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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ohjeee am 18.10.2024 13:28

Titel: [BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 18.10.2024 13:28
Hallo zusammen,
ich hatte neulich im Zuge eines Vergleichs der TVöD-Erhöhungen zur Erhöhung der Besoldung einen Entwicklungsvergleich angestellt. Ursprünglich wegen der Erzieher-Bezahlung, einst in EG6, dann S6, jetzt S8a.
Mit der aktuellen SuE-Zulage hat sich seit 2011 (Startjahr in der jetzigen KOmmune, beim vorigen AG hatte ich kein Personal), das Erziehergehalt (EG6-> S8a) um 68 - 79% erhöht, durchschnittlich 73%.
Die angestellten Verwaltungskollegen, die in EG6 blieben hatten einen Zuwachs von 46% bis 55%, durchschnittlich 49%. Die beamteten Kollegen im gehobenen Dienst in gleicher Zeit 35%-37%, durchschnittlich 36%.
Erzieher haben also im selben Zeitraum 205% Mehr Lohnerhöhung im Vergleich zu den Beamten und 151% mehr im Vergleich zu Verwaltung erhalten (ohne die Angemessenheit bewerten zu wollen).
Hinzu kommt, dass Angestellte (ohne Stufenlaufzeit-Rücksetzung bei Höhergruppierung) nach 15J in der Endstufe sind. Beamte nach 30 J, bzw. im hD nach 24J (A13/A14).
Das Horizontale Gefälle der ersten zur letzten Erfahrungsstufe beträgt in S8a ca. 33%, in EG8  2011 29%, 2024 nur noch 22%.
Bei den Beamten ca. 31%, die allerdings nicht nach 15 Jahren, sondern erst nach 30 J erreicht werden. Nach 15J hat der Beamte innerhalb seiner Besoldungsgruppe nur 17% Erhöhung mitgemacht.
Das brachte mich zur nächsten Fragestellung. Da die Angestellten in der halben Zeit in der höchsten Erfahrungsstufe sind, wie lange braucht der Beamte, um das aufzuholen?

das habe ich zunächst auf 15 Jahre, dann auf 42 Jahre (ohne Inflation) hoch gerechnet, und bin doch sehr überrascht vom Ergebnis.

Ausgangslage: Amtsleitung in einer kleinen Kommune, A13. Das Angestellten-Pendant einmal in EG12 und einmal in EG13 verglichen (direkter Berufseinstieg als Amtsleitung). Mit 30 ist man verheiratet und es gibt 2 Kinder Nachwuchs (der Familienzuschlag soll ja alles noch ungerechter machen). Die Kinder sind 20J im Haushalt, ziehen dann aus, keine Unterhaltspflicht mehr (da eigenes Einkommen). Also ab 30 Ehegattenzuschlag, und 2x Kinder bis zum 50. LJ, dann nur noch Ehegattenzuschlag. Der Beamte beginnt seit der Reform in A10, wird nach 3J Lebzeitbeamter und jedes Jahr befördert bis A13 (also schneller gehts fast nicht).
Als Angestellter gibts §18 TVöD das LOB per Gießkanne (wie wohl nicht unüblich), entsprechend werden die 24% auf 2% im Monat hochgerechnet.
Als Rechner die aktuellen Rechner dieser Seite für Oktober 2024.
Soweit die Grundannahme.

nach 16 Jahren hat ein kinderloser Beamter 739.254 € Netto erhalten. Davon gehen 350€ PKV im Monat weg, also 71.400, also bleiben ihm 667.854 € zur Verfügung (bei 300€ PKV knapp 10.000 € mehr).
Wenn der beamtete Kollege nach 6J im Dienst mit 30 Nachwuchs bekommt, stehen im Netto 779.148 €, dafür wird mehr KV-Beitrag fällig, weil 2 Kinder on Top versichert (bspw. 450€/Monat), macht 84.600 € Abzug, sind dann 694.548 €.

Der Angestellte Kollege EG 13 hat im selben Zeitraum 729.830 € verdient (ohne LOB! mit 2 Kindern (Freibetrag, PV)). Oha. also in EG12 nachgerechnet, dann stehen immer noch 715.141 Netto da. Mit der LOB-Gießkanne sind das in EG13  745.140 Netto und in EG12  727.141 € Netto. Das ist satt. 30.000 - 50.000 Netto zugunsten des Angestellten nach 16 Jahren (hätte man sich als Angestellter auf die Amtsleitung beworben).
Konsequenterweise müsste man die 2h mehr in der Woche noch gegen rechnen, der Angestellte arbeitet ja auch nur 95,12% der wöchentlichen Zeit des Beamten. Würde also die Arbeitszeit auf 39h/Woche reduziert, hätte der Beamte nach den 16 Jahren sogar nur 661.763 € Netto (verheiratet, 2 Kinder). Wow.

Ok, vielleicht holt der Beamte hinten raus auf, kommen ja noch ein paar Stufen. Allerdings fällt 10J später mit 50 (Kinder sind 20) der Kinderzuschlag weg.

