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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AndreasHL am 05.10.2024 13:50

Titel: Verschwiegenheitspflicht nach Ausscheiden aus dem ÖPR
Beitrag von: AndreasHL am 05.10.2024 13:50
Hallo,

Person X soll im ÖD (Landesbehörde) eingestellt werden, TV-L, u. a. Stufe 1. X hat über 30 Jahre Erfahrung im ÖD. Er war früher Mitglied im ÖPR. Er weiß, dass eine Mitarbeiterin dieser Behörde von Anfang an mit der Stufe 2 eingestellt wurde, weil Personal damals dringend gebraucht wurde.

Aber darf er dieses Wissen auch ausnutzen? Er weiß es halt nur, weil er damals im ÖPR war, sonst ist das nicht bekannt.

Kann er also hingehen und sagen "Frau Y wurde mit Stufe 2 eingestellt, das möchte ich auch haben?" oder darf er das Wissen wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht verwenden?

Viele Grüße

Andreas
Titel: Antw:Verschwiegenheitspflicht nach Ausscheiden aus dem ÖPR
Beitrag von: Casa am 05.10.2024 14:05
Zitat
Kann er also hingehen und sagen "Frau Y wurde mit Stufe 2 eingestellt, das möchte ich auch haben?" oder darf er das Wissen wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht verwenden?

Nur wenn der Personalsachbearbeiter beim Land derselbe ist. Dann stellt sich aber die Frage, wie ihm die Stufe der Frau Y helfen soll.


X soll auf seine Erfahrung im öD verweisen und den Abschluss des Vertrags beim Land von einer adäquaten Berücksichtigung seiner Erfahrung abhängig machen.
Titel: Antw:Verschwiegenheitspflicht nach Ausscheiden aus dem ÖPR
Beitrag von: FearOfTheDuck am 05.10.2024 21:20
Ich wüsste auch nicht, was die Einstufung von X mit der von Y zu tun haben sollte.

Wenn wir hier nicht von einschlägiger Berufserfahrung reden, dann doch von förderlichen Zeiten. Es wäre also die Frage, warum sich Y mit Stufe 2 zufrieden geben sollte?