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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sunholiday am 14.09.2024 21:21

Titel: erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 14.09.2024 21:21
Hallo zusammen,

folgender Umstand.
Bin seit Mitte 2021 in einem Drittmittelprojekt, Uni. In der Zeit gab es bereits 1 mal eine Vertragsverlängerung da 1 Projekt zu Ende ging und das nächste gleich darauf folgte.

Ende letzten Jahres zeichnete es sich jedoch ab, dass die Verlängerung bzw. Neubeantragung eines Folgeprojektes länger dauert und es erstmal eine Lücke gibt. Leider zog sich das Ganze doch länger hin und der neue Vertrag kam dann endlich im Juni diesen Jahres.

Dieser läuft wieder knapp 4 Jahre.
Die Stelle musste zuvor auch erneut ausgeschrieben werden, worauf ich mich wieder bewerben musste inkl. Vorstellungsgespräch etc. alles Regularien halt.

Nun ging es im Juni endlich wieder los und wäre auch so normal weitergelaufen bis auf den Umstand, dass der zu betreuende Prof. bzw. mein Chef ab Ende August in Pension geht bzw. nun auch gegangen ist. von seiner Seite hieß es stets, dass er einen Antrag auf Verlängerung gestellt hat, er natürlich bleibt und das alles einen Weg geht...was aber nun doch nicht so war.
Erst jetzt haben wir erst erfahren das hier wohl nie eine wirkliche Chance bestand, und wohl schon länger klar war, dass das Projekt ein anderer Prof. übernimmt.

Das ist nun ab letzter Woche der Fall, es gab auch schon eine Vorstellungsrunde, Planung, Arbeitsverteilung usw..
Nun hatte schon ab Anfang des Jahres stets "Bauchschmerzen", neuer Chef hat vielleicht andere Vorstellungen usw… und habe kein gutes Gefühl gehabt. Leider ist nun alles eingetreten… Normalerweise hätte ich die erneute Probezeit auch sofort verkürzen sollen bzw. einen Antrag stellen…es geht wohl irgendwie.

Wie sollte es auch anders sein, erfuhr ich nun gestern durch einen Kollegen, dass es wohl doch so aussieht dass mich der neue Chef nicht behalten will und wohl irgendwann die Option der Probezeit gezogen wird. Heißt ohne Gespräch von heute auf morgen die Kündigung.
Er wusste es nicht genau aber meinte nur, dass ich mich schon mal drauf einstellen soll.... klasse, das Bauchgefühl hatte also die ganze Zeit recht.

Dazu sagen muss man dass ich kein Wissenschaftler sondern nur techn, Angestellter ohne Studium (Fachinformatiker)...das sei wohl auch mit ein Grund warum ich nicht bleiben kann. Er würde wohl schon gern seine eigenen Leute reinholen, mit Master usw.... und das Ganze Projekt halt so machen wie er es möchte...ist halt jetzt der Projektleiter.

Meine erneute Einstellung im Juni erfolgte auch nur weil ich bereits die Zusage hatte und die Personalabteilung daran gebunden war.
Es sind natürlich nur Gerüchte und bisher hatte ich eigentlich nicht den Eindruck, dass der neue Chef mich nicht nun loswerden will.

Sollte es nun aber echt dazu kommen finde ich das Ganze Vorgehen der Uni schon sehr fragwürdig.
Ich war 2,5 Jahre unter dem alten Prof angestellt, immer alle Aufgaben erledigt, nie Probleme, wir haben uns gut verstanden, eingespieltes Team, die Probezeit war lange vorbei, und nun dürfen mit ihm auch seine Mitarbeiter gehen? Nach dem Motto "ihr werdet nicht mehr gebraucht" ?
Unser Team hat ja nun auch den Antrag für das Folgeprojekt gemacht und eingereicht, ohne uns hätte es die Fortführung also gar nicht gegegben. Und nun wird so mit einem umgegangen?

Ja ich weiß dass es in dem Falle vermutlich schlecht aussieht, und ich nicht viel Möglichkeiten habe aber wie sieht denn die rechtliche Lage genau aus, auch grade im Hinblick mit einer neuen Probezeit? Ist das überhaupt ein übliches und normales Vorgehen?