Ohne die Stundenreduzierung, A10 Beginn, schnellstmögliche Beförderung in A13, nur 300€ PKV alleine, mit Kinder 400€/Monat/20Jahre, hat der Beamte nach 42J Beruf: 2.052.401 € - 175.200 € = 1.877.201 € Netto.
Der angestellte EG 12 Kollege kommt auf 1.914.176 €, mit den 2% LOB/Monat sogar auf 1.945.391 €.

wenn dann auch noch ausgehend von obiger Lohnentwicklung der Angestellten-/Beamtenbesoldung sich diese Schere weiter öffnet, wird der Gap ja noch größer.

Also unterm Strich, hängt der beamtete A13 nach 42 Berufsjahren 37.000 Netto bis 68.000 Netto dem EG12 (! nicht einmal EG13!) Angestellten Kollegen hinterher, ausgehend von 5% mehr Arbeitszeit, ist das noch deutlich mehr. Das wird auch mit der leicht höheren Pension nicht aufgefangen werden können. (Derzeit Rente ca. 48% des letzten Netto, + ca. 15% ZVK).
Da sind andere Möglichkeiten der Angestellten Kollegen wie Lohnumwandlung, VL, Zuschüsse zu Jobrad,... noch gar nicht mit dabei.

Ganz ehrlich, das hätte ich so nicht erwartet, insbesondere nicht in der Deutlichkeit. Das mag bei einem A11 Sachbearbeiter etwas milder sein (schneller in vergleichbarer Besoldungsgruppe, etwas mehr Familienzuschlag), aber dennoch immer noch schlechter als der angestellte Kollege.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Gewerbler am 18.10.2024 14:09
Sehr interessante Rechnung!
Für meinen Bereich sähe sie vermutlich etwas anders aus, da ich im (vergleichbar) höheren Dienst vermutlich nicht über E13 hinausgekommen wäre und als Beamter vermutlich auf mindestens A14 enden werde. Wohlgemerkt wäre bei mir auch TV-L zu vergleichen. Da ist für die Entscheidung zur Verbeamtung eigentlich aus finanzieller Sicht glaube ich kein großes Gehirnjogging nötig. Auch wenn man die 41 Stunden im Vergleich zu 39,5 rausrechnen müsste.

An den Kommunen im (vergleichbar) gehobenen Dienst sieht es dann tatsächlich ja gar nicht so eindeutig aus, zumal noch der Effekt TVöD statt TV-L hinzukommt. Einige Kollegen haben in meinem (technischen) Bereich zwar keine Wahl weil keine Verbeamtung angeboten wird, aber ich schätze, dass das auch nicht so eindeutig wäre. Auch wenn man mittlerweile im technischen Bereich dann soweit ich weiß in A11 anfangen würde wegen der Anhebung im Rahmen des 4-Säulen-Modells. Da wäre dann vermutlich E11 TVöD/A11 bzw. A12 zu vergleichen.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Rechthaber am 18.10.2024 15:00
"direkter Berufseinstieg als Amtsleitung" als Angestellter... Nee, is klar. Das verzerrt die Rechnung doch etwas zugunsten des Angestellten.

Und wenn beide ein wissenschaftliches Hochschulstudium haben, und eine entsprechende Tätigkeitausführen bzw. im hD beginnen, dann bitte auch beim Beamten mit A13 beginnen. Macht aufgrund des schnellen Aufstiegs nicht so viel aus, aber sie rücken weiter zusammen. Aber insbesondere zum Berufseinsteiger als Amtsleitung wirkt das dann doch etwas nach stark ausgesuchtem Beispiel aus.

Wo kommen eigentlich sowohl im TVÖD/TV-L-Bereich als auch jetzt hier bei den Beamten die ganzen Neiddebatten-Threads her?
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 20.10.2024 20:31
Ähnliches ist mir für Niedersachsen auch schon aufgefallen (auch wenn nicht vollends durchgerechnet).

Ein wichtiger Faktor ist allerdings dass die Besoldung in den meisten (allen?) Bundesländern aktuell sehr wahrscheinlich verfassungswidrig niedrig ist. Es gibt für den Beamten also mindestens mal die Aussicht irgendwann in X Jahren deutlich besser zu verdienen und bei jährlichem Widerspruch auch eine entsprechende Nachzahlung zu erhalten.

Die Tarifbeschäftigte ist auf Verdi angewiesen…
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: InternetistNeuland am 20.10.2024 22:01
Ähnliches ist mir für Niedersachsen auch schon aufgefallen (auch wenn nicht vollends durchgerechnet).

Ein wichtiger Faktor ist allerdings dass die Besoldung in den meisten (allen?) Bundesländern aktuell sehr wahrscheinlich verfassungswidrig niedrig ist. Es gibt für den Beamten also mindestens mal die Aussicht irgendwann in X Jahren deutlich besser zu verdienen und bei jährlichem Widerspruch auch eine entsprechende Nachzahlung zu erhalten.

Die Tarifbeschäftigte ist auf Verdi angewiesen…

Naja die GDL hat es doch vorgemacht. Die MITGLIEDER müssen bei der Frage, ob das ausgehandelte Ergebnis angenommen werden soll, halt mehrheitlich mit NEIN stimmen. Erst dann kann und muss Verdi ein besseres Ergebnis aushandeln oder zum Streik aufrufen.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Schmitti am 22.10.2024 10:55
Was ist denn eine "Angestelltenbesoldung"? Und wieviele Erzieher in D sind verbeamtet?
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 22.10.2024 17:17
"direkter Berufseinstieg als Amtsleitung" als Angestellter... Nee, is klar. Das verzerrt die Rechnung doch etwas zugunsten des Angestellten.

