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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Schulsekretärin am 20.09.2024 19:34
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Hallo nochmal,
in einem vorigen Post habe ich mich umständlich ausgedrückt. Hoffentlich gelingt es mir hiermit besser.
Ursprungsarbeitsvertrag 15 Wochenstunden, seit 9 Jahren unbefristet beschäftigt. Kind ist mittlerweile selbständig. Mehr Stunden wurden angestrebt. 2023 auf 26 Wochenstunden beworben. Stelle bekommen. Seit einem Jahr dort tätig.
2023 hatte ich dazu im Vorfeld zwei Schreiben erhalte:
- Erstes Schreiben lautete in etwa, dass ich mit 26 Wochenstunden umgesetzt werde, von einer Befristung der Arbeitszeit war keine Rede.
- Zweites Schreiben (von anderer Stelle) lautete, dass ich vom 01.08.23 bis 31.07.24 vorerst eine wöchentliche Arbeitszeit von 26 Stunden habe.
Keines der Schreiben musste ich gegenzeichnen.
Nun kommt man auf mich zu, ich solle eine Verlängerung stellen, vom 01.08.24 bis 31.07.25, damit ich weiter mit 26 Stunden beschäftigt bleibe.
Darauf habe ich erwidert, dass bei der damaligen Stellenausschreibung keine Rede von einer Befristung war und ich einer solchen auch nicht zugestimmt habe. Desweiteren habe ich gebeten, meinen Arbeitsvertrag zu prüfen und auf 26 Wochenstunden abzuändern, da ich eine dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit angestrebt habe.
Wenn man beispielsweise eine Verlängerung nach § 9 TzBfG anstrebt, muss dann der Ursprungsarbeitsvertrag nicht auch hinsichtlich der neuen Arbeitszeit geändert werden?
Ich will doch nur endlich Planungssicherheit. Ich verstehe das alles nicht mehr. 9 Jahre beschäftigt, musste um meine vorzeitige Entfristung kämpfen, obwohl zu dem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr befristet eingestellt wurde, maximal 10 Tage insgesamt krank gewesen, den Angestelltenlehrgang 1 selbst bezahlt, immer ausgeholfen, wenn Not am Mann ist war.
Mein jetziger Einsatzort (Schulsekretariat) bzw. die Schulleitung und Kollegen stehen absolut hinter mir. Allein die Kommune macht mir das Leben schwer. Personalrat habe ich ehrlich gesagt kein Vertrauen. Was soll ich tun? Anwalt?
Entschuldigung für die Ausführlichkeit. Ich bin gerade einfach nur noch müde und frustriert.
Herzliche Grüße
S.
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Entschuldigung für die Ausführlichkeit.
Die Ausführlichkeit ist wichtig und genau auf den Punkt erfolgt. Ich habe zu deutlich komplexeren und schwierigeren Sachverhalten Forenteilnehmer erlebt, die wesentlich weniger schreiben. Deinen anderen Beitrag lassen wir, bei Berücksichtigung des guten Beitrags hier, mal außen vor.
2023 hatte ich dazu im Vorfeld zwei Schreiben erhalte:
- Erstes Schreiben lautete in etwa, dass ich mit 26 Wochenstunden umgesetzt werde, von einer Befristung der Arbeitszeit war keine Rede.
- Zweites Schreiben (von anderer Stelle) lautete, dass ich vom 01.08.23 bis 31.07.24 vorerst eine wöchentliche Arbeitszeit von 26 Stunden habe.
Du hast dich also auf eine Selle beworben, die mit 26h/Woche ausgeschrieben war?
Hast du die damalige Stellenausschreibung noch vorliegen?
Wann hast du die Schreiben erhalten und wann wurdest du umgesetzt?
Wie hast du die Schreiben erhalten (Post? Persönlich? Hauspost?)
Was ist der wesentliche und konkrete Inhalt von Schreiben 1?
Von wem (Stelle / Amt) stammt das jeweilige Schreiben?
Hast du jemals nach außen kommuniziert, dass du das 2. Schreiben erhalten hast oder bist auf Inhalte nur in Bezug auf dieses Schreiben eingegangen?
Gefragt ist nicht, dass du auf die folgende Aufforderung eingegangen bist.
Nun kommt man auf mich zu, ich solle eine Verlängerung stellen, vom 01.08.24 bis 31.07.25, damit ich weiter mit 26 Stunden beschäftigt bleibe.
Gefragt ist, ob du geäußert hast, am xx.xx.xxxx habt ihr mir gesagt unbefristet, und am yy.yy.yyyy habt mir gesagt befristet.
