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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Austausch123 am 12.09.2024 17:50

Titel: Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: Austausch123 am 12.09.2024 17:50

Betreffend der Jahressonderzahlung wollte ich in der Runde anfragen, ob tatsächlich alle Lohnarten für die Berechnung der JSZ herangezogen werden?

Bei meinem vorherigen AG, de rauch im sozialen Bereich tätig war, wurde lediglich das grundlegende Entgelt herangezogen und das bis max. der Grenze der geringf. B. (auch wenn Übungsleiter angesetzt wurde) ...

Hab jetzt Hochrechnungen vorgenommen um zu schauen, wie die Grenzen eingehalten werden... und habe mich erschrecken festgestellt, dass die Heimzulage, Schichtzulage, Auszahlung zusätzlicher Std., Urlaubsentgelt, SuE Zulage etc. alles mit angesetzt wird.

Gibt es zudem eine Unterscheidung der Höhe im SuE Bereich und "normalen" Bereich der Verwaltung?

Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: McOldie am 12.09.2024 20:36
Hier hilft ein Blick in § 20 TVöD.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf.

Diese Regelung gilt sowohl für den solzialen als auch den normalen Bereich.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: Fitch am 16.09.2024 10:33
Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.

Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: KathaUG am 19.09.2024 16:30
Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.

Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.

Oktober??? Bemessungsgrundlage sind Juli, August, September. Wie oben schon erwähnt § 20 TVöD
Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: KlammeKassen am 19.09.2024 19:22
Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.

Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.

Oktober??? Bemessungsgrundlage sind Juli, August, September. Wie oben schon erwähnt § 20 TVöD

Korrekt.
Ist immer ganz toll, weil ich im Oktober Stufenaufstieg habe  ::).
Bekomme dann im November (im Oktober auch schon) das neue Gehalt, aber noch das Weihnachtsgeld für das "alte" (vorherige) Gehalt, weil Juli, August, September herangezogen wird.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: Saggse am 20.09.2024 10:25
Bekomme dann im November (im Oktober auch schon) das neue Gehalt, aber noch das Weihnachtsgeld für das "alte" (vorherige) Gehalt, weil Juli, August, September herangezogen wird.
Da sieht man einmal mehr, dass die Jahressonderzahlung letztlich nur dazu dient, den Arbeitgebern Möglichkeiten zu geben, Geld zu sparen. ;-)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung _ alle Entgeltbestandteil inbegriffen ??
Beitrag von: UNameIT am 21.09.2024 09:05
Es wird alles mit einbezogen, das Grundgehalt Oktober plus sämtliche Zuschläge September.

Ergo bekommst du das oktoberbrutto doppelt.

Wir bekommen auch nichts doppelt…… die JSZ ist gestaffelt -,84,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15