Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Al94 am 17.10.2024 17:43
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Hallo zusammen,
ich komme aus der freien Wirtschaft und habe gerade die Möglichkeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Mit Tarifverträgen bin ich bisher nicht in Berührung gekommen, sodass ich eine konkrete Frage zu meiner Eingruppierung habe.
Die Stelle für die ich mich beworben habe (Planer/ Projektbetreuer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft) wurde in der Stellenausschreibung mit TV-V EntgGr. 11 beworben.
"Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen."
Für die Stelle soll man eine Hochschulausbildung (Bachelor) mitbringen.
Ich besitze einen Masterabschluss in "Wasserwirtschaft und Umweltingenieurwesen" und arbeite seit ca. 3 1/2 Jahren als Projektingenieur/ Planer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft.
Meine Tätigkeit würde wieder im selben Bereich liegen.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Zuordnung in TV-V 11 Stufe 2 erfolgen wird.
Die Personalabteilung des Betriebs möchte mich bei Jobzusage jedoch in die Stufe 1 der EntgGr. 11 einordnen.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird.
Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?
Dass ich mit anerkannter Arbeitserfahrung in EntgGr. 11 Stufe 1 eingeordnet werde, macht für mich gerade keinen Sinn.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!
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Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?
Das solltest du unbedingt, bevor du kündigst und den neuen Vertrag unterschreibst.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird.
Diese Aussage halte ich für völligen Unfug.
Stufe 2 sollte mindestens (!) möglich sein.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV-V_AETV_17_Lesefassung.pdf
Du kannst auch gern über die Fachkräftegewinnungszulage und / oder die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen verhandeln.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf
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Hallo zusammen,
ich komme aus der freien Wirtschaft und habe gerade die Möglichkeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Mit Tarifverträgen bin ich bisher nicht in Berührung gekommen, sodass ich eine konkrete Frage zu meiner Eingruppierung habe.
Die Stelle für die ich mich beworben habe (Planer/ Projektbetreuer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft) wurde in der Stellenausschreibung mit TV-V EntgGr. 11 beworben.
"Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen."
Für die Stelle soll man eine Hochschulausbildung (Bachelor) mitbringen.
Ich besitze einen Masterabschluss in "Wasserwirtschaft und Umweltingenieurwesen" und arbeite seit ca. 3 1/2 Jahren als Projektingenieur/ Planer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft.
Meine Tätigkeit würde wieder im selben Bereich liegen.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Zuordnung in TV-V 11 Stufe 2 erfolgen wird.
Die Personalabteilung des Betriebs möchte mich bei Jobzusage jedoch in die Stufe 1 der EntgGr. 11 einordnen.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird.
Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?
Dass ich mit anerkannter Arbeitserfahrung in EntgGr. 11 Stufe 1 eingeordnet werde, macht für mich gerade keinen Sinn.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!
.... so gravierend kann der "Fachkräfte-Mangel" evtl. nicht sein!
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.... so gravierend kann der "Fachkräfte-Mangel" evtl. nicht sein!
Bei meinen Kollegen, die sich im weitesten Sinne technisch mit "Wasser" befassen, sieht das anders aus.
Im Umfeld einer Hochschule mit entsprechendem Bildungsgang, bspw. Potsdam, kann das anders aussehen.
Ich schaue mir bei Vorstellungsgesprächen gerne mal die bereitgestellte Anzahl an Gläsern / Tassen an. 3 Personen auf AG-Seite und es sind 5 Gläser / Tassen bereitgestellt. Dann weißt du, wie viele Bewerber erwartet werden. ;-)
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Die hast eine einschlägige Ausbildung, daher sind die Voraussetzungen in Person erfüllt und die E11 schon mal gesetzt. Mit drei Jahren Berufserfahrung kann man Stufe 2 evtl. sogar 3 vertreten.
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Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
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Das klingt, als ob das Personalamt hier die Regeln der Beamtenlaufbahnverordnung anwendet, was im TVöD oder TV-V eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Im TVöD oder wie hier im TV-V wirst du in der Regel direkt in eine Stelle, z.B. E11, eingesetzt und dann wird geschaut, wie viel förderliche Berufserfahrung du mitbringst, um dich in die entsprechende Erfahrungsstufe einzuordnen. In deinem Fall sollte bei E11 also geprüft werden, wie viele förderliche Zeiten du vorweisen kannst, um beispielsweise in Stufe 3 eingestuft zu werden.
