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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Grisu120309 am 24.09.2024 17:51

Titel: NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Grisu120309 am 24.09.2024 17:51
Hallo,
muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten aus den VL I, VLII und den dienstlichen Unterweisungen bekannt geben ?

Oder wie hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit, den Erfolg der Ausbildung zu überwachen ?

Gruß

Grisu
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Casa am 24.09.2024 18:35
Worauf zielt die Frage ab? Will das Studieninstitut die Noten nicht nennen?
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Grisu120309 am 24.09.2024 18:38
Ja genau....

Das wäre Datenschutz...

Die Einstellungsbehörde bekommt keine Information...
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.09.2024 19:15
Dann fragt doch den Beschäftigten. Der muss Euch doch das Abschlusszeugnis vorlegen.
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Grisu120309 am 24.09.2024 19:18
Das machen wir ja.

Aber wir wollen ja auch während der Lehrgänge die Infos.

Von der HSPV bekommen wir die ja auch....
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Casa am 24.09.2024 20:38
Hat der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Studieninstitut, bspw. weil er die Kosten übernimmt?
Gibt es einen Qualifizierungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Irgendeine Grundlage muss es schon geben, warum der AG fragen dürfte.
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Grisu120309 am 25.09.2024 04:24
Es handelt sich um Auszubildende der Stadt (Verwaltungsfachangestellte) und Menschen die mit einer Qualivereinbarung den VL1 bzw VL2 besuchen.

Die Stadt ist auch einer der Träger des Studieninstitutes (Umlageverfahren). Darüber hinaus nimmt das STI für die Lehrgänge Gebühren,  die die Stadt zahlt.

Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Organisator am 25.09.2024 07:40
Es handelt sich um Auszubildende der Stadt (Verwaltungsfachangestellte) und Menschen die mit einer Qualivereinbarung den VL1 bzw VL2 besuchen.

Die Stadt ist auch einer der Träger des Studieninstitutes (Umlageverfahren). Darüber hinaus nimmt das STI für die Lehrgänge Gebühren,  die die Stadt zahlt.

Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...

Warum so kompliziert? Man kann den Mitarbeiter / Azubi doch dazu verpflichten, die Noten unverzüglich vorzulegen.
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Casa am 25.09.2024 17:04
Zitat
Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...

Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Noten von Studieninstitut an Arbeitgeber gibt, muss der AG den AN fragen. Der AN wird seine Noten, spätestens im Rahmen vertraglicher Nebenpflichten, bekanntgeben müssen. Gibt der AN die Noten nicht bekannt, kann der AG arbeitsrechtliche Wege gehen.
Titel: Antw:NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Beitrag von: Umlauf am 26.09.2024 14:40
Wie bereits gesagt, wenn es keine rechtliche Grundlage oder entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Institut gibt, würde ich als Institut nur Fragen, was diese sinnlosen Belästigungen sollen.

Da spielt es überhaupt keine Rolle, dass das Institut irgendwie am Tropf der Stadt hängt.

Die Noten der Berufschule der Azubis erfährt ihr I.R. auch nicht direkt von der Schule.