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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Damiane am 22.10.2024 07:14
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Ich arbeite in einer kleinen Gemeindeverwaltung (20.000 Einwohner). Ich habe für nächstes Jahr 2 Wochen Urlaub beantragt (wie immer im September). Nun sagt mir eine Kollegin, die nur für einen Teil meiner Aufgaben die Vertretung machen müsste (wenn überhaupt, vieles kann terminlich verlegt werden), dass es ihr nicht passt, dass ich immer in der gleichen Zeit Urlaub mache, zumal sie da auch Urlaub machen will. Dieses Jahr hatten wir beide Urlaub zur gleichen Zeit, es lief auch, da nix wichtiges anstand. Mein Chef will nun wegen dieser Kollegin, die mich auch sonst ständig angreift, meinen Urlaub nicht bewilligen, um Stress zu vermeiden. Wie kann ich hier meine Rechte durchsetzen ? Personalrat taugt bei uns nicht wirklich was, wenn man Hilfe braucht.
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Wie wäre es mit einer kollegialen Lösung, in der man sich jedes Jahr gemeinsam abspricht?
Soll ungemein förderlich für das Betriebsklima sein, hab ich mal gehört...
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Soziale Gründe könnten helfen.
Diese können sein:
... Kinder, deshalb nur Urlaub in den Ferienzeiten möglich
... Beruf des Ehepartners, z.B. Erzieher oder so, Betrieb hat nur da zu bzw. Ehepartner kann nur da Urlaub nehmen
Ansonsten wird es wohl eher auf ein Abwechseln hinauslaufen.
Natürlich könnte man sich auch beim Chef auf die Hinterbeine Stellen und mehr Stunk machen als die Kollegin, wenn es ihm darum geht Ärger zu vermeiden dann müsste das evtl. auch funktionieren.
Oder er gibt halt beiden frei.
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Genau, absprechen und wenn das nicht klappt, dann muss Chef entscheiden und dabei auch die Umstände berücksichtigen. Sind beispielsweise schulpflichtige Kinder zu bedenken?
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Der Versuch, hier kollegial eine Lösung zu finden schlug fehl. Man kann sich ja den Monat teilen, war mein Vorschlag. Mit der Vertretung für den anderen Teil meiner Arbeit läuft es, da spreche ich mich regelmäßig ab und gut ist. Jetzt ist es so, dass ich der Willkür der einen Kollegin ausgesetzt bin, fast schon wie ein Bittsteller, der auf Gedeih und Verderb dem Willen der Kollegin ausgesetzt ist. Schulpflichtige Kinder gibt es keine mehr, bin fast 60 und mehr als die Hälfte meines Lebens bei diesem AG, kannte mit den früheren Kollegen diese Probleme nicht.,vllt komme ich mit den neuen Umgangsformen auch nicht mehr klar.
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Jetzt ist es so, dass ich der Willkür der einen Kollegin ausgesetzt bin, fast schon wie ein Bittsteller, der auf Gedeih und Verderb dem Willen der Kollegin ausgesetzt ist.
Wenn das oben beschriebene "Kollegin, die mich auch sonst ständig angreift" nicht triftige Gründe enthält, könnte man den Eindruck haben, diesen Satz könnte diese Kollegin genauso gut sagen. Denn einen Grund, weshalb du immer zur gleichen Zeit den Jahresurlaub nimmst, scheint es ja so konkret auch nicht zu geben.
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Ich bin in Sachen Urlaub flexibel, wenn ich sage, ich mache im Oktober , oder im Februar, passt es auch nicht, da sind ja dann Ferien, oder ein Kollege könnte in den Winterurlaub.
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Ich bin in Sachen Urlaub flexibel
Ich habe für nächstes Jahr 2 Wochen Urlaub beantragt (wie immer im September).
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Solche Kollegen oder Kolleginnen scheint es überall zu geben.
Ich kann es nachfühlen. Ich hatte mal eine Querulantin im Sachgebiet, egal wer mit ihr das Büro teilte oder Vertretung machen sollte - es gab Probleme.
Du kannst nur in Ruhe mit deinem Vorgesetzten sprechen. Erklären, dass es keine triftigen Ablehnungsgründe gibt, da zum einen die Vertretung deiner Arbeit nicht in zwingendem Maße notwendig ist - ihr ja sogar schon parallel Urlaub hattet!
Für deine Planung wäre es schön, wenn das jetzt fix gemacht werden könnte. Den Vorschlag den Monat aufzuteilen würde ich ebenfalls nochmal vortragen.
Und sonst... was schlägt sie denn vor?
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Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß, will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.
