Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerBW am 22.09.2024 09:43
-
Weil der thread archiviert wurde aber das Gesetz ja noch nicht diskutiert und verabschiedet wurde.
Hier der ursprüngliche thread:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122252.0.html
Nur zur Information:
Das Finanzministerium nahm Stellung warum der Sockel übernommen wurde und nicht wie ursprünglich verkündet eine tabellenwirksame Steigerung
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7292_D.pdf
Mal gespannt wann das Gesetz nun kommt...am 1.11. solles ja schon Wirkung entfalten
-
Am 09.10.24 ist die erste Beratung.
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2024/2024-10-09_104_Plenarsitzung.pdf
Zweite Beratung sogar erst am 23.10.2024
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2024/2024-10-23_106_Plenarsitzung.pdf
-
Super vielen Dank.
Bis die Rechenzentren das eingespielt haben wird's sicher Januar/Februar. Und dann kann ja die nächste Erhöhung eingespielt werden.
-
Am 19.09. fand eine Sitzung des Finanzausschusses statt.
Darin wurde die vorgriffsweise Auszahlung der Bezügeanpassungen zum 01.11. besprochen.
Das Ergebnis habe ich bis jetzt aber noch nirgendwo entdeckt....
-
Ganz aktuell vom Gemeindetag:
Das Finanzministerium informiert mit Schreiben vom 20.09.2024 in o.g. Sache wie folgt:
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter sowie Versorgungsbeziehenden zeitgleich und systemgerecht übertragen werden soll.
Gesetzgeberisch soll die Übertragung des Tarifergebnisses durch das Gesetz über die Anpassung
von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) erfolgen. Es ist vorgesehen, dass sich der
Ministerrat am Dienstag, den 24. September 2024, mit der Kabinettsvorlage zur Freigabe der
Einbringung des BVAnp-ÄG 2024/2025 in den Landtag befasst. Über das Ergebnis der Befassung
werden wir gesondert informieren. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am
20.09.2024 für den Landesbereich der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezügeanpassungen zum
01.11.2024 nach Maßgabe des Anhörungsentwurfs des BVAnp-ÄG 2024/2025 zugestimmt. Das
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wurde daher gebeten, die Bezüge
entsprechend vorgriffsweise ab Ende Oktober 2024 auszuzahlen.
Hinweise für die Städte und Gemeinden – Kommunalbeamte
Unter Zugrundelegung der Hinweise des Finanzministeriums können die Städte und Gemeinden in
gleicher Art und Weise vorgehen und die Auszahlungen für Ende Oktober 2024 unter Vorbehalt
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung veranlassen.
Nach unseren Informationen ist die entsprechende technische Umsetzung für die kommunale Ebene
in Vorbereitung und wird so zur Verfügung stehen, dass die Auszahlung für Ende Oktober
entsprechend vorbereitet werden kann. Mit der Auszahlung der Beamtenbesoldung November
(Auszahlungszeitpunkt Ende Oktober) können somit die Zahlungen erfolgen.
-
Kommen nicht jetzt die Tage schon die Gehaltsabrechnungen für November?
Mal gespannt ob da der unselige Sockel jetzt schon drin ist 🤔
-
Heute sind die Gehaltsmitteilung 11/2024 ins Kundenportal eingestellt worden.
Ich habe eine Nachzahlung beim Familienzuschlag erhalten. Weiß jemand, was hierfür die Grundlage ist?
-
Bei mir kams heute auch.
Der Familienzuschlag wurde um 4,76% nach oben verändert.
-
Wurde er auch rückwirkend erhöht?
-
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen
-
Das Gesetz ging an mir auch ziemlich durch. Habe erst vor einigen Tagen gesehen, dass der Zuschlag für das dritte Kind nochmals deutlich erhöht wird. Und jetzt auch noch eine Nachzahlung... 8) Da freue ich mich wirklich. War die Landesregierung zu diesem Schritt durch Gerichtsentscheide gezwungen? Wisst ihr das?
-
Hab es jetzt gefunden:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf
auf Seite 94.
Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 6/17
-
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7691_D.pdf
Gestern im Landtag der Gesetzesbeschluss
-
Ich habe eine Frage zum Paragraphen 41a Familienergänzungszuschlag:
Meine Frau bekommt in diesem Kalenderjahr ausschließlich Elterngeld. Zählt dies als Einkommen oder nicht?
Falls nein, kann ich den Familienergänzungszuschlag ja beantragen.
Falls ja, kann ich den FEZ nur beantragen, wenn ihr Einkommen unter 6000 Euro beläuft.
Richtig?