Mein Arbeitgeber ist ja auch nicht mein neuer Vorgesetzter sondern die Uni mit der ich einen Arbeitsvertrag habe. Ich kenne auch kein Unternehmen wo feste Mitarbeiter erstmal alle ausgetauscht werden, wenn ein neuer Chef in einer Abteilung anfängt, nach dem Motto er möchte andere Leute.

Weiterhin ist ja auch die gesamte Situation, ich hab ja nun bis Juni gewartet da es stets hieß dass alles genehmigt ist und es bald weiter gehen soll.
Ursprünglich vorgesehen war ja auch ein nahtloser Übergang und in dem Falle hätte es natürlich keine neue Probezeit gegeben,...

Hätte man mir am Anfang des Jahres gesagt, dass es vermutlich nichts mehr wird, Prof geht n Pension usw.. hätte ich ja schon lange einen neuen Job, aber da kam ja nie was in die Richtung. Ich vermute auch wegen der Zusage die es bereits gab.

Mich aber nun doch loszuwerden über die neue Probezeit ist doch schon sehr sehr fragwürdig, allein schon vom arbeitsrechtlichen her. Das kann niemals so duchgehen.
Wie gesagt ich weiß es natürlich nicht, aber mache mir nun meine Gedanken. Ja ich weiß die Stelle ist sowieso befristet aber halt noch für 4 Jahre.

Könnte das mein Arbeitgeber einfach so durchziehen und wäre das Ganze auch wasserdicht vor einem Arbeitsgericht z.b. ?
oder sind da meine Bedenken doch unbegründet und es noch andere Stellen, Personalrat etc. die hier ein Wort mitreden haben?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: ike am 14.09.2024 22:06
Die wichtigen Informationen bzgl. Probezeit sind eigentlich nur:
Du hast zwei aufeinanderfolgende befristetet Arbeitsverträge, warst im 1. davon min. 6 Monate beschäftigt.

a) es gibt keine Unterbrechung zwischen den zwei Verträgen:
Es ist keine erneute Probezeit zulässig.

b) es gab eine Unterbrechung zwischen den 2 Beschäftigungsverhältnissen:
Bitte die Dauer der Unterbrechung mitteilen.

Wir gehen jeweils davon aus, dass es sich um denselben AG handelt.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 14.09.2024 23:30

b) es gab eine Unterbrechung zwischen den 2 Beschäftigungsverhältnissen:
Bitte die Dauer der Unterbrechung mitteilen.

Wir gehen jeweils davon aus, dass es sich um denselben AG handelt.

es gab eine Unterbrechung von 5,5 Monaten.
Diese war ursprünglich aber nicht vorgesehen sondern ergab sich letztendlich aus der langen Genehmigungsphase, für die ich ja im Prinzip nichts konnte.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: ike am 15.09.2024 06:57
Es findet sich im Internet zu dem Thema wenig, ich bin hier aber der Meinung, dass bei dieser Länge der Unterbrechung eine erneute Probezeit zulässig ist.

Andere hier im Forum mögen sicher zu einer anderen Meinung kommen

Ein Beispiel, bei dem es keine erneute Probezeit gibt, ist wohl die Tätigkeit von Lehrern, die während der Sommerferien nur wenige Wochen ohne Arbeitsvertrag sind und dann zum neuen Schuljahr wieder eingestellt werden, weil dieselbe Tätigkeit ja wieder weiter ausgeführt wird

Bei Dir wäre es wohl etwas problematischer, weil, was man so herausliest, es sich um ein völlig neues Projekt mit neuem Professor handelt!?
Dazu noch die doch recht lange Unterbrechung.

Klagen könnte man natürlich dagegen sicher, aber ich würde mir an dieser Stelle ehe einen neuen AG suchen.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 15.09.2024 08:09
Ich hätte mir schon 5 Monate Unterbrechung nicht gefallen lassen und mir etwas anderes gesucht. Als Fachinformatiker muss man sich so etwas nicht gefallen lassen.

Ich würde jetzt die Flucht nach vorn antreten und mit dem Professor reden. Es ist schlecht, solche Entscheidungen aufgrund von Hörensagen zu treffen.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 15.09.2024 09:56
Der Begriff Probezeit hat tariflich nur auf die Kündigungsfristen Einfluss.
Hier dürfte die verkürzte Frist durchaus gelten.
Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 15.09.2024 16:18
Bei Dir wäre es wohl etwas problematischer, weil, was man so herausliest, es sich um ein völlig neues Projekt mit neuem Professor handelt!?
Dazu noch die doch recht lange Unterbrechung.