Mein jetziger Einsatzort (Schulsekretariat) bzw. die Schulleitung und Kollegen stehen absolut hinter mir. Allein die Kommune macht mir das Leben schwer. Personalrat habe ich ehrlich gesagt kein Vertrauen. Was soll ich tun? Anwalt?
Erstmal o. g. Fragen klären.
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Herzlichen Dank für Dein Interesse an meinem Fall. So gut wie möglich möchte ich daher Deine Fragen beantworten.
Du hast dich also auf eine Stelle beworben, die mit 26h/Woche ausgeschrieben war?
Hast du die damalige Stellenausschreibung noch vorliegen?
2x Ja.
Wann hast du die Schreiben erhalten und wann wurdest du umgesetzt?
Schreiben 1: Umsetzungsbescheid, 26 Stunden ohne Hinweis auf Befristung am 19.05.23 durch den Amtsleiter/dezentrale Personalsachbearbeiterin.
Schreiben 2: Info über Höhergruppierung + Hinweis auf "zunächst befristet vom 1.8.23-31.7.24" am 25.05.23 durch das Personal- und Verwaltungsmanagement.
Umsetzung erfolgte zum 01.08.2023 (Schuljahresbeginn/Schulsekretariat). Beide Schreiben habe ich jeweils durch die Hauspost erhalten.
Was ist der wesentliche und konkrete Inhalt von Schreiben 1?
... mit Wirkung zum 01.08.23 weise ich Sie der Schule X zu. Ab diesem Zeitpunkt beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit 26 Stunden.
Hast du jemals nach außen kommuniziert, dass du das 2. Schreiben erhalten hast oder bist auf Inhalte nur in Bezug auf dieses Schreiben eingegangen?
Umgekehrt. Der Mensch vom Personal- und Verwaltungsamt (Nachfolger meiner Sachbearbeiterin) meinte am Telefon: "Merkwürdig, hier liegen 2 Schreiben vor."
Gefragt ist, ob du geäußert hast, am xx.xx.xxxx habt ihr mir gesagt unbefristet, und am yy.yy.yyyy habt mir gesagt befristet.
Nein, habe ich nicht.
Vielen Dank nochmal für die Nachfragen.
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Wenn du die Stelle gewechselt hast (auch intern) hättest du theoretisch einen neuen Arbeistvertrag unterschreiben müssen, mit Stunden, Entgeldgruppe, etc. liegt dir dieser noch vor?
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Wenn du die Stelle gewechselt hast (auch intern) hättest du theoretisch einen neuen Arbeistvertrag unterschreiben müssen, mit Stunden, Entgeldgruppe, etc. liegt dir dieser noch vor?
Genau das ist das Dilemma. Ich habe keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Den hätte ich aber gerne. Dieser wird mir verweigert. Ich hatte auch bzgl. einer einjährigen Befristung der neuen Arbeitszeit nichts unterschrieben. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Vielleicht hole ich mir besser einen Anwalt für Arbeitsrecht - Schwerpunkt Öffentlicher Dienst ins Boot.
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Schreiben 1: Umsetzungsbescheid, 26 Stunden ohne Hinweis auf Befristung am 19.05.23 durch den Amtsleiter/dezentrale Personalsachbearbeiterin.
Das reicht mir dafür, dass du auf der Stelle 26h/Woche arbeiten musst und für 26h zu bezahlen bist.
Wegen der Tarifautomatik bist du sowieso entsprechend der Bewertung der Stelle zu bezahlen.
M. E. sind Umsetzung, Arbeitszeit und Bewertung der Stelle geklärt.
Falls jemand fragt, du kannst dich bis auf Weiteres nicht erinnern, ein 2. Schreiben erhalten zu haben.
Personalsachbearbeitung anschreiben und fragen, was genau sie meinen und auf die Umsetzung zu 26h bei Entgeltgruppe x verweisen.
Mal gucken, was sie dann sagen.
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Schreiben 1: Umsetzungsbescheid, 26 Stunden ohne Hinweis auf Befristung am 19.05.23 durch den Amtsleiter/dezentrale Personalsachbearbeiterin.
Das reicht mir dafür, dass du auf der Stelle 26h/Woche arbeiten musst und für 26h zu bezahlen bist.
Wegen der Tarifautomatik bist du sowieso entsprechend der Bewertung der Stelle zu bezahlen.
M. E. sind Umsetzung, Arbeitszeit und Bewertung der Stelle geklärt.
Lieben Dank für diese Info. So sehe ich das auch. Aber die dezentrale Personalerin sperrt sich. Ich meine, ich arbeite jetzt seit dem 01.08.2023, also über ein Jahr, mit 26 Stunden und werde auch entsprechend bezahlt.
