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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Pyrate am 22.10.2024 10:00

Titel: (Nebenberuflich) Selbstständig neben einer Anstellung im öD mit Ziel Verbeamtung
Beitrag von: Pyrate am 22.10.2024 10:00
Guten Tag zusammen,

ich war einige Zeit 100% selbstständig und strebe nun eine Anstellung im öD (voraussichtlich Bund) an. Meine selbstständige Tätigkeit ist zu 95% beendet, aber es bleibt ein "Rest" den ich gerne fortführen möchte. Der Hintergrund ist, dass ich damit weiterhin quasi ohne Arbeit etwas dazuverdiene. Es geht sozusagen um Lizenzen, die ich vermiete. Ich schätze den monatlichen Aufwand dafür auf 2h bis maximal 5h.

Nun stellt sich mir die Frage, ob das vereinbar ist mit einer Anstellung im öD, insbesondere auch mit dem Ziel, das ich eine Verbeamtung anstrebe. Also:

1. Ist es überhaupt erlaubt eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit bei einer Anstellung im öD (TVöD) auszuüben?
2. Welche Formalitäten müssen dafür erledigt werden?
3. Kollidiert das später mit einer Verbeamtung bzw. steht das einer Verbeamtung im Wege oder ist spätestens mit der Verbeamtung aufzugeben?

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:(Nebenberuflich) Selbstständig neben einer Anstellung im öD mit Ziel Verbeamtung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.10.2024 10:16
1. Ja
2. siehe § 3 Abs 3 TVÖD. Solange die Nebentätigkeit deine ÖD_Tätigkeit nicht beeinträchtigt, musst du sie dem AG lediglich bekannt machen.
Titel: Antw:(Nebenberuflich) Selbstständig neben einer Anstellung im öD mit Ziel Verbeamtung
Beitrag von: Pyrate am 22.10.2024 11:01
Danke für die schnelle Antwort und den Verweis. Dann ist das (später) auch als Beamter i.O.?
Titel: Antw:(Nebenberuflich) Selbstständig neben einer Anstellung im öD mit Ziel Verbeamtung
Beitrag von: Umlauf am 22.10.2024 11:39
Danke für die schnelle Antwort und den Verweis. Dann ist das (später) auch als Beamter i.O.?

Als Beamter muss es formal genehmigt werden.
Wenn es als TB mit 5% keine Problem darstellt, sehe ich da keine Probleme. Eine Ablehnung müsste da schon sehr gut begründet sein.