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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: guzmaro am 17.10.2024 14:12
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Guten Tag,
wenn ein Beamter in NRW den Dienstherrn wechseln möchte von einer Stadt zur anderen, beides NRW , wie lange kann der alter Dienstherr maximal den Beamten bei sich zwingen zu bleiben?
3,6,9 Monate?
Bitte wenn vorhanden mit Angabe der Rechtsgrundlage.
Danke
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1. Der abgebende Dienstherr versetzt den Beamten nicht, dann gibts keine Frist. Ohne Rechtsgrundlage, da kein Anspruch auf Versetzung geregelt ist.
2. Der Beamte beantragt seine Entlassung, dann maximal 3 Monate, § 27 LBeamtG NRW.
3. Der aufnehmende Dienstherr ernennt den Beamten im Rahmen einer Raubernennung, dann endet das ehemalige Beamtenverhältnis mit Datum der Ernennung in der Erennungsurkunde, § 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG.
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Ein Beamter beantragt nie nie nie, niemals nie seine Entlassung!!!
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Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ? 8)
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Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ?
3. Der aufnehmende Dienstherr ernennt den Beamten im Rahmen einer Raubernennung, dann endet das ehemalige Beamtenverhältnis mit Datum der Ernennung in der Erennungsurkunde, § 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG.
Das machen aber die Wenigsten Dienstherren, da sie bei einer Raubernennung die gesamte Pensionslast tragen. Abgesehen davon funktioniert das Ganze auch andersherum und einen derartigen Raubernennungskrieg führen die Dienstherren eher nicht.
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Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ? 8)
Es gibt keine "maximale Haltedauer". Letztlich ist es eine Sache der Verständigung zwischen den Dienstherrn. Üblich halte ich einen Vorlauf von drei bis sechs Monaten vor Versetzung.
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Super danke euch !
Und wie sieht es mit dem Urlaub aus?
Ich habe ja normal 30 Tage Urlaub.
Sagen wir ich würde ab 1.7 wechseln.
Darf ich dann beim alten nur 15 Tage nehmen und beim neuen Dienstherrn auch nur 15 ?
Oder darf ich mir das selber einteilen?
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Ob und in welchem Umfang Urlaub übernommen wird, ist Sache bilateralen Absprache zwischen Dir und dem aufnehmenden Dienstherrn. Bei mir war es auch bei einem Wechsel kurz vor Jahresende unproblematisch, insgesamt 60 Urlaubstage mitzunehmen.