Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Geoman am 20.10.2024 22:04
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Liebe Foristen,
wie sollte man vorgehen, wenn beide Ehepartner Beamte in unterschiedlichen Bundesländern sind und die Beihilfe für die Kinder von einem Elternteil auf den anderen, im jeweils anderen Bundesland, übertragen werden soll? Hintergrund ist, dass der Familienzuschlag für die Kinder im anderen Bundesland höher ausfällt, weshalb wir diese Änderung vornehmen möchten.
Soweit ich weiß, hängt dies davon ab, welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist. Genügt es, bei der Familienkasse eine Änderung des Kindergeldberechtigten vorzunehmen, sodass diese die Abstimmung mit beiden Beihilfestellen übernimmt? Oder müssen die Änderungen auch direkt bei beiden Beihilfestellen beantragt werden?
Kann diese Übertragung beliebig oft vorgenommen werden, oder gibt es Einschränkungen bzw. Fristen?
Über Hinweise würden wir uns sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Geoman
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Liebe Foristen,
wie sollte man vorgehen, wenn beide Ehepartner Beamte in unterschiedlichen Bundesländern sind und die Beihilfe für die Kinder von einem Elternteil auf den anderen, im jeweils anderen Bundesland, übertragen werden soll? Hintergrund ist, dass der Familienzuschlag für die Kinder im anderen Bundesland höher ausfällt, weshalb wir diese Änderung vornehmen möchten.
Soweit ich weiß, hängt dies davon ab, welcher Elternteil kindergeldberechtigt ist. Genügt es, bei der Familienkasse eine Änderung des Kindergeldberechtigten vorzunehmen, sodass diese die Abstimmung mit beiden Beihilfestellen übernimmt? Oder müssen die Änderungen auch direkt bei beiden Beihilfestellen beantragt werden?
Kann diese Übertragung beliebig oft vorgenommen werden, oder gibt es Einschränkungen among us (https://amongusonline.co/) bzw. Fristen?
Über Hinweise würden wir uns sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Geoman
Um die Beihilfe für die Kinder zwischen den Ehepartnern in verschiedenen Bundesländern zu übertragen, ist es in der Regel notwendig, den Kindergeldberechtigten bei der Familienkasse zu ändern. Die Familienkasse koordiniert daraufhin mit den zuständigen Beihilfestellen. Zusätzlich sollten beide Beihilfestellen direkt informiert werden, um den Antrag auf Übertragung korrekt zu bearbeiten. Es gibt keine feste Begrenzung, wie oft diese Änderung vorgenommen werden kann, aber Fristen oder Nachweise könnten erforderlich sein. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Landesregelungen und Beihilferichtlinien zu prüfen.