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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BlackVoodoo am 09.10.2024 12:16

Titel: Stufenlaufzeitreduzierung - in jeder EG-Gruppe möglich
Beitrag von: BlackVoodoo am 09.10.2024 12:16
Guten Tag,

ist eigentlich eine Stufenlaufzeitreduzierung in jeder EG-Gruppe und Stufe möglich oder gibt es diesbezüglich Einschränkungen?

Danke
Titel: Antw:Stufenlaufzeitreduzierung - in jeder EG-Gruppe möglich
Beitrag von: SimsiBumbu am 09.10.2024 12:30
In jeder EG-Gruppe, jedoch nur in den Stufen 3 bis 5, kann die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen verkürzt werden (§ 17 Abs. 2 Satz 2 TV-L).
Titel: Antw:Stufenlaufzeitreduzierung - in jeder EG-Gruppe möglich
Beitrag von: BlackVoodoo am 15.10.2024 20:22
Vielen Dank für die Info.

Zählt eigentlich bei einer für 6 Monate rückwirkend gezahlter Zulage aufgrund einer zugeteilten höherwertigen Tätigkeit diese mit zur Stufenlaufzeit, wenn die Höhergruppierung direkt im Anschluss erfolgt?

Titel: Antw:Stufenlaufzeitreduzierung - in jeder EG-Gruppe möglich
Beitrag von: MoinMoin am 15.10.2024 21:11
Vielen Dank für die Info.

Zählt eigentlich bei einer für 6 Monate rückwirkend gezahlter Zulage aufgrund einer zugeteilten höherwertigen Tätigkeit diese mit zur Stufenlaufzeit, wenn die Höhergruppierung direkt im Anschluss erfolgt?
Im TV-L nein im TVöD ja, wenn es eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sind.

Wenn es eine "nachgeholte" Höhergruppierung, weil man falsch bezahlt hat, dann läuft die Stufenlaufzeit ab Übertragung.