Vielen Dank euch :)
-
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025
Die angemessene Besoldung nunmehr auch dadurch „herunterzurechnen“, dass die
über Jahrzehnte als maßgebliche Bezugsgröße herangezogene Alleinverdienerehe
aufgegeben und ein Ehegattenhinzuverdienst eingepreist wird, kann nur als leicht zu
durchschauender Versuch eines bewussten „Kleinrechnens“ der amtsangemessenen
Besoldung verstanden werden. Diese Herangehensweise zeigt gleichermaßen
deutlich wie erschreckend, dass es die Politik ganz offensichtlich nicht für angemessen
erachtet, einen Beamten im Mindesten so zu entlohnen, dass seine Tätigkeit bzw. sein
Amt eine Vergütung rechtfertigt, die 15 % über dem Grundsicherungsniveau einer 4-
köpfigen Familie liegt. Dies soll ihm als Alleinverdiener der Familie offensichtlich erst
dann zugestanden werden, wenn er einen entsprechenden Antrag auf
„Familienergänzungszuschlag“ stellt. Mit diesem Gesetz verabschiedet sich der
Landesgesetzgeber bedauerlicherweise noch weiter als bereits bisher von der an der
Wertigkeit bzw. dem Ansehen des Amtes eines Beamten auszurichtenden Entlohnung
hin zu einer maßgeblich am Familienstand ausgerichteten Vergütung
Kritik geht noch weiter, einfach anklicken.
-
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen
Bei den derzeitigen VW-Verhandlungen zum neuen Haustarif sind seitens der Arbeitgeber Lohneinbußen (Lohnkürzungen , Streichung von Boni und Sonderzahlungen) zur Erreichung der notwendigen Sparziele im Gespräch.
Für uns Beamte erfolgt die nächste Besoldungserhöhung zum Februar 2025 um 5,5 %.
Ich freue mich jetzt schon auf die Reaktionen, wenn die Medien diese "erneute" Erhöhung ohne genauere Erklärungen vermelden.
-
Bei den derzeitigen VW-Verhandlungen zum neuen Haustarif sind seitens der Arbeitgeber Lohneinbußen (Lohnkürzungen , Streichung von Boni und Sonderzahlungen) zur Erreichung der notwendigen Sparziele im Gespräch.
Für uns Beamte erfolgt die nächste Besoldungserhöhung zum Februar 2025 um 5,5 %.
Ich freue mich jetzt schon auf die Reaktionen, wenn die Medien diese "erneute" Erhöhung ohne genauere Erklärungen vermelden.
Was hat denn VW mit der Besoldung von uns zu tun?
-
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.
Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".
-
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.
Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".
Und alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
Spenden Sie jetzt!!!11elfelf
- Richtig...hat genau soviel mit unserer Besoldung zutun wie die Situation bei VW.
Wobei nicht ganz. Wenn wir schon bei dem Thema sind. Unsere Besoldungserhöhung hängt der der Lohnentwicklung deutlich hinterher. Dieser Parameter ist schon lange gerissen.
-
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.
Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".
Aber ich sollte vielleicht nicht zu hart urteilen…schließlich wurde den VW Mitarbeitern erst vor einigen Jahren die 28 Stundenwoche auf eine 35 Stundenwoche erhöht 🤔
So hat halt jeder Beruf seine Vor- und Nachteile.
Aber nur weil VW schlecht geht muss sich kein Beamter wegen der mehr als lächerlichen und verfassungswidrigen Besoldungserhöhung grämen.
-
Weshalb bekam mein Kollege im mittleren Dienst A8 (Finanzverwaltung) mit den Novemberbezügen eine einmalige Korrektur bei der Strukturzulage und ich in A11 nicht?
-
Weshalb bekam mein Kollege im mittleren Dienst A8 (Finanzverwaltung) mit den Novemberbezügen eine einmalige Korrektur bei der Strukturzulage und ich in A11 nicht?
Weil die Strukturzulage anscheinend im mD rückwirkend von 20€ iwas auf über 90€ erhöht wurde…
-
Das Gesetz ist nun verkündet
-
Das Gesetz ist nun verkündet
Man kann wirklich nur hoffen, dass dieses Jahr endlich das BVerfG sich regt und man mit diesem Urteil bei unseren Volksvertretern aktiv die amtsangemessene Besoldung einfordern kann.
Ich denke nicht, dass die Musterklagen des drb BW direkt Erfolg haben werden, sondern auch wieder nach Karlsruhe überwiesen werden.