Und wenn beide ein wissenschaftliches Hochschulstudium haben, und eine entsprechende Tätigkeitausführen bzw. im hD beginnen, dann bitte auch beim Beamten mit A13 beginnen. Macht aufgrund des schnellen Aufstiegs nicht so viel aus, aber sie rücken weiter zusammen. Aber insbesondere zum Berufseinsteiger als Amtsleitung wirkt das dann doch etwas nach stark ausgesuchtem Beispiel aus.

Wo kommen eigentlich sowohl im TVÖD/TV-L-Bereich als auch jetzt hier bei den Beamten die ganzen Neiddebatten-Threads her?
Sorry für die späte Rückmeldung.
Ja, ist nicht unüblich, dass in kleinen Kommunen FH-Abgänger auf Amtsleiterstellen eingestellt werden, weil sich einfach kein Fachpersonal findet. Da kenne ich einige Komilitonen. In einer Nachbargemeinde hier, ca. 6.000 EW ist zum vierten mal die Kämmererstelle ausgeschrieben, in einer anderen Kommune mit ca. 4.500 wurde ebenfalls mehrfach die HAL- und Kämmerer-Stelle ausgeschrieben, letzten Endes wurden es FH-Abgänger.

Neiddebatte? Keineswegs. Eher umgekehrt, dass immer neidisch auf die Beamten geschielt wird, wie ungerecht hoch alle besoldet seien. Ich lese nur verwundert, was in anderen Bundesländern noch an Zuschlägen gezahlt wird, Jahressonderzahlung, Mietstufen on top, nur 40 Wochenstunden etc. In BaWü gibts das nicht und eine unangemessene Bevorteilung im gehobenen Dienst vermag ich auf jeden Fall nicht zu erkennen.

Im hD, Schuldienst, mag das anders sein und schaut die Berechnung natürlich anders aus, der hD spielt auf der Fläche in den Kommunen aber keine Rolle, da ist eher das Thema Stellenbesetzung im gD, mD geht meist noch.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 22.10.2024 17:21
Was ist denn eine "Angestelltenbesoldung"? Und wieviele Erzieher in D sind verbeamtet?
Die Angestelltenbesoldung ist ein Tippfehler, war dann doch viel Text ;)
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 22.10.2024 21:14

Neiddebatte? Keineswegs. Eher umgekehrt, dass immer neidisch auf die Beamten geschielt wird, wie ungerecht hoch alle besoldet seien. Ich lese nur verwundert, was in anderen Bundesländern noch an Zuschlägen gezahlt wird, Jahressonderzahlung, Mietstufen on top, nur 40 Wochenstunden etc. In BaWü gibts das nicht und eine unangemessene Bevorteilung im gehobenen Dienst vermag ich auf jeden Fall nicht zu erkennen.


Ich meine BaWü ist da noch eher im oberen Mittelfeld. Der direkte Einstieg in A10 im gD ist einzigartig und anscheinend wird wohl auch eine Strukturzulage gezahlt. War zumindest in dieser Jobvorstellung so:

https://youtu.be/1myl9CVqIek?si=-xfNf50sl-hVBpOB (siehe auch angepinnten Kommentar als Erläuterung).

Damit scheint ja auch eine Art Mietstufe abgebildet zu sein.

Es gibt da tatsächlich immer noch Länder die sowas wirklich gar nicht zahlen und die teilweise auch weiterhin nur ~359-450€ Zuschlag ab dem dritten Kind zahlen.

Die 4 schlechtesten Länder sind nach meiner Erfahrung RLP, Niedersachsen, Meck Pom und ganz hinten das Saarland.


Ich hab Spaßeshalber mal meine Kriterien in den Besoldungsrechner für BaWü und Nds eingetragen.

Jahresbrutto

Niedersachsen: 56345 €
Bawü: 61845 €


Und da ist weder eine Strukturzulage (gibts in Nds nicht), noch das höhere Einstiegsamt im gD berücksichtigt.

Der TVÖD zahlt überall gleich. Überleg mal wie hoch die Unterschiede in den wirklich schlechten Ländern ausfallen
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Taigawolf am 23.10.2024 08:03

Neiddebatte? Keineswegs. Eher umgekehrt, dass immer neidisch auf die Beamten geschielt wird, wie ungerecht hoch alle besoldet seien. Ich lese nur verwundert, was in anderen Bundesländern noch an Zuschlägen gezahlt wird, Jahressonderzahlung, Mietstufen on top, nur 40 Wochenstunden etc. In BaWü gibts das nicht und eine unangemessene Bevorteilung im gehobenen Dienst vermag ich auf jeden Fall nicht zu erkennen.


Ich meine BaWü ist da noch eher im oberen Mittelfeld. Der direkte Einstieg in A10 im gD ist einzigartig und anscheinend wird wohl auch eine Strukturzulage gezahlt. War zumindest in dieser Jobvorstellung so:

https://youtu.be/1myl9CVqIek?si=-xfNf50sl-hVBpOB (siehe auch angepinnten Kommentar als Erläuterung).

Damit scheint ja auch eine Art Mietstufe abgebildet zu sein.

Es gibt da tatsächlich immer noch Länder die sowas wirklich gar nicht zahlen und die teilweise auch weiterhin nur ~359-450€ Zuschlag ab dem dritten Kind zahlen.

