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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Molestar am 09.10.2024 08:49
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Hallöchen :)
am 06.11.2024 findet meine Umsetzung in ein anderes Amt statt. Arbeitgeber bleibt also gleich, nur eben anderes Amt.
Da ich von E7 auf E9a wechsle, stelle ich mir vor, dass ich 10/12 nach E7 und 2/12 nach E9a erhalte an Sonderzahlung.
Geht ihr meinen Gedanken mit?
Viele Grüße,
Daniel
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Die Höhe der Jahressonderzahlung bemisst sich gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TVÖD nach dem durchschnittlich gezahlten Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Der Bemessungssatz bestimmt sich gemäß §20 Abs. 2 Satz 2 TVÖD nach der Entgeltgruppe am 1. September (Entgeltgruppe 7). Du erhälts als Jahressonderzahlung somit 84,51% des Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August, September (Monatsentgelt der Entgeltgruppe 7).
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Alles klar, danke für diese detaillierte Antwort :)
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Die Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 7 liegt übrigens bis einschließlich Stufe 5 immer über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 9a. Und bis einschließlich Stufe 4 sogar über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 13.
Dieser Tarifvertrag ist einfach so kaputt ;D ;D ;D
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Mit dem neuen Abschluss evtl. dann über E15 St. 6 :P ::)
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Die Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 7 liegt übrigens bis einschließlich Stufe 5 immer über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 9a. Und bis einschließlich Stufe 4 sogar über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 13.
Dieser Tarifvertrag ist einfach so kaputt ;D ;D ;D
Na, dann kann ich ja froh sein :D
Crazy ist es natürlich trotzdem :o
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Na das Jahresentgelt wird doch in den höheren EGs trotzdem höher sein. Es verteilt sich halt dann gleichmäßiger... ;)
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Na das Jahresentgelt wird doch in den höheren EGs trotzdem höher sein. Es verteilt sich halt dann gleichmäßiger... ;)
Das ist nicht einfach zu beantworten. Insbesondere im "Sprungbereich", also zwischen EG 8 und 9 bzw. 12 und 13, dürfte das nicht so sein.
TVöD VKA - Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese richtet Sich nach der Entgeltgruppe und beträgt in den Gruppen 1 bis 8 84,51 Prozent, in den Gruppen 9a bis 12 70,28 Prozent, und in den Gruppen 13 bis 15 51,78 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.
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Gibt´s vor dem Wochenende keine Tickets mehr zu bearbeiten oder warum werden 2 Wochen alte Themen mit einem (womöglich) KI-generierten Text wieder nach oben geholt?