Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Versuch am 12.09.2024 13:40
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Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
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Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Frage 1: Nein.
Frage 2: Ja.
Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
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Kommt auf die Stelle an.
Als Angesteller / TVÖD bekommt man gleich Gehalt analog Aufgabe. Beim Beamten wird man erst befördert.
In der Regel wird man (nach Beurteilung) im Rahmen der Bestenauslese/Vergleichsgruppe bei Vorliegen der Voraussetzungen befördert. Statusamt und Funktionsamt können sich also um mehrere Gehaltsgruppen unterscheiden.
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Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Frage 1: Nein.
Frage 2: Ja.
Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Hm... doof und ungerecht
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Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Frage 1: Nein.
Frage 2: Ja.
Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Hm... doof und ungerecht
Deshalb vorher mit den Umständen seiner Berufswahl beschäftigen. Hinterher jammern, gilt es nicht ......
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Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Frage 1: Nein.
Frage 2: Ja.
Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Hm... doof und ungerecht
korrekt - allerdings systemimmanent. Das Beamtentum hat Vor- aber auch Nachteile.