Die 4 schlechtesten Länder sind nach meiner Erfahrung RLP, Niedersachsen, Meck Pom und ganz hinten das Saarland.


Ich hab Spaßeshalber mal meine Kriterien in den Besoldungsrechner für BaWü und Nds eingetragen.

Jahresbrutto

Niedersachsen: 56345 €
Bawü: 61845 €


Und da ist weder eine Strukturzulage (gibts in Nds nicht), noch das höhere Einstiegsamt im gD berücksichtigt.

Der TVÖD zahlt überall gleich. Überleg mal wie hoch die Unterschiede in den wirklich schlechten Ländern ausfallen

Du vergisst, dass Bawü die 41h-Woche hat. Weiterhin sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in Bawü. Ebenfalls erhalten alle Beamten in Niedersachsen eine Jahressonderzahlung, die ist in Bawü in der Besoldung bereits "inkludiert".

Im bereinigten Vergleich steht Bawü ziemlich schlecht da und ist mit eines der Schlusslichter. Übrigens steht auch Bayern deutlich schlechter da, als es gerne impliziert.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Poincare am 23.10.2024 08:26
Wie vergleicht man denn geschickt die Lebenshaltungskosten auf Bundesland-Ebene. Es ist doch ein Unterschied ob ich Stuttgart mit Schnackenburg, oder Hannover mit Schönau im Schwarzwald vergleiche. Und das betrifft ja auch hauptsächlich Wohnkosten, viele andere Kosten dürften sich doch nicht so sehr unterscheiden, oder?

Ich persönlich kenne noch niemanden, der seine Stelle nach der Bundeslandbesoldung ausgesucht hat.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: axum705 am 23.10.2024 08:29
Bei BW muss man auch mit den Stufen aufpassen, da diese nur noch bis 10 gehen. Also Stufe 12 NDS = Stufe 10 BW. Wenn ich Endstufe A12 mit zwei Kindern ab 2025 vergleiche:

BW: 75.060,72 (41h)
BW: 73.229,97 (40h)
NDS: 74.365,96 (40h)

Jedoch hat NDS nur 40 Stunden und es gibt auch keine Kostendämpfungspauschale. Bei 40h hat NDS die Nase vorn. Bei drei Kindern dreht sich das Ganze:

BW: 86.930,76 (41h)
BW: 84.810,50 (40h)
NDS: 82.223,48 (40h)

BW zahlt monatlich rund 1k für das dritte und jede weitere Kind. Heißt: Ein Beamter A12 Endstufe mit vier Kindern bekommt knapp 100k brutto, als Single rund 69k. Laut Landesregierung ist das aber alles in Ordnung, da das Leistungsprinzip durch die Familienzuschläge nicht berührt wird. Ich bin gespannt, wie die Rechtsprechung das sehen wird. Gefühlt müssten die Grundbezüge erhöht und die Familienzuschläge abgesenkt werden. Das Gap ist einfach zu groß.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 08:51
Die Jahressonderzahlung ist beim Jahresbrutto doch logischerweise inkludiert.

Weniger Stufen sind meiner Erfahrung nach immer positiv. Der Bund hat zB nur 8, da kommt man viel schneller im gD in die Endstufe im Vergleich zu Ländern die 12 haben. Im hD gleicht sich das wieder etwas aus, da man dort mittlerweile direkt in Stufe 4 starten kann.

Ich meine in BaWü helfen die niedrigeren Stufen aber überwiegend neuen Beamten?! Den Bestandsbeamten wurde doch praktisch einfach ihre bisherige Erfahrungslaufzeit „geklaut“. Sprich ein alter Beamter brauchte zB 6 Jahre um in die jetzige Stufe 2 (ehemals Stufe 4) zu kommen und ein Neubeamter schafft das ganze jetzt beispielsweise in nur 2?

Diese ganzen Taschenspielertricks mit Streichung und Umbenennung von Erfahrungsstufen sind halt allgemein ne Sauerei, da lobe ich mir die Länder und den Bund mit 8 festen Stufen…


Zu den Lebenshaltungsskosten gibts halt riesige Gefälle. Hannover ist da teilweise auch schon sehr teuer (auch wenn weniger teuer als Stuttgart), im Nord/Westen finde ich auf Immoscout neuwertige 200qm Häuser mit super Standard und großem Grundstück für 500k…. Da finde ich Mietstufen oder Strukturzulagen schon eine faire Sache
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: LehrerBW am 23.10.2024 11:37
Ja, BW ist immer noch Mittelfeld.
Wenn ich aber mit ansehen muss, wie die Besoldung in Ländern wie Sachsen oder Thüringen, die von BW Mittel aus dem Länderfinanzausgleich beziehen, davongaloppiert, dann bekomme ich das kalte Kotzen.
Liegt aber am grünen Bayaz.
Der gönnt uns Beamten nicht den Dreck unter den Fingernägeln…und laut unserem Landesvater Kretsche sind wir eh überbezahlt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 11:45
Ja, BW ist immer noch Mittelfeld.
Wenn ich aber mit ansehen muss, wie die Besoldung in Ländern wie Sachsen oder Thüringen, die von BW Mittel aus dem Länderfinanzausgleich beziehen, davongaloppiert, dann bekomme ich das kalte Kotzen.
Liegt aber am grünen Bayaz.
Der gönnt uns Beamten nicht den Dreck unter den Fingernägeln…und laut unserem Landesvater Kretsche sind wir eh überbezahlt.
Länderfinanzausgleich ist eh ein anderes Thema, abert wunder schon, wie andere Länder Wohltaten verteilen können wie kostenfreie KiTas (gerade Nds., Berlin,...).
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 11:56

