Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tommy87 am 18.09.2024 05:22
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Hallo zusammen bräuchte mal dringend eure Info bevor ich in der Arbeit ein Fass aufmachen und evtl sogar zum Betriebsrat und so gehe
Ich arbeite in 3 Schichtsystem(spät Nacht Früh) nach einem Schichtplan. Aufgrund meiner vielen Plusstunden die ich zum Juni noch hätte wurde ich im Juni und Juli ins Minus geplant. Soweit so gut erstmal. Allerdings hatte ich einen Unfall so das ich ab 19. Juni durchgehend krankgeschrieben war. Die geplanten Stunden die ich ins Minus geplant war sind weg da krank wie geplant gearbeitet. Musste ich halt so hinnehmen.
Der August Dienstplan anders als der Juli Dienstplan war zum Zeitpunkt meines Unfalls bzw. Kranks noch nicht geschrieben, somit bin ich der Meinung das ich in diesem Monat nicht ins Minus geplant werde darf. Und genau das ist nun der Fall noch dazu wo ich den ganzen Monat in Krankengeld Bezug war. War sogar so nett einen Tag früher das war ein Freitag (30.08) schon zurück zu kommen und einzuspringen und habe dann auch an dem Samstag gearbeitet.(31.08)
Hat jemand zuverlässige Infos
Sorry für den langen Text
Gruß Thomas und danke schon mal
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Hallo,
Das finde ich auch nicht okay, dass im August auch ins Minus geplant wurde, da Du zum Zeitpunkt der Planung Deine Krankheit ja bekannt war. Das ist jetzt aber ein Gefühl und ich kann es nicht mit Formulierungen aus dem TVöD hinterlegen.
Ich würde aber vermuten, dass Sollarbeitszeit anzusetzen wäre. Wieso wirst Du überhaupt verplant, wenn Du krank bist?
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Ja sehe ich auch so mit den Sollstunden.
Ja mein plan war ursprünglich das ich Mitte August wieder fit für die Arbeit bin was sich dann jedoch um 2 Wochen verlängert hatte. Parallel zu mir wurde meine Schicht doppelt besetzt und zum Zeitpunkt wie der Dienstplan geschrieben wurde gab's ja noch keine offizielle AU, würde ja immer nur im 2 Wochen Rhythmus ausgestellt und der Dienstplan bereits Ende Juni geschrieben
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Da gab es mal ein Urteil, dass die Stunden dennoch abgezogen werden, anders als im Urlaub, der dann wieder gutgeschrieben wird.
Schau mal, ob das auf deinen Fall zutrifft:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-256-minderung-des-zeitguthabens-im-fall-von-arbeitsunfaehigkeit_idesk_PI13994_HI1427361.html
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Ja auf die geplanten Stunden is das so, aber ich hätte ja erst gar nicht geplant werden dürfen da ich ja schon im Krankenstand war und zu der Zeit der Dienstplan noch nicht geschrieben war
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Ja auf die geplanten Stunden is das so, aber ich hätte ja erst gar nicht geplant werden dürfen da ich ja schon im Krankenstand war und zu der Zeit der Dienstplan noch nicht geschrieben war
Sehe ich auch so - am Besten mal mit dem Betriebsrat sprechen. Wenn der Dienstplan geplant wird, muss eigentlich mit deinen Soll-Wochenstunden geplant werden(+-0), es sei den der Stundenabbau im August war vorher schon abgesprochen.
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War denn zur Erstellung des August-Plans schon eine AUB vorhanden, aus der hervorgeht, dass Du nicht arbeiten können wirst?
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Ja ich war schon krank und es war klar das der Krankenstand bis in den August bzw evtl sogar bis in den September geht
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Hier wurde kürzlich an anderer Stelle über dasselbe Thema diskutiert. Dabei kam folgender Auszug aus dem TV auf.
Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewie-
senen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto
(Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens
nicht ein.
§ 10 Abs. 4 TVöD-VKA.
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... und es war klar ...
Und das wurde wie belegt?
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Mit einer AU
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Nachweisliche AU während des überplanten Zeitraums zum Zeitpunkt der Erstellung des Schichtplans war also vorhanden?
Wie lange im Voraus wird denn der Plan erstellt?
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Und von wem?
Vielleicht macht es manchmal doch mehr Sinn, zuerst mal den Arbeitgeber/Personaler anzusprechen, als ein Forum.
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Ja wird die Tage eh gemacht, wollte nur wissen wie ihr das seht
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Hier wurde kürzlich an anderer Stelle über dasselbe Thema diskutiert. Dabei kam folgender Auszug aus dem TV auf.
Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewie-
senen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto
(Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens
nicht ein.
§ 10 Abs. 4 TVöD-VKA.
Ich denke man muss zwischen Gleitzeit und Überstundenkonto unterscheiden.