Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Felix1984 am 12.10.2024 07:31
-
Hallo,
ich bin seit 15 Jahren Kommunalbeamter. Ich habe nun ein Stellenangebot als Beamter bei der evangelischen Landeskirche. Der Wechsel zur Kirche ist wohl unproblematisch.
Kann ein Wechsel von der Kirche zurück in die Kommune oder das Land BW auch unproblematisch erfolgen?
Kennt sich jemand aus? Ich wäre dankbar für Tipps.
-
Leider nicht ohne Weiteres möglich!
1. Es handelt sich nicht um ein staatliches Beamtenverhältnis. Versetzung ist rechtlich eigentlich nicht möglich. Es wird faktisch das alte Beamtenverhältnis beendet und ein Kirchenbeamtenverhältnis bei der Kirche begründet.
2. Für eine Rückkehr in das staatliche Beamtenverhältnis müssten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen dann wieder erfüllt sein. D. h., wenn eine neue Verbeamtung zulässig wäre, wäre auch eine Rückkehr möglich. Hierbei wären aber alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Wenn 2. zutrifft, kommt dann die Frage der Übernahme in welches Amt. Grundsätzlich wäre eine Einstellung in das zuletzt ausgeübte Amt im staatlichen Beamtenverhältnis möglich. Diese Möglichkeit sehen eigentlich alle Beamtengesetze/Laufbahnverodnungen vor. Auch könnte wahrscheinlich auf eine neue Probezeit verzichtet werden. Das bedeutet aber auch, dass Beförderungsämter bei der Kirche nicht ohne Weiteres dann anerkannt werden. Hier wäre wahrscheinlich die Genehmigung/Zustimmung des Landespersonalausschusses notwendig, sofern das BaWü-Beamtenrecht keine fiktive Laufbahnentwicklung wie beim Bund vorsieht.
4. Wahrscheinlich könnte aber die Dienstzeit bei der Kirche als ruhegehaltfähig anerkannt werden.
Alles immer unterstellt, dass du kein verbeamteter Lehrer bist. Da gibt es Sonderregeln.
Ich würde es machen und alternativ ein Wahlbeamtenverhältnis (Beigeordneter od. Bürgermeister) als Backup ins Auge fassen.
-
Vielen Dank für die umfassende Erläuterung.
Nein, ich bin nicht im Schuldienst.
Verstehe ich es richtig, dass dann beispielsweise bei einer "Rückkehr " über der Altersgrenze von derzeit 42. Lebensjahr, nicht mehr möglich wäre?
-
Ich habe mir gerade das LBG angesehen.
Ich muss mich korrigieren: Das LBG sieht unter § 23 (5) eine Ausnahmeregelung für Kirchenbeamte vor, wenn im Kirchenbeamtenverhältnis Landes- oder Bundesrecht angewendet wird.
Bei den Altersvorschriften im kommunalen Bereich bin ich raus. Für den Landesdienst ist es in § 48 LHO geregelt. Demnach 42, aber mit etlichen Ausnahmen. U. a. Zur Versorgungslastenteilung.
Ich verstehe es so: Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis wäre bis 42 möglich, danach wenn die Kirche die Versorgungslast mitträgt oder abfindet oder das FM zustimmt.
Verkürzt: Kirchenbeamte werden aus Sicht des Landes BW fast wie echte Beamte behandelt und die Übernahme in ein normales Beamtenverhältnis ist möglich, wenn alle Seiten mitmachen.
-
Vielen Dank für deine Bemühungen. Das hat mir sehr weiter geholfen.
Danke 😀
-
Ich würde es machen und alternativ ein Wahlbeamtenverhältnis (Beigeordneter od. Bürgermeister) als Backup ins Auge fassen.
Das ist ja mal ein genialer Vorschlag. :D
-
Bei den vielen kleinen Kommunen in BaWü ab einer Ebene leicht ;)
-
Bei den vielen kleinen Kommunen in BaWü ab einer Ebene leicht ;)
Wie meinst du das?
-
Wir haben mittlerweile in allen Bundesländern eine richtigen Mangel an Führungskräften. Das schlägt auch in den Kommunen durch und je ländlicher es wird, desto schwieriger wird es kommunale Wahlbeamte zu finden.
Deswegen meine ich, wenn es als Lebenszeitbeamter rechtlich nicht mehr gehen sollte, würde ich als Alternative ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis anstreben.