Neiddebatte? Keineswegs. Eher umgekehrt, dass immer neidisch auf die Beamten geschielt wird, wie ungerecht hoch alle besoldet seien. Ich lese nur verwundert, was in anderen Bundesländern noch an Zuschlägen gezahlt wird, Jahressonderzahlung, Mietstufen on top, nur 40 Wochenstunden etc. In BaWü gibts das nicht und eine unangemessene Bevorteilung im gehobenen Dienst vermag ich auf jeden Fall nicht zu erkennen.


Ich meine BaWü ist da noch eher im oberen Mittelfeld. Der direkte Einstieg in A10 im gD ist einzigartig und anscheinend wird wohl auch eine Strukturzulage gezahlt. War zumindest in dieser Jobvorstellung so:

https://youtu.be/1myl9CVqIek?si=-xfNf50sl-hVBpOB (siehe auch angepinnten Kommentar als Erläuterung).

Damit scheint ja auch eine Art Mietstufe abgebildet zu sein.

Es gibt da tatsächlich immer noch Länder die sowas wirklich gar nicht zahlen und die teilweise auch weiterhin nur ~359-450€ Zuschlag ab dem dritten Kind zahlen.

Die 4 schlechtesten Länder sind nach meiner Erfahrung RLP, Niedersachsen, Meck Pom und ganz hinten das Saarland.


Ich hab Spaßeshalber mal meine Kriterien in den Besoldungsrechner für BaWü und Nds eingetragen.

Jahresbrutto

Niedersachsen: 56345 €
Bawü: 61845 €


Und da ist weder eine Strukturzulage (gibts in Nds nicht), noch das höhere Einstiegsamt im gD berücksichtigt.

Der TVÖD zahlt überall gleich. Überleg mal wie hoch die Unterschiede in den wirklich schlechten Ländern ausfallen
naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 13:29

naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?

A12, 10 Jahre BE, 1 Kind, verheiratet.

Wie aber anders schon angesprochen wurden Bestandsbeamte in BaWü ja vor kurzem „zurückgestuft“ und von den weniger Stufen (und dem höheren Einstiegsamt im gD) profitieren natürlich nur Beamte die jetzt neu eingestellt werden (nach meinem Verständnis).

Sprich ein „Altbeamter“ wird in BaWü mit 10 Jahren wohl eher in aktuell in ~Stufe 4 sein und nur zukünftig mit gleicher BE schon die Stufe ~6 erreichen (oder?!)


Das Gefälle zu den teilweise östlichen Bundesländern finde ich auch sehr grotesk, insbesondere da dort ja Lebenshaltungskosten und Lohnniveau auch viel niedriger sind. In Thüringen wäre man mit A12 wohl schon wirklich Spitzenverdiener. Eigentlich sollte man einfach umziehen und wechseln, aber das ganze kann sich natürlich auch in einigen Jahren wieder drehen…

In Nds zahlen wir aktuell 500€ im Monat für die Kita/Krippe. Ab 3 ist es kostenlos. Nach meinem Kenntnisstand ist es in Hamburg für 25 Std/Woche und in Berlin tatsächlich vollkommen kostenlos.

Das hat im Endeffekt natürlich auch einen hohen Einfluss auf die Lebenshaltungskosten und den Abstand zur Grundsicherung. Neuerdings soll es bis zur Besoldungsgruppe A11 für Alleinverdiener einen „Familienergänzungszuschlag“ geben der das Gehalt dann auf 115% der Grundsicherung aufstockt. Kann man eigentlich niemandem erzählen, gehobener Dienst (akademische Laufbahn) mit 2 Beförderung benötigt als Alleinverdiener einen Zuschlag um auf was zu kommen (die 15% Aufschlag werden von der Mobilität etc. aufgefressen die man braucht um zur Arbeit zu kommen), was man komplett ohne Arbeit sowieso bekommt
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 13:49

naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?

A12, 10 Jahre BE, 1 Kind, verheiratet.

Wie aber anders schon angesprochen wurden Bestandsbeamte in BaWü ja vor kurzem „zurückgestuft“ und von den weniger Stufen (und dem höheren Einstiegsamt im gD) profitieren natürlich nur Beamte die jetzt neu eingestellt werden (nach meinem Verständnis).

Sprich ein „Altbeamter“ wird in BaWü mit 10 Jahren wohl eher in aktuell in ~Stufe 4 sein und nur zukünftig mit gleicher BE schon die Stufe ~6 erreichen (oder?!)


Das Gefälle zu den teilweise östlichen Bundesländern finde ich auch sehr grotesk, insbesondere da dort ja Lebenshaltungskosten und Lohnniveau auch viel niedriger sind. In Thüringen wäre man mit A12 wohl schon wirklich Spitzenverdiener. Eigentlich sollte man einfach umziehen und wechseln, aber das ganze kann sich natürlich auch in einigen Jahren wieder drehen…

In Nds zahlen wir aktuell 500€ im Monat für die Kita/Krippe. Ab 3 ist es kostenlos. Nach meinem Kenntnisstand ist es in Hamburg für 25 Std/Woche und in Berlin tatsächlich vollkommen kostenlos.

