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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Versuch am 12.09.2024 13:40

Titel: [BW] Statusamt / Funktionsamt
Beitrag von: Versuch am 12.09.2024 13:40
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Titel: Antw:Statusamt / Funktionsamt BW
Beitrag von: Casa am 12.09.2024 14:53
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Titel: Antw:Statusamt / Funktionsamt BW
Beitrag von: Chillbear am 12.09.2024 14:55
Kommt auf die Stelle an.

Als Angesteller / TVÖD bekommt man gleich Gehalt analog Aufgabe. Beim Beamten wird man erst befördert.

In der Regel wird man (nach Beurteilung) im Rahmen der Bestenauslese/Vergleichsgruppe bei Vorliegen der Voraussetzungen befördert. Statusamt und Funktionsamt können sich also um mehrere Gehaltsgruppen unterscheiden.
Titel: Antw:Statusamt / Funktionsamt BW
Beitrag von: Versuch am 12.09.2024 23:06
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht
Titel: Antw:Statusamt / Funktionsamt BW
Beitrag von: Rheini am 13.09.2024 06:25
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht

Deshalb vorher mit den Umständen seiner Berufswahl beschäftigen. Hinterher jammern, gilt es nicht ......
Titel: Antw:Statusamt / Funktionsamt BW
Beitrag von: Organisator am 13.09.2024 08:01
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht

korrekt - allerdings systemimmanent. Das Beamtentum hat Vor- aber auch Nachteile.