Klagen könnte man natürlich dagegen sicher, aber ich würde mir an dieser Stelle ehe einen neuen AG suchen.

nein es ist kein neues Projekt sondern das Gleiche welches von diesem Professor nun übernommen wurde. und ohne diese lange Unterbrechung wäre selbst eine erneute Probezeit jetzt ja schon wieder vorbei gewesen. Mir kommt es daher auch etwas so vor als ob das Absicht seitens der Uni war.

Ich würde jetzt die Flucht nach vorn antreten und mit dem Professor reden. Es ist schlecht, solche Entscheidungen aufgrund von Hörensagen zu treffen.

ja das hab ich eigentlich auch vor. Dann soll er es mir gleichen sagen und falls ich weitermachen darf lasse ich mir das natürlich schriftlich geben.


Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.

Heißt nach dieser Zeit ist man quasi wie ein neuer Mitarbeiter der sich erneut bewähren muss?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: TVOEDAnwender am 15.09.2024 18:47
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 15.09.2024 19:15
Hallo,

konfrontiere ihn einfach damit, was man sich so erzählt. Sage dem Prof., dass die Gerüchte hier keine Basis für gute Zusammenarbeit sind und frage direkt, ob er Dir innerhalb der Probezeit kündigen will und wenn er "Ja" sagen solltest, fragst Du "Warum". Wenn er rumdruckst, sagst Du ihm, dass Du noch heute eine klare Antwort willst und unklare Aussagen unfair sind. Evtl. magst Du noch ein Personalratsmitglied mitnehmen.

Es könnte sein, dass Dich jemand anders im Team Dich ausbooten will, und der Prof aus allen Wolken fallen wird. Daher tun klare Worte jetzt Not, freundlich aber klar im Ton. In der Wissenschaft wird um knappe Ressourcen manchmal unfair gekämpft.

Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 15.09.2024 21:33
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
Eben.
Und auch wenn man die tarifliche Probezeit im AV ausschließt, könnte der AG das machen.
Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: ike am 15.09.2024 22:50
Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.

Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.

Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 15.09.2024 23:17
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.

ok. und das ist echt wasserdicht vor Gericht, auch mit Einbeziehung aller Umstände? Also zunächst Aussicht auf Verlängerung, erneute Zusage, evt. nahtloser Übergang?

Ich wurde ja auch stets hingehalten in den 5 Monaten und mir wurde stets versichert dass es natürlich bald weiter gehen soll, selbst nach einer direkten Nachfrage von mir ob man mich denn überhaupt noch will. "Ja natürlich", war die Antwort.
Würde so etwas für mich sprechen, oder hat das bei einer Probezeitkündigung keinerlei Relevanz?


Wir sind uns alle also einig, dass hier eine neue Probezeit zulässig erscheint.

Ich frage mich ja dennoch, wie man es sich gefallen lässt, so lange warten zu lassen.
 

Das eine neue Probezeit zulässig ist mag schon so korrekt sein. Nur das diese von vornherein extra so geplant war um mich so dann tatsächlich loszuwerden finde ich nicht in Ordnung.

Pro Forma die Probezeit im Arbeitsvertrag mit fest zu halten (wovon ich bislang ausging) ist ja etwas anderes als diese dann auch tatsächlich anzuwenden und mich zu kündigen, wie ich nun über die Gerüchte eben gehört habe.

Jemand hat vorgeschlagen, den Prof zu konfrontieren.
Naja, Profs haben so ihre Eigenarten und Kritik mögen viele gar nicht.

Ja aber es wird besser sein. Etwas warte ich damit aber noch, denn es ist ja nun gerade mal eine Woche seitdem wir uns kennen.

Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.

Ok, das heißt der Kündigungsschutz könnte trotzdem gelten?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 16.09.2024 06:32
Den Prof kontaktieren heißt ja nicht, ihn zu kritisieren. Und selbst wenn der Prof die Ansprache als Kritik auffassen sollte, dann weiß man wenigstens, woran man ist. Wer will denn schon bei einem Choleriker arbeiten.