Das hat im Endeffekt natürlich auch einen hohen Einfluss auf die Lebenshaltungskosten und den Abstand zur Grundsicherung. In Nds hätte man als Alleinverdiener mit A12 bei 2 Kids Anspruch auf eine Sozialwohnung und neuerdings soll es bis zur Besoldungsgruppe A11 für Alleinverdiener einen „Familienergänzungszuschlag“ geben der das Gehalt dann auf 115% der Grundsicherung aufstockt. Kann man eigentlich niemandem erzählen, gehobener Dienst (akademische Laufbahn) mit 2 Beförderung benötigt als Alleinverdiener einen Zuschlag um auf was zu kommen (die 15% Aufschlag werden von der Mobilität etc. aufgefressen die man braucht um zur Arbeit zu kommen), was man komplett ohne Arbeit sowieso bekommt
vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 15:02

vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

Wenn man mit 9 Jahren in Stufe 4 ist gehe ich mal davon aus dass man mit 10 in der 5 ist?

Dann komme ich mit Stand Oktober auf:

Nds: 56345 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_12&s=6&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Bawü: 60305 € (bei 40h: 58.834€)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=5&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Edit: wahrscheinlich meinst du nach 9 Jahren kommt man in die 4, dann wäre also 4 zu Grunde zu legen und:

57996 € ( 56.581 € bei 40h) => aber immer noch mehr

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=4&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Taigawolf am 23.10.2024 15:31
Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Die 41h wurden damals aber ohne Besoldungserhöhung als temporäres "Opfer" erbracht. In den meisten Ländern inzwischen zurückgenommen, hier nicht. Dieses Sonderopfer wird seit 2003 erbracht, über 21 Jahre inzwischen. Das nenne ich mal "vorübergehend". Und jetzt sollen wir uns das als Benefit schönmalen, damit ich als vollumfänglich zu alimentierender Beamter keinen Nebenjob annehmen muss?

Es ist ja eben nicht so, dass wir dadurch mehr verdienen bzw. verdient haben. Es war de facto eine Besoldungskürzung. Das muss man dann nicht mit 15min täglich abtun, sondern es mal andersrum betrachten: Im Jahr arbeitet der Bawü-Beamte ganze 48 Stunden mehr. Also ich hätte lieber wieder das Äquivalent eine Woche und einen zerquetschten Tag bezahlten Urlaub mehr im Jahr. Gleichzeitig dürfen wir uns Debatten über 4-Tage-Wochen draußen in der Wirtschaft im Fernsehen geben.

Es geht hier auch um nicht eingehaltene Zusagen uns gegenüber. Das ist inzwischen meiner Meinung nach eine grobe und willentliche Missachtung der Fürsorgepflicht. Wir Beamten müssen doch darauf vertrauen können, dass uns unser Dienstherr nicht "verarscht".

Insofern ist dieses Konstrukt und die Entstehungsgeschichte dazu nicht wie Du sagst "gar nicht mehr so unattraktiv", sondern das genaue Gegenteil davon, nämlich maximal ungerecht. Und das das überhaupt noch tragfähig ist, liegt eben an genau solchen Leuten, die sowas auch noch als Benefit verkaufen können.

Es geht hier aber ums Prinzip und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und eben nicht um "15min am Tag ist doch nicht so schlimm".
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Tagelöhner am 23.10.2024 16:10
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 17:03

vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

Wenn man mit 9 Jahren in Stufe 4 ist gehe ich mal davon aus dass man mit 10 in der 5 ist?

Dann komme ich mit Stand Oktober auf:

Nds: 56345 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_12&s=6&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Bawü: 60305 € (bei 40h: 58.834€)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=5&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Edit: wahrscheinlich meinst du nach 9 Jahren kommt man in die 4, dann wäre also 4 zu Grunde zu legen und:

57996 € ( 56.581 € bei 40h) => aber immer noch mehr

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=4&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
nein, 3J in 1, 3J in 2, 3J in 3, dann kommt nach nach 4, nach 12J nach 5, 15J nach 6, dann im 4er Schritt weiter.
Also musst du Nds Stufe 6 mit BaWü St. 4 vergleichen. Sind in BaWü mit der Tabelle bis Okt 2024 Brutto 57.732€, bei 40h macht das 56.317 €, also ziemlich gleich.

ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 17:08
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Tagelöhner am 23.10.2024 17:17
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer und Verwaltungsbeamte im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 23.10.2024 17:25
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.
Soweit alles korrekt. Wir hängen aber kommunal am TVöD, und da sind es 39,0 h.
Krankheitstage sind korrekt, bei Beamten 5 Tage ohne, bei Angestellten 3 Tage ohne. Nach interner DV (seit vor 2 Jahren) und auch davor schon betrieblicher Übung/Gewohnheit bringen auch die Beamten ab dem 4. Tage eine AU. Mit Misstrauen einzelnen Beschäftigten gegenüber hat das nichts zu tun.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Tagelöhner am 23.10.2024 17:32
Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind?  ;)

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass manche Beamte PKV Tarife haben, bei denen sie am Jahresende bei Nichtbeanspruchung des Versicherungsverhältnisses Rückerstattungen von der PKV erhalten?

