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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Daniel82NRW am 25.09.2024 10:27
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Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand schon einen Info drüber ob schon oder ab wann die neuen Mietstufen für 2025 festgelegt werden?
Da die aktuelle festgelegten Mietstufen ja nur noch bis Ende des Jahres festgelegt sind.
Danke vorab
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Keine Ahnung wie valide das ist, aber hier ist die Rede von 2025:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/mietstufen_bayern.php
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Die Mietstufen stehen demnach bereits fest und werden 2025 nicht geändert. Stand jetzt.
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Die neuen Mietstufen stehen doch noch gar nicht fest. Woher bezieht diese Webseite ihre Werte? Das was dort abgebildet wird sind die Werte bis einschließlich 2024 meine ich.
Hier mal die korrekt Jahreswerte am Beispiel Bayern.
https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
2025 müssten die Mietstufen neu ermittelt werden, da dies einem 2 Jahreszyklus unterliegt.
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Dann darf man ja gespannt sein, ob ledige Beamte in hochpreisigen Gegenden auch endlich in die höchste Mietstufe "eingruppiert" werden.
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Bitte niemals vergessen: Komplett egal in welcher Ortsklasse ihr wohnt, verfassungswidrig ist die Besoldung IMMER!
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Wann und wo werden die neuen Mietstufen bekannt gegeben?
Müßte ja langsam soweit sein.
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Sind die Mietstufen abhängig vom Wohngeld oder andersherum?
Weil das Wohngeld wurde für 2025 erhöht, bedeutet dass automatisch das die Mietstufen (falls eine Änderung eintritt) nach oben korrigiert werden?
Ich hab das Prozedere nicht so recht begriffen
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Sie sind abhängig von den Kosten von Sozialwohnungen in den jeweiligen Städten im Vergleich zum Landesdurchschnitt, falls ich das richtig verstanden habe.
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Könnt ihr mich bitte aufklären: was haben Wohngeld und Mietstufen mit dem Beamtenverhältnis zu tun? Wird höherer Sold gezahlt bei hoher Miete?
Bin selbst nicht verbeamtet insofern verstehe ich das nicht und bitte um Erklärung.
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Die Einstufung der Wohnorte in Mietenstufen haben Auswirkungen auf die Höhe der Familienzuschläge 2ff. (sprich für die Berücksichtigung von Kindern bei der Alimentation). Für kinderlose Beamte ist das auch irrelevant.
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Die Einstufung der Wohnorte in Mietenstufen haben Auswirkungen auf die Höhe der Familienzuschläge 2ff. (sprich für die Berücksichtigung von Kindern bei der Alimentation). Für kinderlose Beamte ist das auch irrelevant.
Das ist so nicht ganz richtig. Ledige Beamte in Mietstufe 7 bekommen ggf. einen Zuschlag soweit ich mich erinnern kann (Bayern).
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Die Einstufung der Wohnorte in Mietenstufen haben Auswirkungen auf die Höhe der Familienzuschläge 2ff. (sprich für die Berücksichtigung von Kindern bei der Alimentation). Für kinderlose Beamte ist das auch irrelevant.
Das ist so nicht ganz richtig. Ledige Beamte in Mietstufe 7 bekommen ggf. einen Zuschlag soweit ich mich erinnern kann (Bayern).
In NW ist das aber nicht der Fall.
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Wann werden die neuen Mietstufen für 2025 festgelegt? Gibt es schon neue Informationen?
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Wann werden die neuen Mietstufen für 2025 festgelegt? Gibt es schon neue Informationen?
Erstmal müssen ja Mietspiegel veröffentlicht werden. In Wuppertal (NRW) ist dies z. B. zum 1.12. der Fall.
Ich denke, wenn alle Mietspiegel erstellt wurden, gibts auch Änderungen in den Mietstufen. Im Beispiel Wuppertal sind die Nettokaltmieten wohl nir um 2 Prozent oder sonim Durchschnitt gestiegen, daher mache ich mir keine Hoffnung, von Mietenstufe III auf IV zu steigen. Das würde schon einige Euro ausmachen.
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Ich glaube dass der aktuelle Mietspiegel NICHTS mit den kommenden Mietstufen zu tun hat.
