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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LP am 19.09.2024 07:26
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Hallo zusammen,
ich arbeite an einer Uni und da fallen öfter Dienstreisen zu Konferenzen in die USA an. Die Mitarbeiter fliegen in der Regel einen Tag vor der Konferenz an und häufig direkt nach der Konferenz wieder heim. Dem Grundsatz kostengünstig zu reisen folgend und "Liegetage" am Wochendende vermeidend. Was ich selber als stressig empfinden würde.
Nun fliegt demnächst unser Vorgesetzter mit einer Gruppe nach USA, die Konferenz beginnt am Montag und er möchte bereits am Samstag anreisen, was ich persönlich in Orndung finde. Das Geld dafür haben wir auch. Ich werde sicher wieder Rückfragen der Reisekostenstelle erhalten wieso eine frühere Anreise notwendig war. Wie kann ich das bei der Abrechnung begründen?
Wie handhabt ihr das?
Danke für eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
LP
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jetlag, würde den Nutzen der Konferenz gefährden und damit das Ziel der DR.
Gesundheitlich bedenklich ist das evt. auch, so dass Mietwagenfirmen oft nur nach mind. einer Nacht vermieten. Fürsorgepflicht gibt es aber im öD leider nur sehr begrenzt.
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Hi
ich frage mich was das mit dem TV-L zu tun hat ::)
Der Sonntag ist dann kein anrechenbarer Dienst und den einen Tag mehr an Hotel übernimmt er selber.
Dann entstehen keine Mehrkosten.
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Andere schaffen es auch einen Tag vorher anzureisen und an der Konferenz teilzunehmen. Erst wenn die Zeit zwischen Ankunft und Konferenz zu knapp ist, kann über eine frühere Anreise nachgedacht werden.
Der MA soll einen Tag Hotelaufenthalt selbst bezahlen.
Alternativ wurde dem MA für die Zeit des Fluges angeordnet, er habe ausnahmsweise Samstag zu arbeiten, in dem er die Konferenz vorbereitet. Die Konferenz Montag vorzubereiten wäre zu spät, Sonntag darf er nicht arbeiten und Freitag hat er andere wichtige Aufgaben zu erledigen gehabt.
Ich nutze Dienstreisen zu anderen Orten gerne dazu, einen freien Tag dranzuhängen.
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Wie kann ich das bei der Abrechnung begründen?
- Jetlag auskurieren
- andere Konferenzteilnehmer vor Ort treffen
- Vorbereitungsarbeiten
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immer auch die Verwaltungsvorschriften beachten:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)
2.1.9
Bei der Entscheidung über die Genehmigung einer Dienstreise ist zu prüfen, ob die Dienstreise notwendig und der Vorrang von Telefon- und Videokonferenzen vor Dienstreisen beachtet ist. 2Die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Vielleicht fliegt ja dann niemand :o
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Dass ein Autovermieter nur an ausgeschlafene Kunden vermietet, habe ich noch nie erlebt, und ein auskurierter Jetlag dürfte als Begründung ebenfalls flachfallen.
Ein tragfähigen Grund dürfte dagegen in der Wahrnehmung von Terminen bereits am Vortag der Konferenz bestehen bzw. an der Notwendigkeit zur Wahrnehmung von Vorbereitungshandlungen. Auch könnte man prüfen, ob der frühere Flug + Hotel + Tagegeld vielleicht günstiger ist als der spätere Flug. Dann hätte man ein wirtschaftliches Argument.
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Anhand der Hinweise zuvor, lässt sich das Vorhaben aus dem Sachverhalt prima anhand des zitierten Auszugs aus der Verwaltungsvorschrift auslegen. ;)
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Dass ein Autovermieter nur an ausgeschlafene Kunden vermietet, habe ich noch nie erlebt, und ein auskurierter Jetlag dürfte als Begründung ebenfalls flachfallen.
Habe ich bei meinen Nordamerika Urlauben immer erlebt. Wohnmobile werden nie am Tag der Anreise vermietet, bei Autos gab es Haftungsauflagen, d.h. Versicherungen gab es erst für einen Tag später.
Wobei Wohnmobilverleiher tatsächlich geprüft haben, Autoverleiher sich auf die Aussage verlassen, bzw. ich dann das Risiko am ersten Tag tragen musste.
Erlebt auf ca. 15 Urlaub ab 2000.
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Auf jeden Fall weiß ich jetzt, wen ich bei Reisetipps ansprechen muss, bevor ich im Mai nochmal hin muss (dienstlich) ;)