Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Tim Schröder am 23.09.2024 17:32
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Guten Tag in die Runde,
ich bin Zivielangestellter bei der Bundeswehr.
Aktuell arbeite ich noch auf über drei Jahre bestristete Teilzeit mit 30 Std./Woche.
Falls ich auf einen neuen Dienstposten wechseln sollte (anders Sachgebiet oder anderes Dezernat oder auch komplett neuer Dienstsitz)..... bleibt es dann bei der aktuellen Befristung?
Nehme ich die Befristung mit, egal wohin ich innerhalb der Bundeswehr wechsel?[/b]
Oder heißt es.... neuer Dienstposten bedeutet auch, mit dem Wechsel ist auch sofort wieder 100% = 39 Std./Woche Vollzeit möglich.
Danke für Antworten.
LG
Tim
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neuer Arbeitsvertrag, neue Regeln
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I.R. behält man seine Teilzeit innerhalb der gleichen Behörde. Trotzdem sollte es in einem eventuellen Vorstellungsgespräch thematisiert werden.
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Neuer Vertrag - neue Regeln...GUT!
Danke für die Antworten!
LG
Tim
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Wenn es jedoch nur eine Versetzung ist oder eine entgeltgruppengleiche Änderung der Tätigkeiten ist, dann ändert sich der AV nicht.