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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Eastwestgate am 19.09.2024 15:30

Titel: Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: Eastwestgate am 19.09.2024 15:30
Hallo in die Runde,
mein Sohn hat eine neue Stelle in Aussicht und soll eine Gehaltsabrechnung des alten Arbeitgebers vorzeigen.
Ist das so üblich?
Als Datenschutzbeauftragter sträuben sich mir die Haare.
Vielleicht mit Schwärzen von ... was genau?
Ich kann ihm keinen Rat geben, da ich nicht weiß, wie das gehandhabt wird.
Ich weiß nur, dass es ein einziges Geschachere ist, wenn es um die Gehaltsstufen geht.
Wie ist denn das weitere Vorgehen, wenn alle Unterlagen vorliegen, bis es zur Vertragsunterschrift kommt?

Vorab vielen Dank für Antworten!
Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: cyrix42 am 19.09.2024 15:42
Moin,

hat dein Sohn im Vorfeld bereits im öD gearbeitet und es geht gerade darum, ob irgendwelche Zeiten als einschlägige/ förderliche Berufserfahrung anerkannt werden können? Wenn ja, könnte die Information auf der Gehaltsabrechnung, welche Entgeltgruppe und Stufe vorliegt (und ggf., wann der nächste Stufenaufstieg wahrscheinlich stattfinden würde) von Interesse sein.

Prinzipiell ist aber natürlich das vom letzten AG gezahlte Entgelt für den neuen AG keine Information, die er haben müsste.
Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.09.2024 18:46
Welche Daten siehst du denn kritisch?
Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: Eastwestgate am 19.09.2024 19:17
Ja, Wechsel im öD.
Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: troubleshooting am 20.09.2024 08:25
Läuft der Informationsfluss dann nicht über die Akteneinsicht in die Personalakte? Amt neu fragt bei Amt alt an, die versichern sich beim AN, dass er zustimmt und fertig.

Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: websgeisti am 20.09.2024 21:24
Wir fordern Bezügemitteilungen bzw. Arbeitszeugnisse an, wenn es darum geht die Beschäftigungszeit nach TV-L zu berechnen. Ansonsten kann die Gehaltsabrechnung auch noch notwendig sein, sollte eine Mehrfachbeschäftigung bestehen. Es kann auch sein, das Zweifel bestehen, ob es z.B. eine Vorbeschäftigung als „kurzfristige Beschäftigung“ (aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht) gab.
Titel: Antw:Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
Beitrag von: MoinMoin am 21.09.2024 07:04
Und wem das nicht passt, der kann schwärzen.