Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Timmy am 11.10.2024 12:02
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Hallo zusammen, ich bin Beamter in BW und arbeite in Teilzeit. Beim Besoldungsrechner ist sowohl das Feld Arbeitszeit in % als auch das Feld Familienzuschlag in % Sind dort immer die gleichen Werte einzugeben. Beispiel 75 % Arbeitszeit ist automatisch 75 % Familienzuschlag oder habe ich 100 % Familienzuschlag weil meine Partnerin nicht im Öffentlichen Dienst tätig ist. Sorry die Abfrage war meines Erachtens früher nicht. Danke für eine kurze Rückmeldung und viele Grüße
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Ja gab es früher nicht.
Du musst in beide Felder das gleiche eintragen, wenn deine Partnerin keinen Familienzuschlag bekommt.
Du musst in das zweite Feld ggf. dann weniger Eintragen, wenn deine Partnerin auch Familienzuschlag bekommt und ihr insgesamt mehr als 100% arbeitet, weil der Zuschlag auf 100% gedeckelt ist.
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Vielen Dank. Also hab ich das richtig verstanden, dass wenn ich z. B. 75 Prozent arbeite ich bei Arbeitszeit 75 eingebe und bei Familienzuschlag 100 % da nur ich im öffentlichen Dienst bin?
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Nein, dann müsste da auch 75 % hin, da der Familienzuschlag mit der Arbeitszeit gekürzt wird. So würde ich es verstehen.
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Ok vielen Dank