Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: toomoon am 16.09.2024 10:34
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Hallo zusammen,
ich arbeite in der Bundesverwaltung und 20% der A13er in unserer Behörde können bei entsprechender Punktzahl eine Amtszulage erhalten. Zum Stichtag 01.06.2023 war ich 6 Monate A13 und habe entsprechende Punktzahl bekommen. Da noch nicht alle Beurteilungen vorliegen ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Nun frage ich mich, ob auch hier eine 1jährige Wartezeit in A13 erforderlich ist um die Zulage zu erhalten?
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Dadurch das die Amtszulage eine Beförderung ist, gilt auch hier die Wartefrist.
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Wie hoch ist denn die Amtszulage beim Bund aktuell?
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376,24€
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Danke für die Info
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376,24€
Im mD A9 nur knapp 6 Euro brutto weniger.. Schon irgendwie komisch..
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Weil?
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Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Eine Beförderung ist doch ein höherwertiges Amt mit höherem Endgrundgehalt. Die Zulage zählt doch aber nicht zum Grundgehalt!? Wie kann das dann eine Beförderung sein? Oder übersehe ich hier etwas?
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Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
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Paragraf 42 Abs. 2 BBesG: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
Danke :)