Alles nicht ganz trivial wie mir erscheint...so eine DV gibt es meines Wissens nach aber nicht beim Land. Aber danke für die Info, dass das auf kommunaler Ebene so existiert, man lernt nicht aus.

Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: BVerfGBeliever am 23.10.2024 18:55
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen.

Danke für diese Einlassung, die einfach mal wieder alle angestelltentypischen Klischees bestätigt.


Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt

Mimimi.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 21:38
Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Die 41h wurden damals aber ohne Besoldungserhöhung als temporäres "Opfer" erbracht. In den meisten Ländern inzwischen zurückgenommen, hier nicht. Dieses Sonderopfer wird seit 2003 erbracht, über 21 Jahre inzwischen. Das nenne ich mal "vorübergehend". Und jetzt sollen wir uns das als Benefit schönmalen, damit ich als vollumfänglich zu alimentierender Beamter keinen Nebenjob annehmen muss?

Es ist ja eben nicht so, dass wir dadurch mehr verdienen bzw. verdient haben. Es war de facto eine Besoldungskürzung. Das muss man dann nicht mit 15min täglich abtun, sondern es mal andersrum betrachten: Im Jahr arbeitet der Bawü-Beamte ganze 48 Stunden mehr. Also ich hätte lieber wieder das Äquivalent eine Woche und einen zerquetschten Tag bezahlten Urlaub mehr im Jahr. Gleichzeitig dürfen wir uns Debatten über 4-Tage-Wochen draußen in der Wirtschaft im Fernsehen geben.

Es geht hier auch um nicht eingehaltene Zusagen uns gegenüber. Das ist inzwischen meiner Meinung nach eine grobe und willentliche Missachtung der Fürsorgepflicht. Wir Beamten müssen doch darauf vertrauen können, dass uns unser Dienstherr nicht "verarscht".

Insofern ist dieses Konstrukt und die Entstehungsgeschichte dazu nicht wie Du sagst "gar nicht mehr so unattraktiv", sondern das genaue Gegenteil davon, nämlich maximal ungerecht. Und das das überhaupt noch tragfähig ist, liegt eben an genau solchen Leuten, die sowas auch noch als Benefit verkaufen können.

Es geht hier aber ums Prinzip und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und eben nicht um "15min am Tag ist doch nicht so schlimm".

Kannst du denn nicht auf 40 Stunden Teilzeit gehen? Dann hättest du immer noch mehr als Beamte anderer Länder und ebenfalls die 40‘Stunden Woche. Oder werden entsprechende Anträge bei euch abgelehnt?
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 21:46
ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.

Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.

Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?

Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 23.10.2024 21:56
Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind?  ;)

Diese Ungerechtigkeiten gehen doch mittlerweile stark in beide Richtungen. Gerade im Kommunen ist eine Tarifanstellung mittlerweile durchaus attraktiver.

Anstatt Laufbahnprinzip und toller Beförderungen gibt halt die Tarifautomatik. Man erhält direkt das volle Geld. Zusätzlich gibts Jahressonderzahlung, viel höhere Zuschläge für Wochenend-, Nachtarbeit etc. Überstundenvergütung. Weniger Arbeitszeit. Schnellere (bessere) Stufenaufstiege. Gerade in den Kommunen aktuell signifikant mehr Geld

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)

Die Verbeamtung war mal ein Attraktivitätsfaktor. Mittlerweile eher eine schlechte Idee, auf die Pension in 30 Jahren sollte sich wohl auch niemand mehr verlassen…

Ein Dienstposten auf dem man A12 werden kann wird in 99% der Fällen auch eine Eingruppierung als EG11 zur Folge haben.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Tagelöhner am 24.10.2024 07:08
Meine Erfahrung ist halt, dass das Laufbahnprinzip in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) im Gegensatz zur Tarifautomatik (wie sie korrekterweise tarifrechtlich anzuwenden ist) auch gelebt wird. Hier muss dann nicht selten ein Arbeitsgericht korrigierend hinzugezogen werden, was dann wiederum zu beruflichen Nachteilen führen wird. Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.

Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.

Wenn ich sehe wer sich so in meinem beruflichen Umfeld noch alles verbeamten lässt und dies sogar als Hauptgrund für den Job ins Feld führt, kann ich nur eins sagen: Prost Mahlzeit, Bestenauslese war einmal. Der Stellenbesetzungs-/Nachbesetzungsdruck führt jedenfalls nicht dazu, dass ausschließlich geeignete Personen in Bezug auf Charakter, Leistungsmotivation und Fachwissen ausgewählt werden. Stattdessen reicht es eher 1 Jahr + möglichst nicht negativ aufzufallen und schon werden übliche Wartezeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung deutlich verkürzt. Wozu das führt, sieht man dann erst deutlich später wenn nach Übernahme der Ernennungsurkunde die Anpassungsfähigkeiten nicht mehr nötig sind oder sogar rückabgewickelt werden.

Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 24.10.2024 10:07

Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.

Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.

