Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MichaelKO am 16.10.2024 15:08
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(BW)Ich habe eine Frage zu der ich selber leider trotz Recherche keine Antwort gefunden habe. Wenn jemand in Baden-Württemberg Dienstunfähig wird und Ruhegehalt bezieht, kommt dann da noch der Familienzuschlag für die Kinder oben drauf, solange die Kinder berücksichtigungsfähig sind. Oder wird nur das reguläre Ruhegehalt gezahlt (welches ja nur den verheirateten Zuschlag einbezieht)?
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https://www.kvbw.de/pb/startseite/beamtenversorgung/haeufig+gestellte+fragen.html
Unter "was erhalte ich mindestens": Zum Mindestruhegehalt/zur Mindestversorgung wird ggf. der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags gezahlt.
Also ja.
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Vielen Dank👍👍👍
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Hat jemand diesbezüglich Erfahrung, also ist Dienstunfähig und hat Kinder im entsprechenden Alter?