Aber sie ist bisher nicht bereit, meinen Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Ich hänge offiziell immer noch bei 15 Wochenstunden.
Ich glaube, ich komme leider ohne Anwalt nicht weiter.
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Nur Nebenabreden im TVöD bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht, so dass eine Änderung dieser auch in anderer Form (mündlich, Textform) ausreichend ist.
Fraglich ist, ob hier eine wirksame Vertragsänderung stattgefunden hat oder nicht. Dies könnte u.U. an der Frage liegen, ob diejenigen die Dir das 1. Schreiben geschickt haben, befugt waren für den Arbeitgeber Arbeitsverträge abzuschließen.
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Nur Nebenabreden im TVöD bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht, so dass eine Änderung dieser auch in anderer Form (mündlich, Textform) ausreichend ist.
Fraglich ist, ob hier eine wirksame Vertragsänderung stattgefunden hat oder nicht. Dies könnte u.U. an der Frage liegen, ob diejenigen die Dir das 1. Schreiben geschickt haben, befugt waren für den Arbeitgeber Arbeitsverträge abzuschließen.
Okay, ein weiterer Aspekt. Vielen Dank für den Hinweis. Wie gesagt, da ich selbst keinen Schritt weiterkomme und auch keine Kraft mehr habe, ständig gegen Windmühlen zu kämpfen, übergbebe ich den Vorgang einer Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht (öffentlicher Dienst) spezialisiert ist.
Mein Arbeitsvertrag lautet ja leider weiterhin auf lediglich 15 Wochenstunden. Sollte man mich jetzt auf 15 Stunden zurückstufen, ich hätte keine Chance. Ich frage mich, weshalb ich überhaupt das Bewerbungsverfahren für die andere Stelle mit 26 Stunden durchlaufen habe... Sorry, bin total gefrustet.
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Ich bin jetzt seit mehr als 25 Jahren im öD aber wenn ich umgesetzt wurde oder meine EG gestiegen ist, habe ich immer nur ein Schreiben erhalten. Ich musste da noch nie etwas unterschreiben. Kenne das jetzt auch in mehreren Behörden gar nicht anders.
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Nur Nebenabreden im TVöD bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört zur Hauptpflicht, so dass eine Änderung dieser auch in anderer Form (mündlich, Textform) ausreichend ist.
Fraglich ist, ob hier eine wirksame Vertragsänderung stattgefunden hat oder nicht. Dies könnte u.U. an der Frage liegen, ob diejenigen die Dir das 1. Schreiben geschickt haben, befugt waren für den Arbeitgeber Arbeitsverträge abzuschließen.
Okay, ein weiterer Aspekt. Vielen Dank für den Hinweis. Wie gesagt, da ich selbst keinen Schritt weiterkomme und auch keine Kraft mehr habe, ständig gegen Windmühlen zu kämpfen, übergbebe ich den Vorgang einer Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht (öffentlicher Dienst) spezialisiert ist.
Mein Arbeitsvertrag lautet ja leider weiterhin auf lediglich 15 Wochenstunden. Sollte man mich jetzt auf 15 Stunden zurückstufen, ich hätte keine Chance. Ich frage mich, weshalb ich überhaupt das Bewerbungsverfahren für die andere Stelle mit 26 Stunden durchlaufen habe... Sorry, bin total gefrustet.
Deswegen muss eigentlich bei jeder Änderung des Arbeitsvertrages ein Änderungsvertrag unterschrieben werden. Befristete Erhöhungen, Erhöhungen und Unbefristete Teilzeit ist alles etwas wo Änderungsverträge unterschrieben werden müssen. Selbst für das eine Jahr hättest du einen Änderungsvertag in der Personalstelle unterschreiben müssen. War bei mir schon mehrfach der Fall. Begründung:
" Einmal vereinbarte Arbeitsbedingung können nicht einfach ohne Zustimmung des anderen geändert werden, daher müssen beide Parteien einen neuen Vertrag schließen. "
Wann ist ein Änderungsvertrag notwendig?
Ein Änderungsvertrag ist immer dann notwendig, wenn die Konditionen eines Arbeitsverhältnisses geändert werden sollen. Meist handelt es sich um folgende Änderungen:
-andere Arbeitszeiten
-mehr oder weniger Urlaubsanspruch
-höheres oder niedrigeres Arbeitsentgelt
-neuer Arbeitsort
-Beförderung oder Versetzung
Einzige Ausnahme in deinem Arbeitsvertrag ist explizit geregelt, das dein Arbeitgeber den Vertrag einseitig ändern darf.
Dieser Änderungsvertrag muss übrigens von beiden Parteien unterschrieben werden.
