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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: schwob am 19.09.2024 12:45
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Hallo,
meine Verlobte und ich arbeiten beide an unterschiedlichen Hochschulen/Universitäten. Ihr wurde der Sonderurlaub zur Hochzeit genehmigt, mir nicht. Bei ihr gab es einen Hinweis auf "Ermessensspielraum", bei mir wurde es einfach knallhart abgelehnt, mit Vereis auf https://www.personalrat-cau.uni-kiel.de/de/archiv/sonderurlaub
Wie kann das sein, wo wir doch beide im TV-L arbeiten?
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§ 29 Arbeitsbefreiung:
(3) 1Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstagen gewähren. 2In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.
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Ja, aber dass bei dem Fall "Hochzeit" nun der eine so und der andere so entscheidet, ist ja wohl alles andere als fair.
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Es bleibt eine kann Regelung. Unterschiedliche Dienststellen können hier unterschiedliche Auffassungen haben, genauso wie unterschiedliche Tätigkeiten dem Genehmigen einer Arbeitsbefreiung aus dienstlichen Gründen entgegen stehen können.
Kurzum: es gibt keinen Anspruch auf den Fall "Hochzeit". Es bleibt Verhandlungssache mit der Dienststelle. Sonst besteht ja die noch die Möglichkeit Urlaub oder Freizeitausgleich einzureichen.
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Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt kann der Klageweg beschritten werden.
Vorher bitte mal mit dem Personalsachbearbeiter sprechen.
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Werde ich machen, danke!