Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Struppi1965 am 30.09.2024 17:29
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Hallo,
wenn ich einen Vertrag mit der Caritas AVR über max. 70 Tage (kurzfristige Beschäftigung) habe, muss ich dann nach Tarif vergütet werden (Eingruppierung als Mitarbeiter in der Betreuung der Behindertenhilfe nach Anlage 33 der AVR)?
LG
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Ja, wenn die Anwendung des Tarifvertrags vertraglich vereinbart ist, du Mitglied in der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.