Da du anscheinend nie einen Änderungsvertrag erhalten hast, solltest du erstmal in deinen Arbeitsvertrag schauen, ob hier dem Arbeitgeber offen gestellt wurde die Vertragsdetails jederzeit einseitig zu ändern. Dann hättest du jetzt keine Chance. Ist so eine flexible Regelung nicht Teil deines Vertrages hast du vermutlich eine Chance. Auf jedenfall kommst du ohne Anwalt hier nicht weiter.
Wenn du die Entgeldgruppe wechselst zum Beispiel auch. Bei einer Höherstufung innerhalb der Entgeldgruppe aber natürlich nicht, da das schon Teil deines Ursprünglichen Vertrages ist.
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Zitat Haufe:
Mitteilungen des Arbeitgebers, mit denen der Beschäftigte lediglich über den bestehenden Rechtsstatus informiert werden soll, führen nie zu einer Änderung des Arbeitsvertrages, auch wenn sie vom Beschäftigten widerspruchslos entgegengenommen werden. Es fehlt bei solchen Mitteilungen bereits am Erklärungsbewusstsein des Arbeitgebers, dem Beschäftigten eine Vertragsänderung anzubieten. Daher können derartige Mitteilungen (z. B. über Beschäftigungszeit, Entgelthöhe, Zulagen) später jederzeit korrigiert werden, wenn sich ihre Unrichtigkeit herausstellt.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
Grundsätzlich kann ein Änderungsvertrag auch mündlich geschlossen werden, aber die schriftliche Form gibt die Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Hast du damals der Aussage der Befristung widersprochen mit Hinweis auf die neue Stelle?
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Wie oben ausgeführt, nur Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Änderung der Arbeitszeit bedarf also zur Wirksamkeit (als Teil der Hauptleistung = Arbeitsleistung) nicht der Schriftform. Ich würde mich an der Stelle der TE erstmal auf den Standpunkt stellen, dass durch konkludentes Handeln der Arbeitsvertrag auf die gewünschte Stundenzahl und zwar dauerhaft geändert worden ist.
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Einzige Ausnahme in deinem Arbeitsvertrag ist explizit geregelt, das dein Arbeitgeber den Vertrag einseitig ändern darf.
Dieser Änderungsvertrag muss übrigens von beiden Parteien unterschrieben werden.
Da du anscheinend nie einen Änderungsvertrag erhalten hast, solltest du erstmal in deinen Arbeitsvertrag schauen, ob hier dem Arbeitgeber offen gestellt wurde die Vertragsdetails jederzeit einseitig zu ändern.
Oder ob da die tarifliche Schriftformerfordernis ausgeklammert wurde, denn Arbeitsverträge benötigen per se keine Schriftform.
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Sind hier 2 Sachen durcheinander geraten?
Schreiben 1 sagt doch klar aus, dass TE umgesetzt wurde und dass die Arbeitszeit 26 Stunden beträgt.
Schreiben 2 könnte doch die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sein, die nunmehr verlängert werden soll?
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Da du anscheinend nie einen Änderungsvertrag erhalten hast, solltest du erstmal in deinen Arbeitsvertrag schauen, ob hier dem Arbeitgeber offen gestellt wurde die Vertragsdetails jederzeit einseitig zu ändern. Dann hättest du jetzt keine Chance.
Entschuldigung für mein katastrophales zitieren. Bin in Foren überhaupt nicht fit.
Nein, in meinem Vertrag steht, das Änderungen nur wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
ABER heißt das, das diese dann auch von beiden Parteien unterschrieben werden müssten?
Ich möchte mich an dieser Stelle für die zahlreichen Tipps, Nachfragen, Erfahrungen bedanken. Mir bleibt leider nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu beauftrgen. Die Personalrätin habe ich ins Vertrauen gezogen und ja, auch ziemlich Dampf abgelassen. Sie schrieb, ich solle mich fragen, wenn ich so sehr gefrustet bin, ob die Kommune der richtige AG für mich sei und dass sie leider nicht helfen könne.
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Bist du in der Gewerkschaft? Wenn ja, hole die ins Boot. Der Personalrat scheint bei euch unbrauchbar zu sein.
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Bist du in der Gewerkschaft? Wenn ja, hole die ins Boot. Der Personalrat scheint bei euch unbrauchbar zu sein.
Nein, bin nicht in der Gewerkschaft. Deshalb wird das jetzt teuer. Aber das ist es mir wert. Habe nächste Woche einen Termin bei einer Kanzlei, die nur Arbeitnehmer vertreten, keine Arbeitgeber.
Zum Personalrat: Beredtes Schweigen!