Beispielsweise gelten für die Stufen ab dem 01.01.2023 die Wohngeldstatistiken zum Ende 19 und 20:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohngeld-2023/mietstufen-2023.pdf;jsessionid=51AF8212AED4D06122CDA8F917FB315E.live882?__blob=publicationFile&v=2
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Je nachdem wie stark die Mieten in anderen Kommunen gestiegen sind könnte auch eine neue niedrigere Stufe in Betracht kommen.
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Je nachdem wie stark die Mieten in anderen Kommunen gestiegen sind könnte auch eine neue niedrigere Stufe in Betracht kommen.
Was den kompletten Blödsinn aufzeigt, Teile der Besoldung an den Mietstufen zu orientieren. Die Mieten in meiner Stadt steigen zwar, aber nicht so stark wie in anderen Städten. Deswegen bekommst du jetzt weniger Geld.
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Nach Rücksprache mit dem BMWSB hab ich gestern erfahren, dass sehr vermutlich keine Anpassung der Mietstufen erfolgen wird.
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Mietstufen sind doch zuletzt immer für 3 Jahre festgelegt worden? Zuletzt von 2020-2022 und die aktuellen von 2023-2025. Insofern sollte vor 2026 nicht mit aktualisierten Mietstufen zu rechnen sein, oder?
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Again:
"Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. November 2024 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Ihre Frage, wie sich die Mietstufen 2025 entwickeln werden.
Die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen erfolgt gemäß § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) bei einer strukturellen Wohngeldreform durch das Statistische Bundesamt auf Basis des in der amtlichen Wohngeldstatistik erfassten regionalen Mietenniveaus. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft kein Gesetzgebungsverfahren für eine strukturelle Wohngeldreform, sodass eine Neuzuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen zurzeit nicht absehbar ist.
Aber auch wenn die aktuelle Mietenstufenzuordnung auf Daten der Jahre 2019/2020 basiert bedeutet das nicht, dass das Leistungsniveau des Wohngelds seither unverändert geblieben ist. Mit der Einführung des Betrags zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung im Jahr 2021, der Wohngeld-Fortschreibung im Jahr 2022 und der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 kam es jeweils zu mitunter erheblichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld. Zum 1. Januar 2025 wird zudem erneut eine Fortschreibung des Wohngelds in Kraft treten, mit der das Wohngeld an die Preisentwicklung angepasst wird. Dies wird unter anderem dazu führen, dass die je Mietenstufe festgesetzten Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Bruttokaltmiete oder Belastung erhöht werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Team für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Krausenstr. 17-18, 10117 Berlin
Internet: www.bmwsb.bund.de "
-> mE erfolgt keine Anpassung ab dem 01.01.25
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Gibt es neue Informationen zu den Mietstufen 2025? Bisher stand im Netz, dass die Mietstufen alle 2 Jahre neu bestimmt werden, demnach müsste die Miefstufen 2025 neu berechnet werden. Gibt es eine offizielle Mitteilung des Bundesministeriums oder „nur“ den hier veröffentlichten Antwortbrief? Wünsche Schöne Feiertage
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Wenn ich das richtig sehe, sind die Mietenstufen der Gemeinden Bestandteil der Wohngeldverordnung (Anlage 1) - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html). Dementsprechend müsste eine Änderung für 2025 auch über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es hierzu eine Änderung gegeben hat. Somit würde die bestehende Anlage 1 der WogV weitergelten. Lediglich beim Wohngeld wurde für 2025 eine Änderung in Form der Dynamisierung eingeführt.
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Ok! Danke für die Informationen! Soviel zum Thema:alle zwei Jahre Neuberechnung der Mietenstufen. Wir leben im Jahr 2025 und nicht 2020/21! Als wenn sich die Zahlen nicht geändert hätten…..Da wird offensichtlich wieder gespart!
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Ich hatte das auch so in Erinnerung, dass mit der Wohngeldreform die Mietenstufen alle 2 Jahre neu ermittelt werden sollten. Anscheinend bin ich da auch nicht der einzige, bei dem das so hängen geblieben ist.
Na ja, so wie es ausschaut ist es doch nicht so.
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Wie mir scheint hat also keiner meinen letzten Beitrag gelesen