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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Thomas8888 am 15.10.2024 17:20

Titel: Wechsel von JVA (AVD) zur Kommune ohne Zusatzqualifikation möglich oder nicht ?
Beitrag von: Thomas8888 am 15.10.2024 17:20
Hallo zusammen.. ich möchte als Beamter (AVD) in einer JVA in NRW (A8) eine Stelle bei einer Kommune (auch NRW aber A9) annehmen. Beides ist Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. Die Kommune betitelt die Stelle als ehem. nichttechnischer Verwaltungsdienst. Meine Frage wäre, ob ich mit der 8er Stelle mit AVD Ausbildung die Befähigung für eine Stelle bei der Kommune besitze? In der JVA könnte man nämlich nicht einfach in den Verwaltungsdienst wechseln. Oder können die mich eh einfach ernennen wenn die wollen? Könnte es noch Nachteile geben ?
Danke im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Wechsel von JVA (AVD) zur Kommune ohne Zusatzqualifikation möglich oder nicht ?
Beitrag von: 2strong am 15.10.2024 18:48
In NRW gibt es m. W. nur noch vier Fachlaufbahnen: Bildung, Gesundheit, technischen und nichtteschnischen Dienst. Deine Ausbildung dürfte - wie auch der Polizeivollzugsdienst - dem nichttechnischen Dienst zugeordnet sein. Insofern erwarte ich keine Probleme. Das deckt sich im Übrigen auch mit einem mir bekannten Praxisfall (Wechsel aus dem Justizvollzug zu einer Stadtverwaltung).
Titel: Antw:Wechsel von JVA (AVD) zur Kommune ohne Zusatzqualifikation möglich oder nicht ?
Beitrag von: Thomas8888 am 16.10.2024 18:26
Danke für die Antwort. Hört sich positiv an.
Titel: Antw:Wechsel von JVA (AVD) zur Kommune ohne Zusatzqualifikation möglich oder nicht ?
Beitrag von: Casa am 20.01.2025 09:52
Ein Beamter im mD 1. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt) erfüllt nicht die Voraussetzung für die Einstellung im gD (2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt).
Oder gibt es in NRW Spezialregegelungen für das Verzahnungsamt, auch wenn der Dienstherr einen gDler auf der Stelle einstellen will?
Titel: Antw:Wechsel von JVA (AVD) zur Kommune ohne Zusatzqualifikation möglich oder nicht ?
Beitrag von: seca112 am 02.02.2025 13:27
Ich denke, dass hier ein kleiner Irrtum hinsichtlich der Laufbahngruppen 1 & 2 vorliegt. Da du bisher im nichttechnischen Dienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehem. mD) warst bzw. bist, bist du entsprechend nicht im gehobenen Dienst.

Unbeschadet sehe ich keine Hindernisgründe für einen Wechsel in die Verwaltung.

>LG