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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: nero am 15.10.2024 23:03

Titel: [Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: nero am 15.10.2024 23:03
Hallo,

ich habe in letzter Zeit häufiger interessante Stellenausschreibungen bei der katholischen wie evangelischen Kirche gesehen. Bisher waren diese Stellen immer mit Tarifentgelt ausgeschrieben. Als Beamter macht es das für mich uninteressant. Unter welchen Voraussetzungen auf die Kirche Beamtenstellen vergeben und für welche Stellen macht sie dies Erfahrungsgemäß?
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: Schmitti am 16.10.2024 09:00
Pfarrer. Aber wenn du Frauen zu sehr oder kleine Jungs zu wenig lieb hast, scheidet das eher aus. Ansonsten haben die z.B. Stellen mit Aufgaben der Bildung, der Schulaufsicht und anderes in höheren Verwaltungsebenen, wo man auch mal verbeamtet wird ohne dafür am Altar stehen zu müssen.
Was man sich anschauen sollte: Vom Beamtenrecht her ist das etwas arg wildwüchsig. Zwar finden viele Regelungen der Landesbeamtengesetze Anwendung, aber - Kirche halt - ein paar Abweichungen und Besonderheiten lassen sich dann praktisch in jeder Landeskirche/jedem Bistum finden. Z.B. Bistum Mainz: Landesbesoldungsgesetz RP findet vollständig Anwendung, aber Erhöhungen erst mit 6 Monaten Verzögerung.
Und da, wo ein Bistum über mehrere Bundesländer verteilt ist, muss man dann ganz genau hinschauen wo für wen jetzt welches Recht gelten soll. Auch da ist Mainz ein "gutes" Beispiel, kenne da jemanden aus der Personalverwaltung, der sagt ganz offen weder die noch ihre Beamten hätten da wirklich Durchblick. Das Bistum geht über RP, HE und BW, es gilt aber eigentlich immer RP-Recht, aber mit Kirchenabweichungen, außer bei Lehrern, aber da wieder nur in Hessen...
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: 2strong am 16.10.2024 14:42
Im Rheinland sind es im Verwaltungsbereich, der hier ja im Fokusbstehen dürfte, insbesondere höhere Leitungsfunktionen, in denen im wesentlichen Landesbeamtenrecht NRW angewendet. Die Bischofskonferenz (Bonn) verbeamtet ebenfalls ausschließlich höhere Funktionsträger (nach Bundesbeamtenrecht). Verbeamtungen auch im gehobenen Dienst sehe ich in Ausschreibungen eher schon mal bei den Protestanten.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: Casiopeia1981 am 17.10.2024 02:39
Hier muss man zwischen Katholiken und Protestanten trennen:

Die katholischen Bistümer haben eine unterschiedliche Verbeamtungspraxis. In NRW gilt die beamtenähnliche Anstellung, dabei wird ein Arbeitsvertrag mit Bezug auf Beamtenrecht geschlossen. Die Bereitschaft ist bei vielen Bistümern aus finanziellen Gesichtspunkten gesunken. Allerdings wird das nochmals Thema mit dem demographischen Wandel.

In Süddeutschland (BaWü, RLP, Hessen) werden echte Beamtenverhältnisse begründet.

Protestanten:
Landeskirchen und Kirchengemeinden können verbeamten und machen das auch.


Einfacher Tipp: Entweder bewerben und Verbeamtung als Bedingung mitaufnehmen oder vorher nach der Möglichkeit fragen.

Ich war früher schon zweimal auf dem Sprung zur katholischen Kirche, habe jedes Mal nachgefragt im Vorfeld und dann die Antwort bekommen, sich bitte zu bewerben. Wäre eine Einzelfallentscheidung.paste einmal von deren Seite nicht und einmal von meiner nicht. 

Allerdings achten beide Kirchen bei der Verbeamtung außerhalb der Privatschulen sehr strikt auf die Konfession. Bei den echten Kirchenbeamten steht das auch als Einstellungsvoraussetzung in den Kirchenbeamtengesetzen bzw. -Statuten. Da sind sich beide Kirchen einig. Bei Austritt aus der Kirche droht auch die sofortige Entlassung analog Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Staatsbeamten.

Mir ist kein Fall bekannt außerhalb der Ersatzschulen, bei denen ein konfessionsfremder Bewerber Kirchenbeamter wurde oder ein beamtenähnliches Anstellungsverhältnis bekommen hat.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: clarion am 17.10.2024 06:28
Mir wurde vor über 10 Jahren eine Verbeamtung direkt in A12 in der Verwaltung bei der katholischen Kirche angeboten. Das war direkt nach dem Referendariat, bei dem ich die Laufbahnbefähigung für den HD erworben hatte. Ich habe nicht angenommen, da ich auf den hD spekuliert habe.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: nero am 19.10.2024 20:53
Danke für die vielen Erfahrungsberichte. Hört sich für mich nicht sehr planbar und durchaus nach Risiko an.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: Casiopeia1981 am 19.10.2024 23:26
Über welche Besoldungsgruppe(n) reden wir denn überhaupt?
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: nero am 21.10.2024 21:01
ab A12
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: 2strong am 21.10.2024 23:17
Was ist denn die Alternative zur Kirche?
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: clarion am 22.10.2024 06:29
Der normale ÖD.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: 2strong am 22.10.2024 11:25
Ich meine natürlich in seinem konkreten Fall?
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: Thomber am 22.10.2024 11:50
Zitat
Protestanten:
Landeskirchen und Kirchengemeinden können verbeamten und machen das auch.

jep...
Als ich damals verbeamtet studiert hatte, hatte ich Kommilitonen, die bei der Kirche (vermutlich Evangelisch) verbeamtet waren, also genau so, wie die Anwärter im "normalen" öD.
Titel: Antw:[Allg] wann verbeamtet die Kirche?
Beitrag von: bettelmusikant am 22.10.2024 11:56
z. B. duales Studium als Landeskircheninspektoranwärter
https://www.ekd.de/Jobborse-36.htm?jobid=293355