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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Austausch123 am 12.09.2024 17:50
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Betreffend der Jahressonderzahlung wollte ich in der Runde anfragen, ob tatsächlich alle Lohnarten für die Berechnung der JSZ herangezogen werden?
Bei meinem vorherigen AG, de rauch im sozialen Bereich tätig war, wurde lediglich das grundlegende Entgelt herangezogen und das bis max. der Grenze der geringf. B. (auch wenn Übungsleiter angesetzt wurde) ...
Hab jetzt Hochrechnungen vorgenommen um zu schauen, wie die Grenzen eingehalten werden... und habe mich erschrecken festgestellt, dass die Heimzulage, Schichtzulage, Auszahlung zusätzlicher Std., Urlaubsentgelt, SuE Zulage etc. alles mit angesetzt wird.
Gibt es zudem eine Unterscheidung der Höhe im SuE Bereich und "normalen" Bereich der Verwaltung?
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Hier hilft ein Blick in § 20 TVöD.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf.
Diese Regelung gilt sowohl für den solzialen als auch den normalen Bereich.
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Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.
Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.
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Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.
Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.
Oktober??? Bemessungsgrundlage sind Juli, August, September. Wie oben schon erwähnt § 20 TVöD
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Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.
Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.
Oktober??? Bemessungsgrundlage sind Juli, August, September. Wie oben schon erwähnt § 20 TVöD
Korrekt.
Ist immer ganz toll, weil ich im Oktober Stufenaufstieg habe ::).
Bekomme dann im November (im Oktober auch schon) das neue Gehalt, aber noch das Weihnachtsgeld für das "alte" (vorherige) Gehalt, weil Juli, August, September herangezogen wird.
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Bekomme dann im November (im Oktober auch schon) das neue Gehalt, aber noch das Weihnachtsgeld für das "alte" (vorherige) Gehalt, weil Juli, August, September herangezogen wird.
Da sieht man einmal mehr, dass die Jahressonderzahlung letztlich nur dazu dient, den Arbeitgebern Möglichkeiten zu geben, Geld zu sparen. ;-)
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Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.
Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.
Wir bekommen auch nichts doppelt…… die JSZ ist gestaffelt -,84,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15