Ganz schlechte Figur macht insbesondere der Rosenberger wie ich finde. Lobt das 4 Säulenmodell mit den offensichtlich verfassungswidrigen Abschmelzbeträgen, tönt dann,dass er rechtlich prüfen wird wie es generell mit den Abschmelzbeträgen beim Partnereinkommen aussieht…und seither ist Stille im Wald.
Nichtmal Ihre Webseite bekommen sie regelmäßig aktualisiert.
-
Meinte natürlich nächstes Jahr…für dieses dürfte der Zug abgefahren sein 😩
-
Hallo zusammen,
folgende Frage stelle ich mir und verstehe es einfach nicht. Vielleicht hat hier ja jemand eine Meinung dazu bzw. kann mir diese durchaus berechtigte Frage beantworten.
Wenn ich es richtig sehe, bekommen Anwärter/innen zum Beispiel Besoldungsgruppe AW A 12 im Referendariat ab Februar 2025 ein Grundgehalt von 1693,53 und einen Familienzuschlag für die Kinder 1, 2, 3, usw….
Ein Beamter/eine Beamtin mit 2 Kindern, zum Beispiel Besoldungsgruppe A7 Stufe 1, bekommt ab Februar 2025 3132,51€ Grundgehalt. Zzgl. zum normalen Familienzuschlag gibt es für Kind 1 noch einen Erhöhungsbetrag von 55,26€ und für Kind 2 einen Erhöhungsbetrag von 497,35€.
Warum bekommt ein Anwärter/eine Anwärterin im Referendariat, die genau wie ein Beamter/eine Beamtin durch die Kinder eine zusätzliche Belastung hat, bei deutlich geringerem Grundgehalt, keinen Erhöhungsbetrag für das Kind 1 und 2?
Wo liegt hier der Unterschied?
Liegt hier nicht eine Ungleichbehandlung vor?
Wenn ein Anwärter/eine Anwärterin Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag hat. Warum wird dieser dann nicht auch durch die Tabellen "Erhöhungsbeträge", angehoben?
Es ist doch sicherlich von großem Interesse des Landes und auch der Öffentlichkeit, dass aufgrund des Mangels an Lehrkräften und den vielen Kündigungen von Lehrer/innen im vergangenen Jahr, so viele Lehrkräfte wie möglich das Referendariat erfolgreich absolvieren.
Es wird eine Begründung geben, aber ob diese dann auch Sinn macht....
Liebe Grüße :)
-
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen
Ich find es zunehmend nervig, warum man ab dem 3. Kind dermassen viel besser gestellt wird.
-
Hallo zusammen,
folgende Frage stelle ich mir und verstehe es einfach nicht. Vielleicht hat hier ja jemand eine Meinung dazu bzw. kann mir diese durchaus berechtigte Frage beantworten.
Wenn ich es richtig sehe, bekommen Anwärter/innen zum Beispiel Besoldungsgruppe AW A 12 im Referendariat ab Februar 2025 ein Grundgehalt von 1693,53 und einen Familienzuschlag für die Kinder 1, 2, 3, usw….
Ein Beamter/eine Beamtin mit 2 Kindern, zum Beispiel Besoldungsgruppe A7 Stufe 1, bekommt ab Februar 2025 3132,51€ Grundgehalt. Zzgl. zum normalen Familienzuschlag gibt es für Kind 1 noch einen Erhöhungsbetrag von 55,26€ und für Kind 2 einen Erhöhungsbetrag von 497,35€.
Warum bekommt ein Anwärter/eine Anwärterin im Referendariat, die genau wie ein Beamter/eine Beamtin durch die Kinder eine zusätzliche Belastung hat, bei deutlich geringerem Grundgehalt, keinen Erhöhungsbetrag für das Kind 1 und 2?
Wo liegt hier der Unterschied?
Liegt hier nicht eine Ungleichbehandlung vor?
Wenn ein Anwärter/eine Anwärterin Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag hat. Warum wird dieser dann nicht auch durch die Tabellen "Erhöhungsbeträge", angehoben?
Es ist doch sicherlich von großem Interesse des Landes und auch der Öffentlichkeit, dass aufgrund des Mangels an Lehrkräften und den vielen Kündigungen von Lehrer/innen im vergangenen Jahr, so viele Lehrkräfte wie möglich das Referendariat erfolgreich absolvieren.
Es wird eine Begründung geben, aber ob diese dann auch Sinn macht....
Liebe Grüße :)
Die Zuschläge des A7er sollen seine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Die Zuschläge schmelzen dann ab bis in A13 und A14 nichts mehr davon da ist, da dort das Grundgehalt die Alimentation sichert.
Ich vermute, dass dieser Mechanismus überhaupt nicht greift bei Beamten auf Widerruf 🤔