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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: cecco2001 am 12.09.2024 17:19

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: cecco2001 am 12.09.2024 17:19
Hallo zusammen,

aufgrund einer nun vorliegenden Stellenbeschreibung soll ein Kollege von einer S12 (4) in die S16 (4) höhergruppiert werden. Hierdurch stellt sich natürlich die Frage, was mit den ganzen Zulagen erfolgt, weil durch die S16 bestimmte Dinge niedriger ausfallen und schlussendlich das Gesamtbrutto niedriger ist als in der S12.

Wie verhält es sich denn mit solchen Zulagen konkret bei so einem Sprung? Angefangen von einer Großraumzulage bis zu der SUE-Zulage. Es geht um den Tarifvertrag der AWO BY.

Danke für eure Einschätzungen.

VG
Cecco
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Casa am 13.09.2024 13:40
Entweder die Zulagen werden gewährt oder nicht gewährt. Wann sie zu gewähren sind ergibt sich aus dem Tairfvertrag.
Du kannst doch nachlesen, ob Mitarbeiter auf Stellen mit der S16 andere Zulagen erhalten oder vielleicht sogar gar keine Zulagen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: antoniolima am 11.11.2024 10:29
Danke