Seit 2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleichVielleicht habe ich den Zusammenhang nicht durchblickt, aber, auch hier im Forum, wird "regelmäßig" über Rückstufungen nach TV-L geschrieben, wobei Stufe 2 eigentlich Minimum sein müsste.
Andernfalls sehe ich noch als Quereinsteiger einige IT Stellen, die nach E10-E11 bezahlt werden. Eine Freundin, ehemals Gastronomin (Kellnerin) hat so auch eine E10 Stelle im First Level Support erhalten als Quereinsteigerin ohne Vorkenntnisse - nur die Gelegenheit. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort.Das nenne ich mal übertarifliche Bezahlung.
Frage 2: Die Entgeltstufe scheint meiner Erfahrung nach Verhandlungssache zu sein. Ich wurde zwar von E6 3 auf E9a 1 "runtergestuft", doch sollte ich bald eine neue Stelle beginnen die nach E6, E7 oder E8 vergütet wird, schätze ich werden hier die Zeiten zusammen gerechnet? Also im umgekehrten Sinne?Bei Einstellung kann man förderliche Zeiten verhandeln.
ZitatSeit 2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleichVielleicht habe ich den Zusammenhang nicht durchblickt, aber, auch hier im Forum, wird "regelmäßig" über Rückstufungen nach TV-L geschrieben, wobei Stufe 2 eigentlich Minimum sein müsste.
OT: >5 Jahre her, norddeutsche Behörde, nicht einen Server im Haus, hängt am externen Dienstleister, hatte damals einen "internen Service Desk" für die Aufnahme von Tickets und Weitergabe an den externen Support: TV-L EG11Andernfalls sehe ich noch als Quereinsteiger einige IT Stellen, die nach E10-E11 bezahlt werden. Eine Freundin, ehemals Gastronomin (Kellnerin) hat so auch eine E10 Stelle im First Level Support erhalten als Quereinsteigerin ohne Vorkenntnisse - nur die Gelegenheit. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort.Das nenne ich mal übertarifliche Bezahlung.
First Level Support ist nichts was im Bereich IT verortet ist, man bekommt email/anrufe, schaut in seinen System nach antworten und antwortet oder schiebt es zum 2. Level
klarer Fall für EG3
E10 im IT-Helpdesk OHNE passende Ausbildung.... ja, gibt es bei uns auch. Für die Kollegen ja toll....
Ja, in vielen Fällen können Ihre bisherigen Dienstjahre im öffentlichen Dienst bei einem Stellenwechsel angerechnet werden, abhängig von den spezifischen Bedingungen der neuen Stelle und der Relevanz Ihrer bisherigen Funktion. Wenn Sie beispielsweise in E6 3 eingestuft waren und in E9a 1 gewechselt sind und dann eine Stelle mit der Einstufung E6, E7 oder E8 in Betracht ziehen, ist es möglich, dass Ihre Dienstjahre auf einer höheren Ebene bei den Gehaltsverhandlungen für die neue Stelle berücksichtigt werden.Slope Game (https://slope-game.org)