Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BenKrueger16 am 28.09.2024 08:41
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Ich beabsichtige in der Pension meinen Wohnsicht nach Österreich zu verlegen. Wie stellen sich meine Ansprüche gegen die private KV und der Beihilfe dar? Erhalte ich die Leistungen, die in D gewährt würden oder werden andere Vergütungsmaßstäbe aus Ö. berücksichtigt?
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Das richtet sich nach deinem Vertrag und dem jeweiligen Beihilfegesetz.
Üblicherweise wird Beihilfe nur bis zu der Höhe der Aufwendungen in Deutschland geleistet.