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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Choxlnc am 20.09.2024 09:36
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Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell im Endspurt meines Lehramtstudiums für die Grundschule und warte nur noch auf die Bewertung meiner Masterarbeit. Ich plane als pädagogische Fachkraft in Teilzeit in einer Kita in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Nun stellt sich mir die Frage in Bezug auf die Fachkräfteverordnung der Kita RLP: Wie werde ich nach dem TVöD eingruppiert?
Insbesondere interessiert mich, ob die Entgeltgruppe S 8a für mich als zukünftigen Masterabsolventen und Quereinsteiger infrage kommt, oder ob es hier spezifische Regelungen gibt, die für mich gelten könnten.
Ich gehe davon aus, dass ich den Masterabschluss bis zum Stellenantritt bereits in der Hand haben werde.
Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
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Wenn du in der Tätigkeit eines Erziehers beschäftigt wirst, liegt die Eingruppierung bei S8a bzw. bei S8b (schwierige Tätigkeit).
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Nun stellt sich mir die Frage in Bezug auf die Fachkräfteverordnung der Kita RLP: Wie werde ich nach dem TVöD eingruppiert?
Was steht in der Richtlinie?
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Für die Eingruppierung in S 8a oder S8b ist neben der ausfüfhrung der entsprechenden Tätigkeiten entweder die Ausbildung als Erzieher oder die Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter sonstige Beschäftigte, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt.
Eine Gleichwertigkeit liegt vor, wenn Angestellte über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen der Angestellten mit der vorgeschriebenen Vor- und Ausbildung entsprechen. Es wird eine der Vor- und Ausbildung ähnlich gründliche Beherrschung eines vom Umfang her entsprechenden Wissensgebietes verlangt. Das vorhandene Wissen muss darüber hinaus auch für die Erledigung der übertragenen Aufgaben objektiv tatsächlich erforderlich sein. Die bloße Tätigkeit in einem Beruf ist häufig nicht ausreichend, um tarifrechtlich als „sonstige Angestellte“ anerkannt zu werden. Das Masterstudium für ein Lehramt hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass hier das Merkmal "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" erfüllt ist.
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S4 wäre die richtige Eingruppierung, da der Sonstige Beschäftigte - wie von McOldie - wahrscheinlich nicht zieht.
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Nun stellt sich mir die Frage in Bezug auf die Fachkräfteverordnung der Kita RLP: Wie werde ich nach dem TVöD eingruppiert?
Was steht in der Richtlinie?
Lehrkräfte aller Schularten mit Bachelor- und Masterabschluss 10 bzw. erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens gelten laut der Fachkräfteverordnung als Pädagogische Fachkraft
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Vielen Dank erstmal für die Einschätzung. Wie oben eben erwähnt bin ich alleinig davon ausgegangen als Pädagogische Fachkraft zu gelten. Dass die Thematik so aufgebrochen werden kann war mir gar nicht bewusst. Ich bin davon ausgegangen, dass es ausschließlich um die Qualifikation und nicht um Fähigkeiten etc. geht. Ich werde mich sobald es soweit ist mit den zuständigen auseinandersetzen und schauen was dabei rumkommt.
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Nun stellt sich mir die Frage in Bezug auf die Fachkräfteverordnung der Kita RLP: Wie werde ich nach dem TVöD eingruppiert?
Was steht in der Richtlinie?
Lehrkräfte aller Schularten mit Bachelor- und Masterabschluss 10 bzw. erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens gelten laut der Fachkräfteverordnung als Pädagogische Fachkraft
Das steht nicht in der Richtlinie.
Es gibt in der Richtlinie eine Tabelle aus der entnommen werden kann, wie die Personen mit welcher Qualifikation fachlich einzuordnen sind.
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Die Richtlinie ist sowieso tariflich völlig unerheblich.
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Nun stellt sich mir die Frage in Bezug auf die Fachkräfteverordnung der Kita RLP: Wie werde ich nach dem TVöD eingruppiert?
Was steht in der Richtlinie?
Lehrkräfte aller Schularten mit Bachelor- und Masterabschluss 10 bzw. erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens gelten laut der Fachkräfteverordnung als Pädagogische Fachkraft
Das steht nicht in der Richtlinie.
Welches Dokument hast du vorliegen? Bin bei dem der kita.rlp.de
Dort steht nämlich genau das Wort für Wort.
Es gibt in der Richtlinie eine Tabelle aus der entnommen werden kann, wie die Personen mit welcher Qualifikation fachlich einzuordnen sind.
Dafür habe ich diese Tabelle nicht finden können. Ich glaube wir haben unterschiedliche Grundlagen
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In der Richtlinie könnte auch stehen, dass Verwaltungsfachangestellte als pädagogische Fachkraft gelten - Auswirkungen auf die tarifvertragliche Eingruppierung hätte dies nicht.