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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: schwob am 19.09.2024 12:45

Titel: Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: schwob am 19.09.2024 12:45
Hallo,
meine Verlobte und ich arbeiten beide an unterschiedlichen Hochschulen/Universitäten. Ihr wurde der Sonderurlaub zur Hochzeit genehmigt, mir nicht. Bei ihr gab es einen Hinweis auf "Ermessensspielraum", bei mir wurde es einfach knallhart abgelehnt, mit Vereis auf https://www.personalrat-cau.uni-kiel.de/de/archiv/sonderurlaub

Wie kann das sein, wo wir doch beide im TV-L arbeiten?

Titel: Antw:Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: mafu am 19.09.2024 12:48
§ 29 Arbeitsbefreiung:

(3) 1Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstagen gewähren. 2In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.
Titel: Antw:Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: schwob am 19.09.2024 12:53
Ja, aber dass bei dem Fall "Hochzeit" nun der eine so und der andere so entscheidet, ist ja wohl alles andere als fair.
Titel: Antw:Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: mafu am 19.09.2024 12:55
Es bleibt eine kann Regelung. Unterschiedliche Dienststellen können hier unterschiedliche Auffassungen haben, genauso wie unterschiedliche Tätigkeiten dem Genehmigen einer Arbeitsbefreiung aus dienstlichen Gründen entgegen stehen können.

Kurzum: es gibt keinen Anspruch auf den Fall "Hochzeit". Es bleibt Verhandlungssache mit der Dienststelle. Sonst besteht ja die noch die Möglichkeit Urlaub oder Freizeitausgleich einzureichen.
Titel: Antw:Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: Casa am 19.09.2024 13:03
Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt kann der Klageweg beschritten werden.

Vorher bitte mal mit dem Personalsachbearbeiter sprechen.
Titel: Antw:Sonderurlaub Hochzeit
Beitrag von: schwob am 19.09.2024 13:16
Werde ich machen, danke!