Ich halte es für völlig normal,  dass man in der Anfangszeit Einzelgespräche mit den Mitarbeitern führt bzw. die Mitarbeiter ein solches Gespräch führen wollen.

@sunholiday, Du kennst den neuen Prof gerade mal eine Woche. Ich befürchte, bei Euch wird viel zu viel spekuliert und geredet. Meinen es Deine Kollegen wirklich gut mit Dir?

Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 16.09.2024 06:39
Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.

Und leider bist du so ungeschickt gewesen, dich
a) solange hinhalten zu lassen, ohne was in der Hand zu haben
b) einen neuen Vertrag unterschrieben hast, der eben dieses Szenario nicht ausschließt.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 16.09.2024 09:42
Ich nehme an, dass auch diese Stelle befristet ist. Du hast einen Mangelberuf. Warum lässt Du Dich überhaupt auf Befristungen ein und lässt Dich sogar fast ein halbes Jahr hinhalten?

verschiedenste Umstände, ortgebundenheit, freundliche Kollegen, work-life balance und da wollte ich nicht schon wieder etwas neues suchen nur weil es unbefristet ist. Ja langfristig ist das natürlich schon die bessere Alternative da man mit Befristung stets auf heißen Kohlen sitzt.

Nein sunholiday, dass heißt, dass das, was du Probezeit nennst, für die gesetzliche Grundlage des Kündigungsschutzes irrelevant ist.
Selbst wenn in deinem Vertrag stehen würde, die Probezeit beträgt 1Tag, könnte der AG dich, weil das KSchG nicht greift, die ersten 6 Monate grund- und kommentarlos kündigen.



ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 16.09.2024 10:31
ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?
So habe ich den gesetzliche Rahmen verstanden.
Siehe §1 KSchG
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

D.h. wenn jemand wie du, eine "Probezeit" vermeiden will, dann muss er im Vertrag reinschreiben lassen, dass das KSchG mit Einstellung gilt.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: TVOEDAnwender am 16.09.2024 14:56
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU

Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 16.09.2024 23:12
Hallo Sunholiday, nette Kollegen gibt es überall und die bessere Work Life Balance erlebe ich jetzt im ganz normalen ÖD, viel besser als meine Jahre an einer niedersächsischen Universität. Z.B. hatten wir an der Uni keine Stempeluhren und haben uns dadurch  mit hohem Leistungswillen selbst ausgebeutet. Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 18.09.2024 16:43
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

hm ok das kannte ich noch nicht. Ist natürlich schon eine sehr linke Nummer von Arbeitgebern den Arbeitnehmer hier bewusst in eine Falle laufen zu lassen, bei Verkürzung der Probezeit. Bin mir aber sicher, dass dies auch in Deutschland wohl noch oft durchgezogen wird.

Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?


Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.

ja das ist richtig.
Ich denke jedoch, dass sich gerade im IT Bereich die Lage eher noch verschärfen wird, es sei denn die ganze KI-Geschichte nimmt noch weiter Fahrt auf, so dass hierdurch wirklich Stellen wegfallen.
Das jüngste Beispiel Intel zeigt auch, dass es durchaus in die andere Richtung gehen kann, ich weiß. Eine Glaskugel hab ich da leider nicht.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: TVOEDAnwender am 19.09.2024 07:48
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.


Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?


Die Rechtsmeinung dazu ist, dass nur kurze Unterbrechungen (z.B. Arbeitsverhältnis endet am Freitag und Montag startet das neue Arbeitsverhältnis)  die Wartefrist nach § 1 KSchG nicht wieder neu anfangen laufen zu lassen. Eine fünf Monatige Unterbrechung wird sicherlich nicht als "kurze Unterbrechung" gelten und die sechsmonatige Wartefrist wird von neuem beginnen.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 19.09.2024 10:00

Die Rechtsmeinung dazu ist, dass nur kurze Unterbrechungen (z.B. Arbeitsverhältnis endet am Freitag und Montag startet das neue Arbeitsverhältnis)  die Wartefrist nach § 1 KSchG nicht wieder neu anfangen laufen zu lassen. Eine fünf Monatige Unterbrechung wird sicherlich nicht als "kurze Unterbrechung" gelten und die sechsmonatige Wartefrist wird von neuem beginnen.

