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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Austausch123 am 16.10.2024 09:40

Titel: Krank innerhalb der ersten 28 Tage
Beitrag von: Austausch123 am 16.10.2024 09:40
Hallo in die Runde,

bei Erkrankung innerhalb der ersten 28 Tage wird grundlegend das Gehalt gekürzt. Seitens der PA habe ich erfahren, dass der TVöD diese Abwicklung nicht vorsieht und das Entgelt durchgehend gezahlt wird.

Von der Krankenkasse erfolgte ein Schreiben, dass eine EEL Meldung abzugeben ist.
Die PA hat hierauf keine Reaktion aufgezeigt, so dass die Krankenkasse mit einer Kollegin nochmal in Kontakt getreten ist. Gerne würde ich hier den entsprechenden § lt. Tarif näher herantragen, um aufzuzeigen, dass dies lt. § xy ausgeschlossen ist.

§22 war der einzigste Passus, wo ich abgreifen würde, allerdings ersehe ich hier kein Abschnitt, wo auf den Sachverhalt krank innerhalb der ersten 28 Tage näher eingegangen wird.

Danke vorab.
Titel: Antw:Krank innerhalb der ersten 28 Tage
Beitrag von: Casa am 16.10.2024 10:11
Zitat
Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

§ 3 Abs. 3 EFZG.
Titel: Antw:Krank innerhalb der ersten 28 Tage
Beitrag von: McOldie am 16.10.2024 15:19
§ 22 TVöD trifft hier eine zulässige abweichende Regelung vom § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsesetz.
Dies ist für den Tarifbeschäftigten günstiger. Eine grundlegende Kürzung des Gehalts ist nicht damit verbunden.
Titel: Antw:Krank innerhalb der ersten 28 Tage
Beitrag von: Saxum am 16.10.2024 17:24
Wie McOldie sagt, die Arbeitnehmerfreundlichere Regelung nach TVöD gewinnt.
Titel: Antw:Krank innerhalb der ersten 28 Tage
Beitrag von: Casa am 16.10.2024 18:52
Stimmt. Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag der Beschäftigung.