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Ich bin in Sachen Urlaub flexibel
Dann soll die Kollegin ihren Urlaub zuerst eintragen/planen, und du richtest dich dann mal "großzügig" danach. Wenn sie das so dann nicht auf die Reihe kriegt, müsste es auch für die Vorgesetzten so ausschauen, als ob sie sich gezielt auf dich eingeschossen hat. Ansonsten: § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Soll halt der Vorgesetzte Aufgaben eines Vorgesetzten übernehmen, und den Urlaub festlegen. Wünsche des Mitarbeiters braucht es dafür zunächst mal gar nicht. Gibt es aber Wünsche von zweien, die kollidieren, muss er bewerten wer unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient.
Und egal ob der Personalrat was taugt oder nicht, schauen ob der in der Mitbestimmung bei der allgemeinen Urlaubsgestaltung drin ist.
Und dann produziert man allen Beteiligten mit seinem Urlaubswunsch soviel Arbeit, dass man vielleicht keine Beliebtheitspunkte sammelt (braucht man mit Ü60 ja auch keine mehr), aber die erforderlichen Unterschriften auf den nächsten Urlaubsanträgen dann doppelt so schnell wie nötig geleistet werden.
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Wenn du so flexibel bist wie du sagst, nimm doch abwechselnd jedes Jahr September/Oktober. Dann ist es nicht jedes Jahr gleich und fertig.
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Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß, will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.
Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.
Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.
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Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß, will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.
Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.
Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.
Sehe ich auch so, nur weil der Chef, da kein Stress mit der Kollegin will, ist kein betrieblicher Grund.
Einreichen mit der Info an Chef, Kollegin hat nach eigenen Aussagen in dem Monat keinen Urlaub geplant, aber will sich jetzt auch noch nicht festlegen und ausserdem gab es zuletzt beim Parallel Urlaub keine Probleme.
Wenn er dann ablehnt, dann macht man halt den Stress den er nicht will, in dem man eine gerichtsfeste Begründung oder einen konkreten Urlaubswunsch der Kollegin einfordert.
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Ihr könntet noch eine dritte Person ersuchen die 2 Wochen Vertretung zu übernehmen.
Zeit zur Einarbeitung (bis September 2025) wäre ja noch reichlich.
Die Begründung "Da hatte ich schon immer Urlaub" trägt übrigens im Kollisionsfall nicht.
Die Begründung "Mein Mann kann nur da Urlaub machen" auch nicht.
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Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß, will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.
Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist. Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.
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Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,
Bei uns gibt es ein Urlaubsliste zum Jahresende für das Folgejahr. Da muss jeder zumindest grob eintragen wann er Urlaub will (z.B. 2 Wochen im August).
Damit hat man von Anfang an einen Überblick wo es eng wird und zum anderen kann wird sich im Zweifelsfall darauf berufen (z.B. Kollege A hat Urlaub im August eingetragen, Kollege B nicht will nun aber auch da, dann bekommt A Vorrang sofern soziale Punkte nicht dagegensprechen).
Eine Entscheidung der Kollegin -über den Vorgesetzten- kann man auch erzwingen wenn man sagt man würde gerne eine Resie buchen. Das muss natürlich im vorraus passieren und dazu braucht man Palnungssicherheit.
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Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß, will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.
Eine ähnliche Kollegin hatte ich auch mal. Sie wollte einfach nicht, dass ich so früh Urlaub plane. Dabei hatte ich zu der Zeit 3 schulpflichtige Kinder und musste den Urlaub planen. Mein Mann und ich mussten unseren Urlaub teilweise getrennt nehmen, damit wir die Ferienzeiten abdecken konnten. Meine Kollegin war der Meinung, sie möchte spontan Urlaub nehmen, wenn das Wetter schön ist und wenn ich dann schon Urlaub hätte, könnte sie ja vielleicht nicht. Dann bin ich damit zum Chef und hab ihm das vorgetragen. Er hat gesagt, wenn sie jetzt keinen Urlaub beantragen möchte bzw. jetzt nicht vorhat, sich mit mir zu einigen, hat sie Pech. Dann kriegt sie dann nur spontan frei, wenn es möglich ist. Ich habe meinen Urlaub genehmigt bekommen.
Ich kann das voll und ganz nachvollziehen. Es erinnert mich beides an eine ehemalige Kollegin.
Da half auch nichts. Selbst eine Urlaubsvertretung mit drei Personen - sie brachte jedes funktionierende System in wanken.
Nochmal ganz in Ruhe und mit Vernunft dem Vorgesetzen vortragen und auf gütliche Einigung hinwirken.
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Mein Vorgesetzter meint nun, dass er den Urlaub 2025 erst 2025 bewilligen kann und beruft sich dabei auf eine DieA, die besagt, dass "im laufenden Urlaubsjahr kein Urlaub im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr gewährt werden kann". >:( Das Urlaubsgesetz regelt das wohl auch so.