ok das heißt wenn ich etwas verkürzen sollte bzw. einen Antrag stellen dann nicht die Probezeit, sondern die Wartefrist?
3 Monate sind ja nun auch schon rum und ehrlich gesagt würde ich mich wirklich ziemlich vera... fühlen wenn kurz vor Ende noch die Kündigung reinflattert also im November. Das schreit ja dann schon fast nach einer Klage.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 19.09.2024 17:27
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 19.09.2024 19:49
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

naja das werde ich auf jeden Fall, da ich mich ganz ehrlich gesagt verarscht fühle... 2 mal eine Probezeit in ein unter derselben Stelle. auch wenn ich Gefahr laufe am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Aber jetzt strecke ich erstmal weiter meine Fühler aus. Ich glaube ja ehrlich gesagt auch noch nicht so wirklich dran.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: TVOEDAnwender am 19.09.2024 20:00
Die Klage würde wahrscheinlich keinen Aussicht auf Erfolg haben. Während der Wartefrist kann der Arbeitgeber ohne vorliegen (und ohne Angabe) eines Grundes kündigen. Kündigungsschutzklagen in den ersten sechs Monaten haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn entweder Fehler in der Personalratsbeteiligung vorliegen oder wenn die Kündigung sitten- oder treuwidrig ist (zB Verstoß gegen das AGG: "Hiermit kündige ich Sie, weil Sie eine Frau sind") oder die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstößt ("hiermit kündige ich Sie, weil Sie Gewerkschaftsmitglied sind"). Diese genannten Punkte kommen jedoch äußerst selten vor und müssten auch erst bewiesen werden.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.09.2024 09:50
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

naja das werde ich auf jeden Fall, da ich mich ganz ehrlich gesagt verarscht fühle... 2 mal eine Probezeit in ein unter derselben Stelle. auch wenn ich Gefahr laufe am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Aber jetzt strecke ich erstmal weiter meine Fühler aus. Ich glaube ja ehrlich gesagt auch noch nicht so wirklich dran.
Am Ende ist es gelinde gesagt dein eigener Fehler eben diese gesetzliche Frist nicht ausgeschlossen zu haben.

Dein alter Chef hätte das bestimmt befürwortet.

Unwissenheit schütz halt nicht vor Fehler. Und 99% der Menschen wissen nicht was Probezeit bedeutet und das KSchG und die Wartefrist da rein spielt.


Aber wenn dein neuer Chef dir so eine Gefühl gibt ungeliebt zu sein, nimm die Beine in die Hand und lauf....

Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 20.09.2024 11:04

Aber wenn dein neuer Chef dir so eine Gefühl gibt ungeliebt zu sein, nimm die Beine in die Hand und lauf....

den Eindruck habe ich bisher eigentlich nicht. Der Kollege meinte wohl, dass die Kündigung wohl einfach so ins Haus flattert auf dem Postweg, das wurde wohl schon mal so gemacht. Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.
Kurz vor Ende der Probezeit könnte eine Zustellung also knapp werden. Aber mal sehn.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: troubleshooting am 20.09.2024 11:27
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.
Kurz vor Ende der Probezeit könnte eine Zustellung also knapp werden. Aber mal sehn.

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag oder eine evtl. Betriebsvereinbarung an. Bist du iwo da verpflichtet einen Wohnungswechsel anzuzeigen, geht die verzögerte Zustellung zu deinen Lasten.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: Gewerbler am 20.09.2024 11:28
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: troubleshooting am 20.09.2024 11:45

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)

Wie gesagt, solange es nicht ausdrücklich geregelt ist (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung ...) ist man als AN nicht dazu verpflichtet. Gerade in Kleinbetrieben, wo die MA oft auch keinen schr. Arbeitsvertrag haben, ist das recht oft der Fall.

Im übrigen, ist es rechtlich recht interessant, was alles als Mitteilung selbst bei einer Verpflichtung gilt!
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 20.09.2024 13:23
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)

Noch im Umzug, daher wollte ich diese jetzt eigentlich demnächst mitteilen.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: TVOEDAnwender am 21.09.2024 08:07
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.
Kurz vor Ende der Probezeit könnte eine Zustellung also knapp werden. Aber mal sehn.

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag oder eine evtl. Betriebsvereinbarung an. Bist du iwo da verpflichtet einen Wohnungswechsel anzuzeigen, geht die verzögerte Zustellung zu deinen Lasten.

