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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Grisu120309 am 04.10.2024 06:31

Titel: Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: Grisu120309 am 04.10.2024 06:31
Hallo zusammen,

wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?

Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"

Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...

Habt ihr Ideen ?
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: brian am 04.10.2024 06:51
Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-anwender-in-anlehnung-an-den-tvoed-533-zeitzuschlaege_idesk_PI13994_HI1415577.html
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: KlammeKassen am 05.10.2024 15:53
Hallo zusammen,

wir wollen in unser Kommune die Dienstvereinbarung Gleitzeit neu auflegen. Wäre ein Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr möglich ?

Die Protokollerklärung zu § 6 TVÖD sagt: "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden"

Somit würde es nicht gehen. Aber, wir wollen ja "mehr" als der Tarifvertrag hergibt anbieten. Die MA wollen dies großteils auch...

Habt ihr Ideen ?

Einmal kurz nachrechnen:
7.00 - 16.30 Uhr = 9,5 h
5 mal 9,5 h = 47,5 h

D.h. dass wäre schon zu viel.... also kann das ja irgendwie nicht sein.
Die meisten Behörden hier in der Nähe haben jetzt schon 6.00/6.30/7.00 - 18.00 Uhr


Es sollte daher kein Problem sein

Geht es bei den 45 Stunden ggf. um die Planung für einzelne Mitarbeiter, dass die ggf. mal 45 Stunden arbeiten müssen? Ansonsten wüsste ich nicht, worauf sich das bezieht...
in der nächsten Tarifrunde sollen ja auch Arbeitszeitflexibilisierungen thematisiert werden, ich bin gespannt
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: BAT am 07.10.2024 09:25
Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: SimsiBumbu am 07.10.2024 09:49
Wäre hier nicht eher § 6 Abs. 7 Satz 1 TVÖD einschlägig:

"Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden."

Wobei in der Rahmendienstvereinbarung (von 2011, zuletzt aktualisiert 2013) meiner Kommune die tägliche Rahmenzeit (6:30 - 19:00 Uhr) von 12 Stunden überschritten wird.
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: KlammeKassen am 07.10.2024 10:38
Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

Viele in der Produktion schleppen sich in Nachtschichtwochen sogar krank zur Arbeit, weil diese Zuschläge das interessante sind (teilweise steuer- und sozialabagbenfrei)
Titel: Antw:Arbeitszeitkorridor von 6 bis 22 Uhr machbar ? TVÖD, NRW, Kommune
Beitrag von: BAT am 07.10.2024 10:45
Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.
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Beitrag von: Umlauf am 07.10.2024 11:00
Ich meinte den Zeitraum von 21 bis 22 Uhr bzw. am Samstag von 20 bis 21 Uhr.

Nachtschichten sind ja im Regelfall von 22 bis 6 Uhr.

Dann trete doch aktiv für eine Veränderung ein…
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Beitrag von: BAT am 07.10.2024 11:04
Ich hatte ein Frage gestellt.
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Beitrag von: MoinMoin am 07.10.2024 12:05
Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß
Vielleicht fängt da die Nacht an?
und vorher ist es noch Tag.
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Beitrag von: UNameIT am 07.10.2024 13:15
Ab 21.00 Uhr  würden Nachtzuschläge anfallen, deshalt geht das nicht bis 22.00 Uhr. Samstags ab 13.00 Uhr Zuschläge (falls der Samstag mit rein soll).


Wobei ich diese Zuschläge in der Sache für relativ albern halte. Warum ist da was besonderes in diesem Zeitraumß

Also laut § 2 Abs. 3 ArbZG beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Ist da was anderes im TVÖD geregelt bzgl. Nachtzuschlägen?
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Beitrag von: BAT am 07.10.2024 13:45
Natürlich ist es im TVÖD anders geregelt, ich frage mich nur, warum.

Es hindert, wie in vorliegender Anfrage ersichtlich, auskömmliche Gleitzeiten einzurichten.

Daher nochmals die Frage, wie kommt man darauf, dass um 21 Uhr Nacht wäre?
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Beitrag von: Hain am 07.10.2024 15:04
Moin,

hier werden ja einige Sachen durcheinander geworfen... Die Regelungen zum Arbeitszeitkorridor (§ 6 VI) und Rahmenzeit (§ 6 VII) sind verschiedene Arbeitszeitmodelle. Sie bedürfen jeweils eines Arbeitszeitkontos nach § 10. Die wenigsten Verwaltungen dürften eine solche Regelung haben. Die Gleitzeitregelung, wie sie die meisten kennen, findet sich in der Protokollerklärung zu § 6, sie ist im TVöD ungeregelt mit Ausnahme, dass keine Regelungen nach 6 IV enthalten sein dürfen.

Die Kosten für die Zuschläge sind wahrscheinlich nicht so ausschlaggebend wie die Kosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes über einen längeren Zeitraum (Gebäude- und IT Kosten).

Grüße
Hain