Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Panda2024 am 14.09.2024 17:56

Titel: Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
Beitrag von: Panda2024 am 14.09.2024 17:56
Hallo,

bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst, kann ja förderliche Zeit berücksichtigt werden bei der Stufenzuordnung. Wenn man 1 Jahr und 8 Monate Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft mitbringt, kann man dann in Stufe 2 eingestuft werden und werden dabei die 8 Monate überschüssige Stufenlaufzeit berücksichtigt? Spricht, dass man dann 8 Monate eher in der nächsthöheren Stufe ist?
Titel: Antw:Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
Beitrag von: Wabi Sabi am 14.09.2024 18:30
Die tarifliche Regelung lässt dies nicht zu, jedoch hat der Bund insoweit eine übertarifliche Möglichkeit in seinen Durchführungshinweisen geschaffen:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.html;jsessionid=45DF0FC28BC85B5E085DAE8FF62F35CF.live881

Ziffer 2.4.3 - Anerkennung von sog. Stufenrestlaufzeiten als förderliche Zeiten
Titel: Antw:Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
Beitrag von: Meteor am 23.09.2024 16:49
Reine Verhandlungssache im Bewerbungsgespräch.