Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: heina am 26.09.2024 10:52
-
Hallo,
meine Frau hatte sich bei einer Landesbehörde Hessen auf eine sachgrundlose Stelle für zwei Jahre beworben.
Heute erhielt sie die Absage mit der Begründung, dass sie vor Jahren schon mal beim Land Hessen, wenn auch bei einer anderen Landesbehörde, angestellt war. Damals auch zwei Jahre sachgrundlos. Diese Befristung endete aber vorzeitig aufgrund eines Aufhebungsvertrags ca. sieben Monate vor Vertragsende, weil sie woanders anfangen konnte.
Ist diese Absage so rechtens?
Danke.
MfG
-
Ich meine, dass man bei sachgrundloser Befristung bisher noch nicht (bzw. in den letzten 5(?) Jahren nicht) bei diesem Arbeitgeber angestellt gewesen sein darf. Das steht auch öfter mal in Ausschreibungen drin. Hängt halt mit dem Befristungsgesetz zusammen, soweit ich weiß.
Also ja, kann gut sein, dass die Begründung so ausreicht.
-
Ich meine, dass man bei sachgrundloser Befristung bisher noch nicht (bzw. in den letzten 5(?) Jahren nicht) bei diesem Arbeitgeber angestellt gewesen sein darf. Das steht auch öfter mal in Ausschreibungen drin. Hängt halt mit dem Befristungsgesetz zusammen, soweit ich weiß.
Also ja, kann gut sein, dass die Begründung so ausreicht.
Noch nicht oder sogar noch nie?
-
Noch nicht angestellt gewesen darf = noch nie.
Ich habe gerade beim schnellen googlen gefunden, dass wohl das Bundesarbeitsgericht mal diese Regelung mit "in den letzten 3 Jahren" eingeführt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat das aber offenbar zwischenzeitlich gekippt.
Daher bleibt der Wortlaut von § 14 Abs. 2 TzBfG bestehen: "Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. [...]"
Ergo, keine Chance für euch. Höchstens halt eine Befristung mit Sachgrund, das geht immer noch :)
-
Sachgrundlose Stelle, köstlich. Den merk ich mir, denn davon haben wir auch etliche.