Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hanibal am 12.10.2024 11:10
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Hallöchen Zusammen,
derzeit arbeite ich 30 Wochenstunden im TV-L und habe nun eine interessante Stelle für 7 Wochenstunden im Tvöd gefunden. Diese Stelle ist auch mit einer höheren Entgeltgruppe deklariert.
Klar, mein AG muss der Nebentätigkeit zustimmen.
Ist dies überhaupt möglich? Durch zwei unterschiedliche AG würde ich ja eigentlich in Steuerklasse 6 kommen
(bin angestellt). Oder ist dem nicht so, wenn man grundsätzlich im öffentlichen Dienst tätig ist.
Vielleicht gibt es hier auch jemanden der in einer ähnlich Konstellation arbeitet.
Lieben Dank Euch :)
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Ja zwei Barechnungen und zwei steuerklassen, die aber egal sind, da bei der Jahreserklärzpung alles wieder glattgezogen wird, so dass es wie ein Vertag steuerlich sich darstellt.
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Es dürfte wenige Gründe (Konkurrenztätigkeit) geben, neben der Teilzeit eine weitere Tätigkeit nach Anzeige zu versagen. Eine Genehmigung ist für den Arbeitnehmer nicht notwendig.
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Geht sogar neben Vollzeit mit bis zu 20% (die durchschnittliche wöchentliche gesetzlich zulässige Gesamtarbeitszeit ist 48 Stunden).