Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Struppi1965 am 30.09.2024 17:29

Titel: Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
Beitrag von: Struppi1965 am 30.09.2024 17:29
Hallo,

wenn ich einen Vertrag mit der Caritas AVR  über max. 70 Tage (kurzfristige Beschäftigung) habe, muss ich dann nach Tarif vergütet werden (Eingruppierung als Mitarbeiter in der Betreuung der Behindertenhilfe nach Anlage 33 der AVR)?

LG
Titel: Antw:Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)
Beitrag von: Casa am 01.10.2024 10:29
Ja, wenn die Anwendung des Tarifvertrags vertraglich vereinbart ist, du Mitglied in der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.