Habe grad Probleme, diese Regelung zu verstehen.
Will ja dieses Jahr keinen Urlaub von 2025 vorziehen oder antreten, sondern lediglich die Bewilligung, um einen Urlaubsplatz buchen zu können in 2025. Kennt jemand diese Regel ??
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Müsst ihr denn wenn ihr am 2. Januar freihaben wollt immer am 2. Januar ins Büro euch den Urlaub für den Tag genehmigen lassen?
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Noch nie von so einer Regelung gehört. Bei und wird der Urlaub nach Absprache mit dem Vertreter im Zeitbuchungssystem eingetragen und dann vom Teamleiter und vom Vorgesetzten frei gegeben. Es sind auch schon einige Urlaube für das nächste Jahr, genehmigt, schließlich haben die ersten Kollegen schon Urlaub im nächsten Jahr fest gebucht.
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Es wird ja kein Urlaub gewährt, er wird bewilligt.
Gewähren geht wirklich nicht im Vorgriff ;)
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So dachte ich auch, aber mir wurde erklärt ( vom Chef), dass ich 2024 nicht über Urlaub für 2025 verfügen kann. Ich bin irgendwie total ratlos grad. Habe die Personalchefin angerufen die hat mir das auch so gesagt. Überlege, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, aber das verschärft die Lage noch mehr, zumal ich kurzfristig sein okay brauche, sonst ist der Urlaubsplatz weg :-X :'(
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Na wäre es denn bei einer Beantragung 2025 wirklich so schwierig den gewünschten Zeitraum auch zu bekommen?
Ansonsten werden teils auch haushälterische Gründe angeführt, aber eigentlich eher im umgekehrten Fall, also den Urlaub bald zu nehmen, da dies wohl seit der Doppik Forderungen von dir an den AG sind.
Personalrat?
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Dann lass dir die Planung "genehmigen" Du willst doch quasi nur, dass der Zeitraum für dich eingeplant und somit geblockt ist.
Ich glaube dein Chef hat den § 7 Abs. 3 BUrlG missverstanden.
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Ich glaube der Chef windet sich nur um ein Konflikt mit der anderen Person aus dem Weg zu gehen.
Ich würde stumpf den Urlaub offiziell beantragen, dann muss er offiziell handeln und man kann dann offiziell beim Pr oder beim Gericht anklopfen.
und dann klappt sein Kartenhaus zusammen.
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Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,
Das ist ein hartnäckiges Gerücht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Jeder AN hat also prinzipiell Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub am Stück.
Entgegenstehen können dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person. Hat der AN Anspruch auf mehr als zwölf Werktage Urlaub, muss auch dann trotzdem ein Teil des Urlaubs mindestens 12 Werktage betragen.
Ein AN mit 30 Tagen Urlaub beispielsweise, hat also grundsätzlich auch Anspruch diesen komplett am Stück zu nehmen.
§7 Bundesurlaubsgesetz
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Vorgesetzter hat keine Ahnung, "Personalchefin" hat keine Ahnung, Personalrat ist nutzlos... Aber bei dem Themenbeginn war das auch irgendwie zu erwarten:
Ich arbeite in einer kleinen Gemeindeverwaltung (20.000 Einwohner).
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So dachte ich auch, aber mir wurde erklärt ( vom Chef), dass ich 2024 nicht über Urlaub für 2025 verfügen kann. Ich bin irgendwie total ratlos grad. Habe die Personalchefin angerufen die hat mir das auch so gesagt. Überlege, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, aber das verschärft die Lage noch mehr, zumal ich kurzfristig sein okay brauche, sonst ist der Urlaubsplatz weg :-X :'(
Ich kann durchaus verstehen, dass man Urlaub so zeitig (fast ein Jahr ist noch Zeit..) nicht genehmigen will. Wenn der Urlaub dann Anfang 2025 genehmigt wird, sollte es doch auch reichen. Das du dir eine Reise ausgesucht hast die schon mehr als ein dreiviertel Jahr vorher schon ggf. ausgebucht ist, ist doch nicht das Problem deines Arbeitgebers.
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Eukalyptus, diese Einstellung halte ich für falsch. Es gibt sehr viele Arbeitnehmer die jetzt ihre Urlaubsplanung für das nächste Jahr machen müssen, weil deren Arbeitgeber das so verlangen. Deswegen sollte es im ÖD auch selbstverständlich sein, dass man jetzt Urlaubsanträge für das nächste Jahr stellen kann.
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Zumindest eine Urlaubsplanung, die rechtzeitig geschieht, sollte im Interesse jedes AG liegen. Muss ja nix in Stein gemeißelt werden, aber Konflikte wir hier wären dann nur noch einvernehmlich lösbar.