Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hanibal am 12.10.2024 11:45
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Hallöchen Zusammen,
derzeit arbeite ich 30 Wochenstunden im TV-L und habe nun eine interessante Stelle für 7 Wochenstunden im Tvöd gefunden. Diese Stelle ist auch mit einer höheren Entgeltgruppe deklariert.
Klar, mein AG muss der Nebentätigkeit zustimmen.
Ist dies überhaupt möglich? Durch zwei unterschiedliche AG würde ich ja eigentlich in Steuerklasse 6 kommen
(bin angestellt). Oder ist dem nicht so, wenn man grundsätzlich im öffentlichen Dienst tätig ist.
Vielleicht gibt es hier auch jemanden der in einer ähnlich Konstellation arbeitet.
Lieben Dank Euch :)
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Nur der Nebenjob kommt in Steuerklasse 6, der Haupterwerb nicht. Man darf die Steuerklassen zwischen Haupt-/und Nebenerwerb switchen, macht aber aufgrund der Abzüge keinen Sinn.
Wäre es nicht sogar die bessere Alternative sich als MiniJobber anstellen zu lassen?
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Der/die AG muss der Nebentätigkeit NICHT zustimmen, du musst sie nur "anzeigen".
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Steuerklasse 6 kommt aus einem Grunde zum Zuge: Der Arbeitnehmerfreibetrag kann nur einmal gewährt werden. Das passiert beim Hauptjob über die „reguläre“ Steuerklasse. Bei der 6 fehlt der Freibetrag.
Glattgebügelt wird es eh erst über die Einkommenssteuererklärung.
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Falls es ein Minijob wird, dann hast du noch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung (2%). Dann musst du den Minijob auch nicht mehr bei der Steuererklärung angeben. Wäre eine Überlegung wert.