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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LivingRoom am 26.09.2024 11:38
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Liebes Forum,
aktuell arbeite ich auf TEIV mit Erfahrungsstufe 3 und im kommenden Jahr Juli würde ich auf die nächste Erfahrungsstufe, also 4 kommen. Zudem bekomme ich die Funktionsstufe 2.
Ich arbeite 19,5 Stunden und bekomme netto 1.694 Euro (keine Ki.Steuer und 1 Kind)
Jetzt habe ich eine Zusage auf eine befristete TEIII Stelle erhalten. Diese Stelle wird mit der Funktionsstufe 1 vergütet.
Könnt ihr sagen, was ich bei TEIII netto erhalten werde? Bzw. Bei welcher Erfahrungsstufe da anfangen werde?
Mache mir Gedanken, dass es nicht berücksichtigt wird, dass ich bald in die Erfahrungsstufe 4 komme.
Es gibt TV-BA.
Dankeschön
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Also gibt hier einen älteren Beitrag. Keine Ahnung ob der noch gültig ist.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114991.0
Wenn das halbwegs verstehe solltest Du in der III S2 landen und evtl. die Funktionsstufe auch erhalten.
Wenn Du das nicht in den Rechner eingegeben bekommst dann teile Dein Netto durch Dein Brutto und mulitpliziere dann das zu erwartende Brutto damit. Dann erhältst Du eine halbwegs genaue Aussage.
Die Funktionsstufe sagt mir garnix.
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Ok, Dankeschön. Hilft mir weiter
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"Bei Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene (Höhergruppierung) werden die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt erhalten, als das bisherige Festgehalt - zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe -, mindestens jedoch das Festgehalt der Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt – zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe – und dem Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro (228,34 Euro ab 1. April 2019, 230,76 Euro ab 1. März 2020), so erhält die/der Beschäftigte anstelle des Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag; dieser wird durch weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen."
Sorry, so ganz verständlich ist der o.g.Absatz für mich doch nicht.
Ich verstehe das so, dass ich in die Erfahrungsstufe 2 von TEIII komme und zusätzlich den Garantiebetrag von 265,59 Euro (ab März 2024) bekomme, weil der Unterschiedsbetrag vom derzeitigen Festgehalt und der Funktionsstufe und dem künftigen Festgehalt aus TEIII Erfahrungsstufe 2 weniger als 221,50 Euro beträgt.
Wie ist das mit weiteren Steigerungen der ES abschmelzen zu verstehen?