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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tigerente am 03.10.2024 15:33
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Hallo zusammen!
Nur eine kurze Verständnisfrage:
Ich arbeite seit ca 2,5 Jahren im ÖD in einem TV-L Vertrag.
Meine Kündigungfrist ist aktuell 6 Wochen zum Quartalsende.
Bedeutet das, dass ich nur zum bis zum 31.12 kündigen kann oder auch zum 31.01.25 wenn die Kündigung 6 Wochen vor Quartalsende eingereicht wird?
Danke!
LG
Tigerente
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nur zum Quartalsende
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oder einen Auflösungsvertrag machen
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Habe es befürchtet.. aber danke! :)
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Keine Angst, der Trick ist zu dem Zeitpunkt zu kündigen, den man gerne möchte und dann wartet man ab, ob der AG da mitgeht.
Der bessere Trick ist, einvernehmlich mit dem AG zu klären wie man am besten den Abgang organisiert.
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Du kannst auch einfach nicht mehr erscheinen, was sollen sie denn machen?
Schadensersatzforderungen im Bereich des TV-L an nicht erschienene Arbeitskräfte gab es von 2006 - 2024 genau:
Ist natürlich nicht zu empfehlen.