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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bossmann am 24.09.2024 08:17

Titel: Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA - Rückwirkend
Beitrag von: Bossmann am 24.09.2024 08:17
Hallo zusammen,

kann wir jemand sagen wieviel Jahre man den Urlaubslohnaufschlag rückwirkend fordern darf. Er ist bei uns diese Jahr durch eine neue Lohnsoftware aufgetaucht und nun ist die Frage wieviel JAhre dürfen wir zurückfordern?

Gruß

Frank
Titel: Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA - Rückwirkend
Beitrag von: MoinMoin am 24.09.2024 08:26
Sofern es etwas tarifliches ist 6 Monate wg. §37
Titel: Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA - Rückwirkend
Beitrag von: Schmitti am 24.09.2024 09:52
Er ist bei uns diese Jahr durch eine neue Lohnsoftware aufgetaucht
Wenn man denkt, man selbst und das Forum hätten schon bald alle personalwirtschaftlichen Späße erlebt, kommt doch wieder sowas.  :o

Titel: Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA - Rückwirkend
Beitrag von: Umlauf am 24.09.2024 10:57
Hört sich nach „Normalschicht“-Verantwortliche an, die davon i.R. nicht betroffen sind.
Merkwürdig ist aber auch, dass sich kein Beschäftigter wenigstens einmal mit dem Tarifvertrag in den groben Grundzügen beschäftigt.

Aber noch trauriger, dass es eine solche Software gibt und die „Normalschicht“-Verantwortlichen nicht einmal in der Lage sind einfache Plausibilitätsprüfungen zu machen.