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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bini am 15.10.2024 10:00

Titel: KÜndigungsfrist trotz neuem Arbietsfeld
Beitrag von: Bini am 15.10.2024 10:00
Halllo,

ich arbeite seit knapp 10 Jahren beim selben Arbeitgeber und bin Intern in eine andere Abteilung gewechselt. Der Wechsle hatte eine andere Gruppierung mit sich gebracht (von SuE auf E). Bei dem Wechsel wurde kein neuer Vertrag gemacht, damit auch keine neue Probezeit.
Gilt dennoch die reguläre Kündigungsfrist, also die kanpp 10 Jahre oder zählt die Zeit, in der neuen Abteilung?

Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Antw:KÜndigungsfrist trotz neuem Arbietsfeld
Beitrag von: MoinMoin am 15.10.2024 10:30
Ja, da kein AG-Wechsel stattgefunden hat.