Tvöd
Stufe 1: Grundstufe, für Personen ohne einschlägige Berufserfahrung.
Stufe 2: Nach 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 3: Nach 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 4: Nach 6 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 5: Nach 10 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Stufe 6: Nach 15 Jahren einschlägiger Berufserfahrung
TV-V
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
Das Staffeln von Berufserfahrung zwischen den Entgeltgruppen, wie es bei Beamten der Fall ist, findet weder im TVöD noch im TV-V so statt. Die Vorgehensweise, die dir mitgeteilt wurde, ist daher nicht tarifvertraglich verankert.
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Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
Verkaufe dich nicht unter wert und lass dich nicht verarschen.
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Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mir wurde soeben mitgeteilt, dass meine 3 1/2 Jahre Berufserfahrung anerkannt wurden, jedoch es 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um aus der EntgGr. 9 in die EntgGr. 10 zu kommen und ein weiteres Jahr, um aus der EntgGr.10 in die EntgGr. 11 zu kommen. Somit hätte ich nicht genug Arbeitserfahrung, um in die EntgGr. 11 Stufe 2 eingestuft zu werden.
Zu dieser Methode der Einstufung finde ich im Tarifvertrag jedoch nichts konkretes. Ist dieser Vorgang üblich?
Sag Ihnen, das du kein Beamter bist sondern ein Tarifbeschätigter. Daher stimmt nach Tarifvertrag ihre Vorgehensweise nicht. Als Tarifbeschäftigter erfüllst du soweit in Person die Voraussetzung als das auch die Stelle die Tätigkeitsmerkmale für E11 hat. Daher würdest du auch bei 0 Jahren Berufserfahrung in die E11 eingruppiert werden müssen.
Ich hoffe du hast noch nichts unterschrieben oder gekündigt.
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Sag denen: so! Oder gar nicht. Wenn es dir nicht schmeckt. Es sei denn du kannst mit eg11 1 leben.
Sonst eine verkürzte Laufzeit zur nächsten Erfahrungsstufe aushandeln.
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Richtig, denn sie können und dürfen mehr bezahlen, als dass was sie anbieten.
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.... so gravierend kann der "Fachkräfte-Mangel" evtl. nicht sein!
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Ich schaue mir bei Vorstellungsgesprächen gerne mal die bereitgestellte Anzahl an Gläsern / Tassen an. 3 Personen auf AG-Seite und es sind 5 Gläser / Tassen bereitgestellt. Dann weißt du, wie viele Bewerber erwartet werden. ;-)
Blöd, wenn man der letzte Kandidat ist und man denkt, man wäre der einzige :o
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Bei uns ist der i.d.R. dafür gewählte Besprechungsraum immer gleich eingedeckt, die Anzahl der Bewerber bekommen die entsprechenden Mitarbeiter gar nicht vorher mitgeteilt. Und wer sagt, dass alle Vorstellungsgespräche für eine zu besetzende Stelle am gleichen Tag und hintereinander stattfinden müssen?
Wer meint, aus solchen Details halbwegs verlässliche Infos zum Verfahrensstand herausinterpretieren zu können, liegt zu 99% falsch.
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.... so gravierend kann der "Fachkräfte-Mangel" evtl. nicht sein!
Per Duden ist ein Fachmann oder eine Fachfrau eine Person, die in einem bestimmten Fach ausgebildet ist UND über entdprechende Kenntnisse verfügt.
Eine Fachkraft hingegen verfügt über bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten. Wie sie dazu gekommen ist und in welchem Umfang sie vorhanden sind, bleibt offen.
In einer Genderrichtlinie, wie sie unser Bürgermeister veröffentlicht hat, wird die Fachkraft als Genderersatz für Fachmann,- -frau vorgeschlagen.
