Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Timeage am 07.10.2024 14:32
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Hallo, folgender Fall der mir schwer fällt zu berechnen. Ein Angestellter ist PKV versichert und ist seit34 Jahren im öffentlichen Dienst bei ein und dem selben AG tätig. Der Angestellte hat bei seiner PKV ein Krankentagegeld von 110 € versichert. Sein Bruttogeahlt liegt bei 7450,-- € Wie hoch ist der Krankgeldzuschuss der hier gewährt werden muss? Greifen da noch Regelungen aus dem BAT?
Danke
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Da hatten wir mal eine Gerda Schwäble (?), die das sicher berechnen konnte.
Meines Wissens hat sich an der Berechnung nichts geändert, nur haben die Altfälle aus dem BAT Anspruch auf 39 Wochen "altes netto".