Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Piefke17 am 10.10.2024 12:53
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
Nehmen wir folgenden Fall an:
Lehrer, auf Lebenszeit verbeamtet, 2 Kinder. Nach der Scheidung ist Unterhalt für die Kinder und nachehelicher Unterhalt zu zahlen. Letzterer fällt nun weg, da das jüngste Kind in die Grundschule gekommen ist, und die Exfrau nun Vollzeit arbeiten könnte. Kindesunterhalt bleibt weiter bestehen.
Bei der Besoldung sind die Familienzuschläge Stufe 2 und 3 weiter zu zahlen, richtig?
Wie sieht es mit dem Familienzuschlag Stufe 1 aus? Erhält derjenige diesen weiterhin, da der zu leistende Kindesunterhalt die Höhe des Fam-Zuschlags Stufe 1 übersteigt?
Oder wird keine Fam-Zuschlag Stufe 1 mehr gezahlt, weil der nacheheliche Unterhalt (Ehegattenunterhalt) wegfällt?
Auf diese Frage habe ich bislang keine Antwort finden können...
Ich danke euch für eure Antworten!
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welches Bundesland?
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NRW
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Ist der fall zu komplex oder zu selten? Hätte gedacht, dass das häufig der Fall sein könnte...
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Stufe 1 entfällt, § 43 LBesG NRW
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Stufe 2ff sind weiter zu zahlen.
Stufe 1 entfällt, da Kinder nicht im Haushalt leben.
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Ok, vielen Dank...