Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Stenokati am 20.09.2024 11:15
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Liebe Wissende! Als relativer Neuling im öffentlichen Dienst wurde ich kürzlich von E8/Stufe 4 nach E9a/Stufe 3 höhergruppiert. Ich erhalte einen Garantiebetrag in Höhe von 100,00 Euro monatlich. Müsste der Garantiebetrag nicht ab E9a 180,00 Euro betragen, oder verstehe ich etwas falsch? Das Bruttogehalt von E8/Stufe 3 ist identisch mit dem von E9a/Stufe 3. Lieben Dank für Eure Hilfe!
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Liebe Wissende! Als relativer Neuling im öffentlichen Dienst wurde ich kürzlich von E8/Stufe 4 nach E9a/Stufe 3 höhergruppiert. Ich erhalte einen Garantiebetrag in Höhe von 100,00 Euro monatlich. Müsste der Garantiebetrag nicht ab E9a 180,00 Euro betragen, oder verstehe ich etwas falsch? Das Bruttogehalt von E8/Stufe 3 ist identisch mit dem von E9a/Stufe 3. Lieben Dank für Eure Hilfe!
Der Garantiebetrag müsste exakt 100.96€ betragen.
Siehe §17 (4) Satz 3 TVL:
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
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Der Höhergruppierungsrechner sagt 100,96€ ...kein plan wo die 96 Cent herkommen ;D
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Der Höhergruppierungsrechner sagt 100,96€ ...kein plan wo die 96 Cent herkommen ;D
Stufengleich = 3520,54€ - 3419,58€ = 100,96€
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Je nach dem wie lange du schon in E8/Stufe 4 warst, würde ich dir empfehlen das ganze mal durchzurechnen auf die nächsten 7-8 Jahre. Das Problem ist, dass E8/Stufe 5 dir fast 500€ mehr bringen als E9/Stufe 4. Somit gibt es einen relativ langen Zeitraum in dem du kaum besser oder unter Umständen sogar schlechter gestellt wärst.
Wenn du frisch in E8/4 angefangen hast, dann bringt dir die Höhergruppierung nur circa 200€ Gehaltsplus bis 2030 bzw. 2031. Erst danach wird es grundlegend besser durch den Sprung zu E9/5. Meiner Ansicht nach ist das ein Fehler im Tarifvertrag, der bisher nie korrigiert wurde.
Vielleicht besteht bei dir die Möglichkeit einer Stufenvorweggewährung.