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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kai48 am 17.09.2024 09:49
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Guten Tag,
Frage zur Jubiläumszeit.
Mein Eintritt im Unternehmen war der 1.8.2004.
Zwischenzeitlich habe ich 5 Jahre in den USA gelebt, anschließend bin ich zurück zum selben Arbeitgeber.
Hatte ich gemäß TVöD am 1.8.24 mein 20-jähriges oder mein 15-jähriges Dienstjubiläum?
Gemäß 34 Abs. 3 TVöD müsste die Unterbrechung mitzählen:
>>>Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.
Es klingt für mich aber komisch, wenn die 5 Jahre USA tatsächlich mitzählen
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Mit Unterbrechung ist beispielsweise eine Elternzeit gemeint in der das AV nur ruht.
Du scheinst aber gar nicht beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen zu sein während der fünf Jahre in den USA.
Du dürftest demnach ungefähr 15 Jahre haben. Schau auch gern mal in den § 34 Abs. 3 TVöD.
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Guten Tag,
Frage zur Jubiläumszeit.
Mein Eintritt im Unternehmen war der 1.8.2004.
Zwischenzeitlich habe ich 5 Jahre in den USA gelebt, anschließend bin ich zurück zum selben Arbeitgeber.
Hatte ich gemäß TVöD am 1.8.24 mein 20-jähriges oder mein 15-jähriges Dienstjubiläum?
Gemäß 34 Abs. 3 TVöD müsste die Unterbrechung mitzählen:
>>>Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.
Es klingt für mich aber komisch, wenn die 5 Jahre USA tatsächlich mitzählen
Du liest § 34 falsch. Da steht Zeiten in einem AV beim selben AG zählen auch, wenn sie unterbrochen sind. Das heißt, die Zeiten vor der Unterbrechung können angerechnet werden. Zeiten der Unterbrechung aber nur, wenn es sich um einen dienstlich anerkannten Sonderurlaub handelt. Laut deiner Aussage, bestand in den fünf Jahren aber kein AV. Wieso sollte der AG dann diese Zeiten anerkennen?