Falsche Anschrift schützt nicht vor Kündigung
Arbeitnehmer sind durch die Angabe falscher Anschriften nicht vor der Kündigung geschützt. Der Empfänger eines Kündigungsschreibens kann sich nicht auf eine verspätete Postzustellung berufen, wenn er diese selbst zu vertreten hat (Bundesarbeitsgericht BAG 2 AZR 366/04). Der Mitarbeiter müsse sich dann so behandeln lassen, als habe der Arbeitgeber die entsprechenden Fristen gewahrt. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Kündigung den Adressaten erreicht.

Das BAG wies damit die Klage eines Analysten aus Bayern ab. Dem Arbeitgeber sei während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses die richtige Anschrift des Mitarbeiters nicht bekannt gewesen. Der Arbeitnehmer habe, nachdem er von der Kündigungsabsicht erfuhr, vielmehr erneut die Anschrift einer Wohnung angegeben, aus der er schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgezogen war. Unter dieser Adresse konnte die Kündigung daher nicht zugestellt werden.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 21.09.2024 21:36

Falsche Anschrift schützt nicht vor Kündigung
Arbeitnehmer sind durch die Angabe falscher Anschriften nicht vor der Kündigung geschützt. Der Empfänger eines Kündigungsschreibens kann sich nicht auf eine verspätete Postzustellung berufen, wenn er diese selbst zu vertreten hat (Bundesarbeitsgericht BAG 2 AZR 366/04). Der Mitarbeiter müsse sich dann so behandeln lassen, als habe der Arbeitgeber die entsprechenden Fristen gewahrt. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Kündigung den Adressaten erreicht.

Das BAG wies damit die Klage eines Analysten aus Bayern ab. Dem Arbeitgeber sei während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses die richtige Anschrift des Mitarbeiters nicht bekannt gewesen. Der Arbeitnehmer habe, nachdem er von der Kündigungsabsicht erfuhr, vielmehr erneut die Anschrift einer Wohnung angegeben, aus der er schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgezogen war. Unter dieser Adresse konnte die Kündigung daher nicht zugestellt werden.

ja ok. Nur mal ganz allgemein werden doch gerade im öffentlichen Dienst nicht einfach Kündigungsschreiben verschickt ohne jegliches vorheriges Gespräch, oder dies öfters übliche Praxis?

Nur um evt. einem unangenehmen Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu umgehen diesen Weg zu wählen finde ich schon etwas zweifelhaft.

Zumal ich bei Zustellung eines solchen Briefes sowieso sofort in der Personalabteilung auf der Matte stünde und auch bei meinen Chef und nicht eher locker lassen würde bis die Kündigung evt. wieder zurück genommen wird bzw. eine Alternative gefunden ist. logisch, macht doch jeder.
Kann man sich ja nun als Arbeitgeber auch denken dass ein Arbeitnehmer nicht einfach so abfertigen bzw. loswerden lässt oder denke ich da falsch?
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 22.09.2024 09:33
Dem Arbeitgeber ist im Fall einer Kündigung ausschließlich daran gelegen, die Kündigung rechtswirksam zuzustellen. Ich als Arbeitgeber würde da auch nicht die Briefpost nehmen sondern sie Kündigung unter Zeugen selbst zustellen oder über einen Boten zustellen lassen.

Du solltest um deinen Seelenfrieden willen mit dem Prof reden und zwar bald.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: sunholiday am 22.09.2024 15:22
Du solltest um deinen Seelenfrieden willen mit dem Prof reden und zwar bald.

ja das werde ich tun, da ich wie gesagt Überraschungen aus heiterem Himmel nicht so mag. Vor allem Dingen nicht wenn man glaub die Stelle eigentlich sicher zu haben.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: fair am 12.11.2024 02:32
Ja, es sei denn es wird als Nebenabrede im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das KSchG von Anfang an gilt, d.h. ohne sechsmonatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KschG.

Das ist durchaus möglich, das zu vereinbaren und lässt sich damit, dass ihr euch kennt und du die Mittel eingeworben hast, auch absolut rechtfertigen.

Ob es in der gelebten Verwaltungspraxis denkbar wäre (gemacht wird), ist aber eine Frage.
Titel: Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
Beitrag von: clarion am 12.11.2024 06:17
Sunholiday, wie ist jetzt der Sachstand?