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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bedko74 am 27.09.2024 00:02

Titel: Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 27.09.2024 00:02
Guten Abend Miteinander,

da mein Arbeitgeber vom TVöD VKA zum TVV zum 01.10.2024 wechselt bzw. eher übergeleitet wird - würde ich gerne wissen - wie sich die Jahressonderzahlung für dieses Jahr errechnet?

Vielen Dank im Voraus.

Grüßele
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: KlammeKassen am 27.09.2024 09:34
Spannende Frage. TV-V zahlt 100 % JSZ  ;).
Sei froh über den Wechsel, das dürfte sich in der Entlohnung mehr als positiv auswirken. Bleibt ihr in euren Entgeltgruppen? Dann bester Deal aller Zeiten
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 27.09.2024 13:21
Guten Abend Miteinander,

da mein Arbeitgeber vom TVöD VKA zum TVV zum 01.10.2024 wechselt bzw. eher übergeleitet wird - würde ich gerne wissen - wie sich die Jahressonderzahlung für dieses Jahr errechnet?

Vielen Dank im Voraus.

Grüßele

Da sich die Sonderzahlung (im TV-V heißt die so, nicht JSZ) nach § 16 TV-V auf den Kalendermonat Oktober als Bemessungszeitraum bezieht (und keine Durchschnittsberechnung des Bemessungszeitraum Juli, August & September wie im TVöD kennt) und ihr im Monat Oktober übergeleitet werdet, erfolgt die Berechnung ganz einfach entsprechend § 16 TV-V:

Zitat
§ 16
Sonderzahlung
(1) Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch
auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu
entscheidet. Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im
Oktober zustehenden Arbeitsentgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt (mit Ausnahme der dienstplanmäßig vorgesehenen Überstunden), Leistungszulagen (§ 6 Abs. 5), Leistungsprämien (§ 6 Abs. 6) sowie besondere Zahlungen (§ 17 Abs. 1).
Betrieblich kann ein von
Satz 2 abweichender Bemessungszeitraum vereinbart werden. Der Anspruch ermäßigt sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat.
(2) Die Sonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Entgelt ausgezahlt.
Ein Teilbetrag kann zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 27.09.2024 13:23
Übrigens: Die 100 % sind der Mindestbetrag der Sonderzahlung, siehe Absatz 1 Satz 1. Der AG kann Euch auch eine höhere Sonderzahlung gewähren...
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: KlammeKassen am 27.09.2024 13:27
Übrigens: Die 100 % sind der Mindestbetrag der Sonderzahlung, siehe Absatz 1 Satz 1. Der AG kann Euch auch eine höhere Sonderzahlung gewähren...

Könnte der TVöD-VKA sich mal eine Scheibe dran abschneiden
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 27.09.2024 16:31
Hi Zusammen,

vielen Dank für euere Antworten. Mir ist allerdings noch unklar, ob es zu einer anteiligen Auszahlung der (Jahres-)Sonderzahlung kommt. Da wir zum 1. Oktober übergeleitet werden bedeutet dies ja, man ist bis jetzt nur einen Monat im TVV und somit erhält man nur 1/12 ("monatsanteilig") vom Bemessungszeitraum Oktober.

Oder wie ist das geregelt?

Wie sieht ihr das?
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: KlammeKassen am 28.09.2024 11:38
Hi Zusammen,

vielen Dank für euere Antworten. Mir ist allerdings noch unklar, ob es zu einer anteiligen Auszahlung der (Jahres-)Sonderzahlung kommt. Da wir zum 1. Oktober übergeleitet werden bedeutet dies ja, man ist bis jetzt nur einen Monat im TVV und somit erhält man nur 1/12 ("monatsanteilig") vom Bemessungszeitraum Oktober.

Oder wie ist das geregelt?

Wie sieht ihr das?

Also, wenn die Überleitung im Oktober stattfindet, bekommt ihr mindestens 3/12 (da 3 Monate unter TV-V), das Oktobergehalt ist nur die Grundlage für die 100 Prozent. Ich gehe davon aus, dass du im TV-V mehr verdienst als im TVöD? Ansonsten müsstest du eigentlich mindestens 2 Entgeltgruppen heruntergestuft werden, damit das nicht so wäre.

Sprich: dein neues Oktobergehalt x (3/12).

Fraglich bleibt jetzt, was mit den TVöD Monaten ist.... aber eigentlich müssten die als absolviert gelten, weil der Arbeitgeber derselbe ist (insofern du seit mindestens 1.1.2024 dort beschäftigt bist). Bist du beispielsweise erst im März angefangen, würde es 10/12 geben.
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 28.09.2024 16:33
Hi,

Danke für deine Antwort.

Also bin schon länger als ab dem 01.01.2024 dort beschäftigt. Bin gespannt wie die (Jahres-)Sonderzahlung 2024 bei der Überleitung am 01.10.2024 geregelt wird.

Vielleicht jeweils anteilige Monate im TVöd (prozentual) und dann anteilige Monate im TVV?
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.09.2024 17:11
Das wäre durchaus so vorstellbar. Habt ihr neue AV unterschrieben? Wenn ja, wäre interessant, ob es einen Passus zum Übergang gibt.
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 28.09.2024 19:19
Es erfolgt keine Kürzung. Bis September wurde ja auch Entgelt gezahlt.
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 01.10.2024 16:50
Es erfolgt keine Kürzung. Bis September wurde ja auch Entgelt gezahlt.

Dann monatsanteilig 9/12 nach TVöD VKA und dann noch 3/12 nach TVV?
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 01.10.2024 19:36
Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 01.10.2024 23:00
Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.

Ok und dann aber volle SZ. Das heißt SZ = Oktobergehalt
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: KlammeKassen am 02.10.2024 07:27
Nein. Ihr seid seit 1.10. Im TV V übergeleitet. Daher gibt es nur noch die SZ nach TV V. Der TVöD findet keinerlei Anwendung.

Ok und dann aber volle SZ. Das heißt SZ = Oktobergehalt

Jap da müsstest also im Dezember einfach das doppelte Gehalt bekommen (insofern du nicht zufällig im November einen Stufenaufstieg hast), ansonsten halt das doppelte Oktobergehalt
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Bedko74 am 03.12.2024 13:16
SZ war 100% Oktobergehalt (12/12), nur dann halt mehr versteuert, sodass weniger Netto als üblich rauskommt
Titel: Antw:Regelung Jahressonderzahlung bei Tarifwechsel/Überleitung
Beitrag von: Umlauf am 03.12.2024 14:14
Das Netto der JSZ ist niedriger, da dein Arbeitnehmerfreibetrag mit den regulären monatlichen Zahlungen jeweils zu 1/12 berücksichtigt wurde. Mehr als einen Ganzen Freibetrag kannst du nicht bekommen. 13/12 geht einfach nicht.