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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: toomoon am 16.09.2024 10:34

Titel: Amtszulage A13
Beitrag von: toomoon am 16.09.2024 10:34
Hallo zusammen,

ich arbeite in der Bundesverwaltung und 20% der A13er in unserer Behörde können bei entsprechender Punktzahl eine Amtszulage erhalten. Zum Stichtag 01.06.2023 war ich 6 Monate A13 und habe entsprechende Punktzahl bekommen. Da noch nicht alle Beurteilungen vorliegen ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Nun frage ich mich, ob auch hier eine 1jährige Wartezeit in A13 erforderlich ist um die Zulage zu erhalten?
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: Alexander79 am 16.09.2024 12:39
Dadurch das die Amtszulage eine Beförderung ist, gilt auch hier die Wartefrist.
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: Hummel2805 am 17.09.2024 16:28
Wie hoch ist denn die Amtszulage beim Bund aktuell?
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: 2strong am 17.09.2024 19:01
376,24€
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: Hummel2805 am 18.09.2024 06:55
Danke für die Info
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: bebolus am 18.09.2024 17:15
376,24€
Im mD A9 nur knapp 6 Euro brutto weniger.. Schon irgendwie komisch..
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: 2strong am 18.09.2024 18:03
Weil?
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: DrStrange am 25.09.2024 06:49
Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Eine Beförderung ist doch ein höherwertiges Amt mit höherem Endgrundgehalt. Die Zulage zählt doch aber nicht zum Grundgehalt!? Wie kann das dann eine Beförderung sein? Oder übersehe ich hier etwas?
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: amy1987 am 25.09.2024 06:56
Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
Titel: Antw:Amtszulage A13
Beitrag von: DrStrange am 25.09.2024 07:49
Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.

Danke  :)