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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anit am 14.10.2024 21:19

Titel: Resturlaub bei Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Beitrag von: Anit am 14.10.2024 21:19
Hallo,
ich möchte um einen Aufhebungsvertrag bitten und würde gern wissen wollen, ob mir der gesamte 30-tägige Urlaub zusteht, wenn ich meinen Arbeitsplatz zum.1.11. verlassen würde. Im Arbeitsvertrag hab ich dazu nichts finden können. Eine Betriebsvereinbarung existiert ebenfalls nicht.
Weiß hier jemand Rat, denn ich würde es gern in meine Verhandlungen einbeziehen.
Liebe Grüße
Titel: Antw:Resturlaub bei Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Beitrag von: BeamterNWmD am 15.10.2024 00:42
Auf der Seite ( https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html ) wird allgemein auf § 26 TVöD verwiesen.

Hier ( https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tvoed-at-26-29-abschnitt-iv-urlaub-und-arbeitsbefreiung_idesk_PI42323_HI1413432.html ) findet sich diesbzgl. Folgendes:
"Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 5:
[…] b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 […]."

In meinem Hause gilt darüber hinaus eine Kulanzregelung, dass bei Ruhestandseintritt in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Erholungsurlaub gewährt wird. Inwieweit sich dies auf Kündigungen bzw. Entlassungen erstreckt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Am besten fragst du dies einmal vorab in deiner Personalstelle (Sachbearbeiter) bzw. beim Personalrat nach.
Mit wem wird denn das Kündigungsgespräch geführt? Mit dem direkten Vorgesetzten oder mit der Personalstelle (Leiter)?


Ich wünsche viel Erfolg!
Titel: Antw:Resturlaub bei Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Beitrag von: Gewerbler am 15.10.2024 07:29
Ich denke, der Regelfall dürfte die Kürzung sein, in dem Fall dann vermutlich 25 Tage (2,5 Tage pro Monat bei 30 Tagen gesamt).
Wenn aus Kulanz mehr gewährt werden sollte, beschwert man sich aber natürlich nicht :)
Titel: Antw:Resturlaub bei Aufhebungsvertrag durch Arbeitnehmer
Beitrag von: Anit am 15.10.2024 12:58
Ganz lieben Dank 😊
Das hilft mir erstmal weiter. Danke, das ihr so fix unterwegs wart.
Ich sag Bescheid, wie es lief.
Liebe Grüße