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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: nobertabond am 11.09.2024 13:32
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Hallo,
ich habe zuerst eine Ausbildung im ÖD absolviert und anschließend 2 Jahre dort gearbeitet, 1,5 Jahre davon Vollzeit. Dort war ich in Eg 9 Stufe 2 eingruppiert.
Nun habe ich ein Vollzeitstudium aufgenommen und ein Werkstudentenjob und bin da in EG 4 aber Stufe 1. Kann ich mir die Zeit von früher da nicht anrechnen lassen?
VG noberta
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Die Stufe 2 sollte eigentlich drinnen sein. War der Übergang nahtlos?
Wenn die Ausbildung zur jetzigen Arbeit passend wäre, würdest du bei uns sogar die EG5 als WS bekommen.
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Hallo, nein , der Übergang war nicht nahtlos und die Tätigkeit war auch eine andere..
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Hallo, nein , der Übergang war nicht nahtlos und die Tätigkeit war auch eine andere..
Dann kann das tatsächlich richtig sein.