Ich plädiere da, im Sinne von Hape Kerkeling, doch eher ein anderes Wort zu präferieren: Hurz! :)
Sorry für das ot ... :)
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Blöd, wenn man der letzte Kandidat ist und man denkt, man wäre der einzige
Es wird nun nicht nach jedem Bewerber benutztes Geschirr aus dem Raum getragen.
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Wie gut, das bei uns das Schirr verpackt durch die Gegend geschleppt wird.
Das benutze Geschirr wird hier nicht offen stehen gelassen.
Von daher sind wir da gut raus.
Diese Methode ist wie beim Rausziehen. Kann ohne Ergebnis enden, kann aber auch ein konkretes Ergebnis liefern. 🙈
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Die Beschreibung der Personalabteilung macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Ich war nach dem Studium 2 Jahre mit TV-L angestellt und bin dann zu einem Versorgungsbetrieb mit nun TV-V 10-3 gewechselt (dazu sind eigentlich 4 Jahre Berufserfahrung notwendig). Da gibt es viel Spielraum.
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Es ist leider immer wieder erschreckend zu sehen, dass Personalabteilungen, die einen Tarifantrag anwenden, noch nicht mal rudimentäre Kenntnisse über den Tarifvertrag besitzen. Aber das kommt leider ziemlich häufig vor.
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Bei uns ist der i.d.R. dafür gewählte Besprechungsraum immer gleich eingedeckt, die Anzahl der Bewerber bekommen die entsprechenden Mitarbeiter gar nicht vorher mitgeteilt. Und wer sagt, dass alle Vorstellungsgespräche für eine zu besetzende Stelle am gleichen Tag und hintereinander stattfinden müssen?
Wer meint, aus solchen Details halbwegs verlässliche Infos zum Verfahrensstand herausinterpretieren zu können, liegt zu 99% falsch.
Kann ich so nur bestätigen.
Und im übrigen: Der Bewerber soll sich ordentlich vorstellen und nicht am Wasserglas hängen.
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Hallo zusammen,
ich komme aus der freien Wirtschaft und habe gerade die Möglichkeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Mit Tarifverträgen bin ich bisher nicht in Berührung gekommen, sodass ich eine konkrete Frage zu meiner Eingruppierung habe.
Die Stelle für die ich mich beworben habe (Planer/ Projektbetreuer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft) wurde in der Stellenausschreibung mit TV-V EntgGr. 11 beworben.
"Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen."
Für die Stelle soll man eine Hochschulausbildung (Bachelor) mitbringen.
Ich besitze einen Masterabschluss in "Wasserwirtschaft und Umweltingenieurwesen" und arbeite seit ca. 3 1/2 Jahren als Projektingenieur/ Planer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft.
Meine Tätigkeit würde wieder im selben Bereich liegen.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Zuordnung in TV-V 11 Stufe 2 erfolgen wird.
Die Personalabteilung des Betriebs möchte mich bei Jobzusage jedoch in die Stufe 1 der EntgGr. 11 einordnen.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird.
Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?
Dass ich mit anerkannter Arbeitserfahrung in EntgGr. 11 Stufe 1 eingeordnet werde, macht für mich gerade keinen Sinn.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!
Wie ist dein Fall den nun ausgegangen?
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Nur mal so als Hinweis:
Mit einem Masterabschluß erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 13. Dies muss natürlich der Arbeitsplatz hergeben.
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Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?
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Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?
Warum sollte das nicht erlaubt sein? Man muss halt gut verhandeln können und die einstellende Behörde muss das intern durchsetzen und wollen. Tariflichen Anspruch hat man halt nur bis Stufe 3, alles darüber ist Verhandlungssache.
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Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?
Tariflich? Ja, sofern er nach §16.2(a) die Voraussetzungen dafür erfüllt.
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Nur mal so als Hinweis:
Mit einem Masterabschluß erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 13. Dies muss natürlich der Arbeitsplatz hergeben.
TVV=/= TVÖD oder TV-L
Die EntgO zum TVV hat ab E11 in der Fallgruppe 1 als Anforderung bereits ein wissenschaftliches
Hochschulstudium. E11 TVV ist auch deutlich mehr als E11 TVÖD und erst recht TV-L