Die Beispielrechnung enthält doch 2 Familienzuschläge (Kind und verheiratet). Im Durchschnitt bekommt eine Frau in Deutschland derzeit knapp 1,4 Kinder, wobei es ein Gefälle nach Qualifikation gibt. Die meisten Beamten haben studiert und Akademikerinnen bekommen sogar weniger Kinder. Zudem gibts einen Kinderzuschlag für ~20-25 Jahre, also nur die Hälfte einer üblichen Berufslaufbahn. Da ist 1 Kind als Berücksichtigung schon eher großzügig. Zudem gibts die Zuschläge auch nur pro Kind, bei Beamtenehen halbiert sich der Betrag auch nochmal für jeden Beamten. Die tarifliche Sonderzahlung gibt es dagegen beispielsweise jedes Jahr und die wird auch nicht geteilt wenn beide Tarifbeschäftigt sind.

Auch das Grundgesetz kann aber geändert werden. Die Beamtenversorgung kann mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. Es ist durchaus eine realistische Option dass innerhalb der nächsten 30 Jahre ein ganz neues System entweder beides abschafft und alle in ein neues System einzahlen oder die Pension einfach in die Rente integriert wird sobald es eine entsprechende Mehrheit gibt (solche Forderungen werden ja ständig gestellt sodass es im Grunde nur eine Frage der Zeit gibt bis die Mehrheitsverhältnisse es zulassen. Die Bevölkerung würde dies sicherlich auch noch begrüßen (ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst) - sodass entsprechende Wahlprogramme ggf. auch auf große Zustimmung der Wählerschaft stoßen.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Thomber am 24.10.2024 11:03
Zitat
(ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst

Habe leider keine Zeit und Muße, hier mal wieder das Thema Beamtentum für Anfänger zu erklären.
Ich möchte nur drei Punkte als Denkanstoß nennen:   

1. Die Pension eines Beamten ist im Grunde eine Betriebsrente, denn sie arbeiten beim Staat und bekommen vom Staat die Pension. Betriebsrenten gibt es in vielen Betrieben und diese werden (außer bei Beamten) zusätzlich zur Rente gezahlt, sodass Herr Rentner Mustermann am Ende eben nicht nur seine normale Rente bezieht, sondern auch noch eine Betriebsrente zusätzlich. Dieser Endbetrag wird aber in den Statistiken nicht berücksichtigt.  ;)

2. Ob A und B in einen Topf einzahlen oder in getrennte, ändert nichts an der Höhe der Einzahlungen.

3. Würden die Beamten Renten bekommen, wären sämtliche Besoldungen auf Entgelte umzustellen, deutlich zu erhöhen und nachzuversichern.  DAS kann sich selbst das super reiche Deutschland aber nicht leisten.
(Und dann muss man noch schauen, ab wann oder bis wann ein Rentner billiger oder teurer ist als ein Pensionär.)

Es ist eben nicht alles schwarz-weiß und einfach und manchmal sind Unterschiede auch begründet.

Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Schmitti am 24.10.2024 11:37
Man könnte an der Stelle auch ein Kurzrefererat über Entstehung und Entwicklung der Versorgungsrücklagen einfügen. Die wenigsten, die über die bösen Systemunterschiedevon Rente und Pension schwadronieren, können überhaupt mit dem Begriff was anfangen.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Rechthaber am 24.10.2024 15:36

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)


Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Thomber am 25.10.2024 07:43
Zitat
...in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) [...] Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.

Das kann man nicht verallgemeinern bzw. max. auf Bundesebene so sagen.
Die meisten Behörden sind aber Länder-/Kommunalbehörden und da gibt es auch welche, wo es nur 5% Beamte gibt und die Tarifler als Abt-Ltg auch AT bezahlt werden. Ich weiß noch DAMALS MAL, wo ich ne Stelle in Brandenburg gesucht hatte...  Als der Begriff Beamter am Telefon von mir erwähnt wurde, war das Gespräch schnell beendet, weil die kleinen Behörden kaum Beamtenstellen hatten.     Und, wenn man auf die Behördenleiter-Stelle abzielt....  Wen interessiert das?   Einer ganz oben ist oftmals Beamter. Ja, aber diese Stelle bekommt man sowieso dann per Parteibuch ;)   Interessant sind doch vielmehr die Stellen, die die viele auch erreichen könnten und da gibt es sehr viele Tarifler als Führungskräfte.

Und bitte nicht vergessen -> Als Tarifler darf man sich auch auf Beamtenstellen bewerben aber als Beamter bekommst du KEINE Tarifler-"Stelle". 
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: ohjeee am 25.10.2024 10:01
ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.

Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.

Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?

Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….
Ist in BaWü halt so geregelt:
"Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich 22 Euro geleistet werden (Beihilfebeitrag).
Werden auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen verzichtet, steht ein Tagegeld zu."

Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: Gewerbler am 25.10.2024 10:34
Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).

Andere Bundesländer zahlen die Wahlleistungen z.B. ohne Eigenbeitrag oder teilweise auch gar nicht. Kann auch sein, dass es andere Länder gibt, die einen Eigenbeitrag fordern.
Wenn die gar nicht von der Beihilfe übernommen werden, muss man die entsprechenden Tarife (wenn man sie denn will) eben nicht zu 30 bzw. 50 % sondern zu 100 % abschließen. Dafür zahlt dann die PKV auch zu 100 %. Wenn man z.B. die Öffnungsaktion nutzen muss, hat man aber i.d.R. keinen Anspruch, überhaupt Wahlleistungen zu bekommen, da die ja nur für die beihilfekonformen Tarife gilt.
Titel: Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Beitrag von: AVP am 28.10.2024 23:49

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)


Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=5&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=0