Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Spait2002 am 13.09.2024 09:45
-
Ich spare seit zwei Jahren mit 100 % Arbeitszeit mein Sabbatical an. Es ist insgesamt auf 6 Jahre Ansparzeit angelegt. Jetzt habe ich meine Arbeitszeit verringert. Mein AG ist nun der Meinung, dass die zwei Jahre rückabgewickelt werden müssen, mir der Betrag nachgezahlt werden muss und anschließend eine neue Vereinbarung für 4 Jahre mit der neuen Arbeitszeit geschlossen werden muss. Kann das richtig sein? Ich würde einfach eine neue Vereinbarung mit der neuen Arbeitszeit bevorzugen. Das der angesparte Betrag geringer ist als vorher geplant ist für mich logisch. Aber mir ist der rechtliche Hintergrund dieser Rückabwicklungsgeschichte nicht klar.
-
Siehe § 10 TVöD.
Hier sind die Regelungen, die in einer Dienstvereinbarung getroffen wurden, maßgeblich